Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 17

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gleichen demokratiepolitischen Spielregeln vertreten zu sein und dass ihre Rechte nach den gleichen Spielregeln gewahrt werden. – Das ist derzeit nicht der Fall.

Herr Abgeordneter Molterer, können Sie erklären, wieso etwa zum Einbringen von Anträgen im Burgenland 11 Prozent der Abgeordnetenstimmen, in Niederösterreich über 10 Prozent und auf Bundesebene 2 Prozent notwendig sind? Sind die Wählerinnen und Wähler, die da vertreten werden, im Burgenland oder in Niederösterreich weniger wert? Warum soll da das Mandat eines Abgeordneten weniger zählen? Warum soll die Inanspruchnahme von klassischen Rech­ten, die zu einem Mandat gehören – Anträge zu stellen, mit den Regierenden darüber zu disku­tieren –, nur in Teilen des Bundesgebietes möglich sein und in anderen nicht? – Das ist nicht zu verstehen, das ist abzulehnen, und das ist rechtlich problematisch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie sagen: Bringen Sie dieses Thema in einen Landtag! – Meine Damen und Herren! Das ist nach der Ge­schäftsordnung nicht möglich, nach den Geschäftsordnungen, die Sie mit Mehrheit so beschlie­ßen, damit andere dort nicht zu Wort kommen. Deswegen machen wir Ihnen den Vorwurf, dass Sie, die Sie in vielen Bundesländern wirklich deutliche, überwältigende Mehr­hei­ten haben, genau in diesen Bundesländern – es betraf in der Vergangenheit Niederöster­reich, es betraf in der Vergangenheit auch die Steiermark; mein Kollege Brosz wird dazu Näheres ausführen, es betraf nicht nur ein Bundesland –, genau dort, wo Sie die Fülle Ihrer Vormacht gespürt haben, auch noch auf die Ebene von Tricks und Täuschungen gegangen sind. Und ich frage Sie: Hat das eine Partei, die in den Umfragen so deutlich voran liegt, haben Sie das wirklich notwendig, auf diese Ebene herunterzusteigen? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wissen Sie, wir waren nie irgendwie kleinlich oder angerührt oder verletzlich, aber das hat ... (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Nein! Nein! Überhaupt nicht! – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Nein, gar nicht, gar nicht! Wir reden ja immer noch mit Ihnen, und wir streiten immer noch mit Ihnen! (Beifall bei den Grünen.) Aber wissen Sie, wenn mit amtlicher Mitteilung eines Bürgermeisters im Vorfeld der Nationalratswahl zur Wahl der ÖVP aufgerufen wird und dazu noch falsche Tatsachen verbreitet werden, dann haben Sie völlig Recht – einige haben das ja im Vorfeld gerufen –: Das ist ein Fall für die Staatsanwalt­schaft, amtswegig! Das braucht nicht unser Einschreiten! Ich nehme an, irgendwer von der Staatsanwaltschaft wird uns hören. Meine Damen und Herren, handeln Sie! Das ist nach dem StGB verboten, und das StGB muss auch für die Mächtigen in diesem Lande gelten, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich finde, dass das eine Partei, die eine solche Vormachtstellung hat und durchaus auch Dinge im Bundesgebiet realisiert hat, die in Ordnung sind – nicht umsonst haben wir sehr ernsthafte Koali­tionsgespräche geführt –, wirklich nicht notwendig hat. Ich frage Sie, ob es wirklich angeht, dass zumindest in Teilbereichen ganze Bezirksorganisationen in einer Nacht- und Nebelaktion Unterschriften gegen die Grünen sammeln für eine Gruppe, die sich nie so genannt hat, son­dern die man extra noch für Zwecke dieser Wahl erst im März dieses Jahres umbenannt hat, damit sie eben ein bisschen ähnlicher klingt und damit sich eben vielleicht doch ein paar Leute irren. Ich frage Sie, ob das dann noch rechtens ist, was Sie davon halten, wenn dieselben Leute, die in Amstetten, Scheibbs, Horn und Waidhofen ihre Unterschriftentrupps aussenden und sagen: Der Bürgermeister macht das schon! (Abg. Hornek: Das stimmt nicht!) – wir haben lauter eidesstattliche Erklärungen diesbezüglich; das können wir ruhig auch vor die Gerichte bringen –, wenn dieselben Leute, die diese Unterschriften sammeln, ÖVP-Mandatare, freiheit­liche Mandatare, sich dann am Nachmittag, nachdem sie am Vormittag diese Unterschriften sammeln waren, in der Wahlbehörde zusammensetzen und sagen: Ist das recht oder unrecht? Na ja, ist schon recht, ist schon recht! – Die SPÖ war dagegen, natürlich haben sich auch Grüne dagegen ausgesprochen, aber die blau-schwarze Mehrheit auf Bundesebene (Zwischen­ruf bei der ÖVP) und die blau-schwarze Mehrheit im Land haben so entschieden. (Abg. Scheib­ner: So entscheiden Sie in der Wahlkommission? Nach solchen Kriterien ent­scheiden Sie in der Wahlkommission? Das ist aber sehr interessant! – Abg. Mag. Molterer: Haben Sie gesagt, dass Sie diese Leute vor Gericht bringen wollen?)

 


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