gleichen
demokratiepolitischen Spielregeln vertreten zu sein und dass ihre Rechte nach
den gleichen Spielregeln gewahrt werden. – Das ist derzeit nicht der Fall.
Herr Abgeordneter
Molterer, können Sie erklären, wieso etwa zum Einbringen von Anträgen im Burgenland
11 Prozent der Abgeordnetenstimmen, in Niederösterreich über
10 Prozent und auf Bundesebene 2 Prozent notwendig sind? Sind die
Wählerinnen und Wähler, die da vertreten werden, im Burgenland oder in
Niederösterreich weniger wert? Warum soll da das Mandat eines Abgeordneten
weniger zählen? Warum soll die Inanspruchnahme von klassischen Rechten, die zu
einem Mandat gehören – Anträge zu stellen, mit den Regierenden darüber zu
diskutieren –, nur in Teilen des Bundesgebietes möglich sein und in
anderen nicht? – Das ist nicht zu verstehen, das ist abzulehnen, und das
ist rechtlich problematisch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ.)
Sie sagen: Bringen
Sie dieses Thema in einen Landtag! – Meine Damen und Herren! Das ist nach
der Geschäftsordnung nicht möglich, nach den Geschäftsordnungen, die Sie
mit Mehrheit so beschließen, damit andere dort nicht zu Wort kommen. Deswegen
machen wir Ihnen den Vorwurf, dass Sie, die Sie in vielen Bundesländern
wirklich deutliche, überwältigende Mehrheiten haben, genau in diesen
Bundesländern – es betraf in der Vergangenheit Niederösterreich, es
betraf in der Vergangenheit auch die Steiermark; mein Kollege Brosz wird dazu
Näheres ausführen, es betraf nicht nur ein Bundesland –, genau dort, wo
Sie die Fülle Ihrer Vormacht gespürt haben, auch noch auf die Ebene von Tricks
und Täuschungen gegangen sind. Und ich frage Sie: Hat das eine Partei, die in
den Umfragen so deutlich voran liegt, haben Sie das wirklich notwendig, auf
diese Ebene herunterzusteigen? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ.)
Wissen Sie, wir
waren nie irgendwie kleinlich oder angerührt oder verletzlich, aber das
hat ... (Rufe bei der ÖVP und den
Freiheitlichen: Nein! Nein! Überhaupt nicht! – Ironische Heiterkeit bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Nein, gar nicht, gar nicht! Wir
reden ja immer noch mit Ihnen, und wir streiten immer noch mit Ihnen! (Beifall
bei den Grünen.) Aber wissen Sie, wenn mit amtlicher Mitteilung
eines Bürgermeisters im Vorfeld der Nationalratswahl zur Wahl der ÖVP
aufgerufen wird und dazu noch falsche Tatsachen verbreitet werden, dann haben
Sie völlig Recht – einige haben das ja im Vorfeld gerufen –: Das ist
ein Fall für die Staatsanwaltschaft, amtswegig! Das braucht nicht unser
Einschreiten! Ich nehme an, irgendwer von der Staatsanwaltschaft wird uns
hören. Meine Damen und Herren, handeln Sie! Das ist nach dem StGB verboten, und
das StGB muss auch für die Mächtigen in diesem Lande gelten, meine Damen und
Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Ich finde, dass
das eine Partei, die eine solche Vormachtstellung hat und durchaus auch Dinge
im Bundesgebiet realisiert hat, die in Ordnung sind – nicht umsonst haben
wir sehr ernsthafte Koalitionsgespräche geführt –, wirklich nicht
notwendig hat. Ich frage Sie, ob es wirklich angeht, dass zumindest in
Teilbereichen ganze Bezirksorganisationen in einer Nacht- und Nebelaktion
Unterschriften gegen die Grünen sammeln für eine Gruppe, die sich nie so
genannt hat, sondern die man extra noch für Zwecke dieser Wahl erst im März
dieses Jahres umbenannt hat, damit sie eben ein bisschen ähnlicher klingt und
damit sich eben vielleicht doch ein paar Leute irren. Ich frage Sie, ob das
dann noch rechtens ist, was Sie davon halten, wenn dieselben Leute, die in
Amstetten, Scheibbs, Horn und Waidhofen ihre Unterschriftentrupps aussenden und
sagen: Der Bürgermeister macht das schon! (Abg.
Hornek: Das stimmt nicht!) –
wir haben lauter eidesstattliche Erklärungen diesbezüglich; das können wir
ruhig auch vor die Gerichte bringen –, wenn dieselben Leute, die diese
Unterschriften sammeln, ÖVP-Mandatare, freiheitliche Mandatare, sich dann am
Nachmittag, nachdem sie am Vormittag diese Unterschriften sammeln waren, in der
Wahlbehörde zusammensetzen und sagen: Ist das recht oder unrecht? Na ja, ist
schon recht, ist schon recht! – Die SPÖ war dagegen, natürlich haben sich
auch Grüne dagegen ausgesprochen, aber die blau-schwarze Mehrheit auf
Bundesebene (Zwischenruf bei der ÖVP)
und die blau-schwarze Mehrheit im Land haben so entschieden. (Abg. Scheibner:
So entscheiden Sie in der Wahlkommission? Nach solchen Kriterien entscheiden
Sie in der Wahlkommission? Das ist aber sehr interessant! – Abg.
Mag. Molterer: Haben Sie
gesagt, dass Sie diese Leute vor Gericht bringen wollen?)