Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 25

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Ich bitte Sie, noch einmal ernsthaft darüber nachzudenken, ob Sie sich als Verfassungsgesetz­geber solchen Fragestellungen verschließen oder das einfach damit abtun können, zu sagen, es sei ein Politspektakel und nicht Ihre Aufgabe, endlich einmal Mindeststandards, demokratie­politische Fair-Play-Regeln fix festzulegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

15.35


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kolle­gen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend bundesverfassungsrechtliche Mindest­stan­dards für Landtagswahlordnungen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Wunschgemäß ist die Uhr auf 6 Minuten eingestellt. – Frau Abgeordnete, ich erteile Ihnen das Wort.

15.36


Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Gestatten Sie mir vorweg eine Bemerkung zu den Ausführungen des Abgeordneten Wittmann, der heute von diesem Rednerpult aus gesagt hat, er bedauere es außerordentlich, dass der Herr Bundeskanzler keine Worte zur Irak-Frage gefunden habe. – Herr Kollege Wittmann, dazu fällt mir eigentlich nur das Wort „schräg“ ein, denn es war nämlich ein Antrag der Opposition, heute hier über die nieder­österreichische Landeswahlordnung zu diskutieren. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Daher liegt es in Ihrer Hand, Sie haben das Thema bestimmt. Das jetzt uns vorzuwerfen, ist schräg! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zu Frau Kollegin Glawischnig: Sie stellen sich allen Ernstes hier her und behaupten, das sei keine Wahlveranstaltung (Abg. Dr. Glawischnig: Das ist demokratiepolitische Diskussion!), Sie hätten es so nicht geplant. Haben Sie denn nicht gehört, was Ihre Vorredner, etwa Herr Abge­ordneter Wittmann, aber auch Ihre Fraktionskollegin Frau Petrovic, heute „abgeliefert“ haben? – Das waren lupenreine Wahlreden, Frau Kollegin! Vielleicht waren Sie gerade nicht im Saal. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Van der Bellen: Und der Stummvoll? Den haben Sie vergessen?)

Ich möchte mich gerne mit dem Demokratiepolitischen und mit Ihren diesbezüglichen Vorwürfen auseinander setzen und ganz kurz dazu Stellung nehmen. Allerdings muss ich Ihnen vorwerfen, dass genau Sie diesen niederösterreichischen Wahlkampf in das gesamtösterreichische Parla­ment getragen haben. Das war Ihre Initiative! (Abg. Mag. Mainoni: Der Versuch!)

Die Wortwahl im Dringlichen Antrag, aber auch in den dazugehörenden Ausführungen des Herrn Kollegen Van der Bellen war für Ihre Verhältnisse ungewöhnlich heftig, ich würde sogar sagen, geradezu polemisch. (Oh-Rufe bei den Grünen.) Sie haben ausdrücklich von Willkür geredet, Sie haben der Behörde vorgeworfen, dass sie „willkürlich“ und geradezu „rechtswidrig“ gehandelt habe.

Meine lieben Kollegen von den Grünen! Sie müssen sich die Dinge schon genau ansehen. Sie müssen sich auch die niederösterreichische und andere Wahlordnungen genau anschauen. (Abg. Öllinger: Sie sollen sie ändern!) Ich möchte nämlich genau dieser Ihrer Behauptung ganz entschieden entgegentreten, sie ist nämlich nicht richtig! Juristisch gesehen geht es nicht um „Grüne“ oder „GRÜNÖ“, sondern es geht um die Betrachtung des Ganzen – und das wird auch der Verfassungsgerichtshof in einer allfälligen Judikatur immer heranziehen. Daher muss ich Ihnen entgegenhalten: Es geht nicht darum, „Grüne“ und „GRÜNÖ“ miteinander zu vergleichen, sondern es wird alles herangezogen, was auf der Liste steht. Darauf steht, wie Herr Kollege Van der Bellen schon vorgetragen hat, die Kurzbezeichnung „Grüne“ für „Die Grünen“ sowie die Kurzbezeichnung „GRÜNÖ“ für „Grünes Unabhängiges Österreich, Liste der EU-Opposition, Gabriela Wladyka“. (Abg. Dr. Van der Bellen: Fett gedruckt!) Das wird herangezogen!

Sie können doch nicht allen Ernstes glauben – und Ihre Wähler für dermaßen schlicht halten –, dass diese den Unterschied zwischen den Kurzbezeichnungen „Grüne“ und „GRÜNÖ“ nicht ver­stehen, vor allem, da sie ohnehin auch die Langbezeichnung vor sich haben. Und nur das wird


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