der
Verfassungsgerichtshof letztlich in seiner Judikatur heranziehen. Das ist auch
das, was in den Wahlordnungen steht. (Abg.
Dr. Matznetter: Die ÖVP weiß
schon, was der Verfassungsgerichtshof sagen wird!)
Das heißt: Eine
Verwechslung ist nicht möglich! (Abg. Öllinger: Kennen Sie schon das Urteil
des VfGH?) Das von Ihnen behauptete demokratiepolitische Problem ist daher
in Wirklichkeit nicht existent. Und das wissen Sie auch! (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Lassen Sie mich noch
ein Wort zu den von Ihnen geforderten Mindeststandards sagen. Mindeststandards
gibt es. In Artikel 95 B-VG ist vorgesehen, dass die Bedingungen des
aktiven und passiven Wahlrechts in den Landtagswahlordnungen nicht enger
gezogen werden dürfen als in der Bundesverfassung für Wahlen zum Nationalrat. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) Das ist in meinen
Augen ein Mindeststandard.
Sie aber
versuchen, die Ausgestaltung des Wahlrechts der Länder, das den Ländern überlassen
bleiben sollte, weil dies dem bundesstaatlichen Prinzip, einem der
Bauprinzipien unserer Bundesverfassung, entspricht – zu dem wir und, wie
ich hoffe, auch Sie stehen –, einzuschränken, indem Sie sagen: Es passt
mir in ein paar Fällen nicht, daher möchte ich Mindeststandards verankern.
Diese
Vorgangsweise ist meiner Meinung nach – und das müssten eigentlich auch
Sie, Herr Van der Bellen, so sehen – Anlassgesetzgebung im klassischen
Sinn. Dafür stehen wir von der ÖVP nicht zur Verfügung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
15.41
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu einer tatsächlichen
Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Cap zu Wort gemeldet.
Redezeit: 2 Minuten. Sie kennen die entsprechenden Bestimmungen der
Geschäftsordnung. – Bitte.
15.41
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte die Ausführungen
der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer tatsächlich berichtigen: Nicht die
Opposition hat die Sondersitzung heute einberufen, sondern ein Teil der
Opposition, nämlich die Grünen.
Zweitens hätte der
Herr Bundeskanzler selbstverständlich im Rahmen dieser Sondersitzung, nämlich
vor der Behandlung der Dringlichen mit anschließender Debatte, entsprechend der
weltpolitischen Situation eine Erklärung zur Irak-Krise abgeben können. (Abg. Prinz:
Was hat das mit einer Berichtigung zu tun?) Dies wäre auf die Zustimmung aller Fraktionen gestoßen. (Abg. Mag. Molterer: Was ist das für eine Berichtigung?) Dies nur, um
keine Verwirrung aufkommen zu lassen! (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
15.42
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.42
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Hohes Haus! Die Wählerinnen
und Wähler werden bei der niederösterreichischen Landtagswahl am 30. März
einen Stimmzettel in Plakatform in die Hand bekommen. Ich darf ein
Musterexemplar dieses Stimmzettels einmal herzeigen. (Der Redner entfaltet ein Muster eines Stimmzettels und hält diesen in
die Höhe.) Dies ist der Stimmzettel für die niederösterreichische
Landtagswahl. Darauf werden die Wählerinnen und Wähler zwei Kurzbezeichnungen
zweier wahlwerbender Parteien lesen können, die nicht die von der
Verfassung geforderte Unterscheidbarkeit aufweisen.
Um es hier noch einmal eindeutig festzuhalten: Die Sozialdemokraten haben bei der betreffenden Sitzung der Landeswahlbehörde gegen die Zulassung der Kurzbezeichnung „GRÜNÖ“ gestimmt, weil – und davon sind wir fest überzeugt – dadurch zwei auf dem Stimmzettel aufscheinende Parteien für die Wählerinnen und Wähler nicht – wie es die Verfassung fordert – deutlich