Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 16

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nämlich im Niederösterreichischen Landtag, der der zuständige Gesetzgeber ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dazu kommt, dass sich die meisten, ja alle Landtagswahlordnungen im Großen und Ganzen, sogar auch in den Formulierungen, von der Nationalrats-Wahlordnung nur unwesentlich unter­scheiden, weil eben mit den von der Verfassung vorgegebenen Eckpunkten ein demokratisches und faires Wahlteilnahmerecht garantiert ist.

Weiters haben Sie einige zusätzliche Verbesserungswünsche – über die kann man natürlich immer diskutieren. Ich glaube, dass der Konvent, den wir demnächst einrichten werden, ein sinnvolles Diskussionsforum dafür ist, wo unabhängig von einem Anlassfall über all diese Dinge gesprochen werden kann. Ich verstehe natürlich, Sie sind Wahlkämpfer in Niederösterreich, Sie wollen das, und jetzt haben Sie hier auch die Möglichkeit, vor den Fernsehzuschauern Ihre Themen zu artikulieren, auch wenn es besser im Niederösterreichischen Landtag Platz haben würde, aber okay. (Abg. Öllinger: Dort geht es nicht!)

Ich glaube dennoch, dass einige Themen diskutabel sind, und die gehören in den Konvent, so wie auch manche Vorschläge, die wir von der Bundesregierung vorgelegt haben, wie etwa die Verbesserung der Teilnahmemöglichkeiten von Wählerinnen und Wählern, wie etwa die Frage des Briefwahlrechtes, das es besonders kranken Menschen oder Österreichern im Ausland ermöglichen sollte, ihr demokratisches Recht einfacher auszuüben, wie es auch in anderen EU-Ländern der Fall ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich glaube daher: Punkt eins Ihrer Wünsche ist erfüllt; Stichwort: Nationalrats-Wahlordnung. Punkt zwei, nämlich Verbesserungsmöglichkeiten, werden wir im Konvent diskutieren. Punkt drei, nämlich den Eingriff des Bundes via Verfassungsgesetz in die Landeskompetenzen, lehne ich ab, weil das eine unzulässige und nicht notwendige Bevormundung ist.

Ich glaube, die Österreicher vertrauen durchaus den demokratischen Institutionen und den un­abhängigen Gerichten. Ich wünsche mir, dass bei der Wahl am 30. März viele Niederösterrei­cherinnen und Niederösterreicher zur Wahl gehen, ihr demokratisches Recht ausüben. Ich bin mir sicher, dass sie auch ganz genau überlegen werden, wem sie ihre Stimme geben, und ich hoffe sehr, dass die politische Mitte gestärkt wird, die Stabilität, natürlich auch der europapoli­tische Kurs, der gerade für Niederösterreich so wichtig ist, weil es von der EU-Erweiterung besonders und, wie ich hoffe, im Positiven berührt sein wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Sie wissen, 10 Minuten Redezeit für jeden Redner.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.00


Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Herr Bundeskanzler, Sie meinten, die Thematik gehöre nicht in dieses Haus. Ich meine das schon, und zwar aus mehreren Gründen. Es waren ja nicht zuletzt nam­hafte Bundesverfassungsrechtler wie Theo Öhlinger und Heinz Mayer, die gemeint haben, da sei man in einem Bundesland zu weit gegangen, da sei eine übermächtige Partei zu weit gegangen, indem sie ihre Vormachtstellung gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner auf Bundes­ebene – also Blau und Schwarz Hand in Hand – ausgenützt habe, ausgenützt zu Lasten einer kleineren Partei, ausgenützt natürlich auch zu Lasten der Wählerinnen und Wähler. Und das lehnen wir ab! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Bundeskanzler! Sie haben gemeint, dies sei eine Angelegenheit des Föderalismus, das ginge Sie, das ginge dieses Haus nichts an. Molterer nickt dazu heftig. – Nein, so ist es nicht! Denn Sie wissen genau, dass Landesrecht, auch Landesverfassungsrecht dem Bundesverfas­sungsrecht nicht widersprechen darf, und ich glaube auch, dass die Bevölkerung ein Recht hat, über die österreichischen Bundesländer hinweg im gesamten Bundesgebiet nach ungefähr


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