nämlich im
Niederösterreichischen Landtag, der der zuständige Gesetzgeber ist. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Dazu kommt, dass
sich die meisten, ja alle Landtagswahlordnungen im Großen und Ganzen, sogar
auch in den Formulierungen, von der Nationalrats-Wahlordnung nur unwesentlich
unterscheiden, weil eben mit den von der Verfassung vorgegebenen Eckpunkten
ein demokratisches und faires Wahlteilnahmerecht garantiert ist.
Weiters haben Sie
einige zusätzliche Verbesserungswünsche – über die kann man natürlich
immer diskutieren. Ich glaube, dass der Konvent, den wir demnächst einrichten
werden, ein sinnvolles Diskussionsforum dafür ist, wo unabhängig von einem
Anlassfall über all diese Dinge gesprochen werden kann. Ich verstehe natürlich,
Sie sind Wahlkämpfer in Niederösterreich, Sie wollen das, und jetzt haben Sie
hier auch die Möglichkeit, vor den Fernsehzuschauern Ihre Themen zu
artikulieren, auch wenn es besser im Niederösterreichischen Landtag Platz haben
würde, aber okay. (Abg. Öllinger: Dort geht es nicht!)
Ich glaube
dennoch, dass einige Themen diskutabel sind, und die gehören in den Konvent, so
wie auch manche Vorschläge, die wir von der Bundesregierung vorgelegt haben,
wie etwa die Verbesserung der Teilnahmemöglichkeiten von Wählerinnen und
Wählern, wie etwa die Frage des Briefwahlrechtes, das es besonders kranken
Menschen oder Österreichern im Ausland ermöglichen sollte, ihr demokratisches
Recht einfacher auszuüben, wie es auch in anderen EU-Ländern der Fall ist. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich glaube daher:
Punkt eins Ihrer Wünsche ist erfüllt; Stichwort: Nationalrats-Wahlordnung.
Punkt zwei, nämlich Verbesserungsmöglichkeiten, werden wir im Konvent
diskutieren. Punkt drei, nämlich den Eingriff des Bundes via Verfassungsgesetz
in die Landeskompetenzen, lehne ich ab, weil das eine unzulässige und nicht
notwendige Bevormundung ist.
Ich glaube, die
Österreicher vertrauen durchaus den demokratischen Institutionen und den unabhängigen
Gerichten. Ich wünsche mir, dass bei der Wahl am 30. März viele
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zur Wahl gehen, ihr
demokratisches Recht ausüben. Ich bin mir sicher, dass sie auch ganz genau
überlegen werden, wem sie ihre Stimme geben, und ich hoffe sehr, dass die politische
Mitte gestärkt wird, die Stabilität, natürlich auch der europapolitische Kurs,
der gerade für Niederösterreich so wichtig ist, weil es von der EU-Erweiterung
besonders und, wie ich hoffe, im Positiven berührt sein wird. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.59
Präsident Dr. Andreas Khol:
Wir gehen nunmehr
in die Debatte ein. Sie wissen, 10 Minuten Redezeit für jeden Redner.
Zu Wort gelangt
Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte, Frau Abgeordnete.
15.00
Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler!
Herr Staatssekretär! Herr Bundeskanzler, Sie meinten, die Thematik gehöre nicht
in dieses Haus. Ich meine das schon, und zwar aus mehreren Gründen. Es waren ja
nicht zuletzt namhafte Bundesverfassungsrechtler wie Theo Öhlinger und Heinz
Mayer, die gemeint haben, da sei man in einem Bundesland zu weit gegangen, da
sei eine übermächtige Partei zu weit gegangen, indem sie ihre Vormachtstellung
gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner auf Bundesebene – also Blau und
Schwarz Hand in Hand – ausgenützt habe, ausgenützt zu Lasten einer
kleineren Partei, ausgenützt natürlich auch zu Lasten der Wählerinnen und
Wähler. Und das lehnen wir ab! (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Bundeskanzler! Sie haben gemeint, dies sei eine Angelegenheit des Föderalismus, das ginge Sie, das ginge dieses Haus nichts an. Molterer nickt dazu heftig. – Nein, so ist es nicht! Denn Sie wissen genau, dass Landesrecht, auch Landesverfassungsrecht dem Bundesverfassungsrecht nicht widersprechen darf, und ich glaube auch, dass die Bevölkerung ein Recht hat, über die österreichischen Bundesländer hinweg im gesamten Bundesgebiet nach ungefähr