Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 26

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der Verfassungsgerichtshof letztlich in seiner Judikatur heranziehen. Das ist auch das, was in den Wahlordnungen steht. (Abg. Dr. Matznetter: Die ÖVP weiß schon, was der Verfassungsge­richtshof sagen wird!)

Das heißt: Eine Verwechslung ist nicht möglich! (Abg. Öllinger: Kennen Sie schon das Urteil des VfGH?) Das von Ihnen behauptete demokratiepolitische Problem ist daher in Wirklichkeit nicht existent. Und das wissen Sie auch! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den von Ihnen geforderten Mindeststandards sagen. Min­deststandards gibt es. In Artikel 95 B-VG ist vorgesehen, dass die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechts in den Landtagswahlordnungen nicht enger gezogen werden dürfen als in der Bundesverfassung für Wahlen zum Nationalrat. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawisch­nig.) Das ist in meinen Augen ein Mindeststandard.

Sie aber versuchen, die Ausgestaltung des Wahlrechts der Länder, das den Ländern überlas­sen bleiben sollte, weil dies dem bundesstaatlichen Prinzip, einem der Bauprinzipien unserer Bundesverfassung, entspricht – zu dem wir und, wie ich hoffe, auch Sie stehen –, einzuschrän­ken, indem Sie sagen: Es passt mir in ein paar Fällen nicht, daher möchte ich Mindeststandards verankern.

Diese Vorgangsweise ist meiner Meinung nach – und das müssten eigentlich auch Sie, Herr Van der Bellen, so sehen – Anlassgesetzgebung im klassischen Sinn. Dafür stehen wir von der ÖVP nicht zur Verfügung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.41


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordne­ter Dr. Cap zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. Sie kennen die entsprechenden Bestim­mungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

15.41


Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte die Ausführungen der Abgeordneten Baum­gartner-Gabitzer tatsächlich berichtigen: Nicht die Opposition hat die Sondersitzung heute ein­berufen, sondern ein Teil der Opposition, nämlich die Grünen.

Zweitens hätte der Herr Bundeskanzler selbstverständlich im Rahmen dieser Sondersitzung, nämlich vor der Behandlung der Dringlichen mit anschließender Debatte, entsprechend der weltpolitischen Situation eine Erklärung zur Irak-Krise abgeben können. (Abg. Prinz: Was hat das mit einer Berichtigung zu tun?) Dies wäre auf die Zustimmung aller Fraktionen gestoßen. (Abg. Mag. Molterer: Was ist das für eine Berichtigung?) Dies nur, um keine Verwirrung auf­kommen zu lassen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.42


Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Hohes Haus! Die Wählerinnen und Wähler werden bei der niederösterreichischen Landtagswahl am 30. März einen Stimmzettel in Plakatform in die Hand bekommen. Ich darf ein Musterexemplar dieses Stimmzettels einmal herzeigen. (Der Redner entfaltet ein Muster eines Stimmzettels und hält diesen in die Höhe.) Dies ist der Stimmzettel für die niederösterreichische Landtagswahl. Darauf werden die Wählerinnen und Wähler zwei Kurz­bezeichnungen zweier wahlwerbender Parteien lesen können, die nicht die von der Verfassung geforderte Unterscheidbarkeit aufweisen.

Um es hier noch einmal eindeutig festzuhalten: Die Sozialdemokraten haben bei der betreffen­den Sitzung der Landeswahlbehörde gegen die Zulassung der Kurzbezeichnung „GRÜNÖ“ ge­stimmt, weil – und davon sind wir fest überzeugt – dadurch zwei auf dem Stimmzettel aufschei­nende Parteien für die Wählerinnen und Wähler nicht – wie es die Verfassung fordert – deutlich


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