Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 24

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tung hätte gute Aussicht auf Erfolg (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Nur einer!), es gäbe zu­mindest Diskussionsbedarf, kann ich Herrn Stummvoll nicht mehr verstehen, denn genau das ist die Zielrichtung unseres Antrags und der heutigen Debatte. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabit­zer: Haben Sie das Gutachten gelesen?)

Die Meinung des Herrn Bundeskanzlers, dass es in ganz Österreich ach so rosig aussieht und dass man sich da nicht ein­mischen sollte, kann ich auch nicht nachvollziehen. Es ist vielleicht vielen hier im Hause entgan­gen, dass die Kärntner Wahlordnung mit keinem einzigen europäischen Land vergleichbar ist. Meines Wissens gibt es das nur in der Türkei, dass eine Partei mehr als 10 Prozent der Stimmen haben muss, um überhaupt einen Sitz in der Volksvertretung zu bekommen. Es wurde von allen Seiten das Versprechen abgegeben, dass man das ändern werde. Aber es gibt nach wie vor keinen Auftrag an den Verfassungs­gesetzgeber, diesbezüglich Mindeststandards fest­zulegen, damit jede Stimme jedes Wählers und jeder Wählerin, die in den Bundesländern abge­geben wird, auch gleich viel zählt und gleich viel wert ist. Wenn da kein Handlungsauftrag nötig ist, dann weiß ich nicht, wann sonst. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der Ausdruck „absurder Missbrauch“ ist heute hier gefallen. Angesichts der Tatsache, dass sehr wohl über die genaue Zusammensetzung eines Konvents diskutiert wird und darüber, wer dabei wie viele Stimmen hat, wer wie viele Mitglieder entsenden darf, wäre es meiner Ansicht nach auch einmal angebracht, über derartige Mindeststandards zu diskutieren. Das würde nicht nur in Niederösterreich und in Kärnten Sinn machen, es gibt auch noch andere Wahlordnungen mit Ungereimtheiten. Um die Dringlichkeit unserer Forderung, dass sich der Verfassungsgesetz­geber damit beschäftigen sollte, zu betonen, möchte ich noch weitere Beispiele nennen. Neben dem bereits erwähnten Kärnten wäre auch eine Änderung in Wien nötig. Es tut mir zwar Leid, das hier anschneiden zu müssen, aber eine derart unproportionale Verteilung, dass mit einem Stimmenanteil von rund 46 Prozent ein Mandatsanteil von 52 Prozent und damit eine absolute Mehrheit erreicht werden kann, ist absolut diskussionswürdig. Das muss man ändern! (Bei­fall bei den Grünen.)

In diesem Sinne möchte ich auch einen Entschließungsantrag einbringen, der darauf abzielt, diese ungleiche Stimmgewichtung, eben dass eine Stimme in einem Bundesland weniger wert ist als in einem anderen, aufzuheben. Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesverfassungs­rechtliche Mindeststandards für Landtagswahlordnungen

Der Nationalrat möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des B-VG zur Beschluss­fassung vorzulegen, die den Landtagswahlordnungen folgende Mindeststandards vorschreibt:

eine Regelung, wonach in den Landtagswahlordnungen zwingend ein abschließendes (ausglei­chendes) Ermittlungsverfahren im gesamten Landesgebiet vorzusehen ist, bei dem – wie im 3. Ermittlungsverfahren der NRWO – nach d’Hondt eine Gesamtmandatszahl ermittelt wird,

eine Regelung, wonach alle Parteien an diesem abschließenden (ausgleichenden) Ermittlungs­verfahren teilnehmen, sofern sie ein Grundmandat oder landesweit einen in der Landtagswahl­ordnung festzusetzenden Stimmenanteil erreichen. Dieser für die Teilnahme am abschließen­den Ermittlungsverfahren erforderliche landesweite Stimmanteil darf nicht höher als 5 Prozent sein.

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Zur Erklärung der erstgenannten Regelung: Damit sind Verzerrungseffekte wie zum Beispiel jene in Wien nicht mehr möglich. Die zweitgenannte Regelung betrifft das Problem in Kärnten.

 


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