Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 83

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Auch würden wir uns in Österreich sehr bedanken, wenn es dem österreichischen Bundes­minister für Finanzen so erginge wie dem deutschen, nämlich dass er einen blauen Brief von Brüssel erhält! (Abg. Dr. Gusenbauer: Was heißt das: Hohe Steuern heißt gute Wirtschafts­lage? Sie sollten nachdenken, bevor Sie reden! Denken Sie nach, bevor Sie reden! Das würde uns Peinlichkeiten ersparen!) – Herr Kollege Gusenbauer, auch wenn es Sie schmerzt – ich ver­stehe das, es schmerzt Sie, diese Erfolgszahlen schmerzen Sie, das sei natürlich zugegeben, das schmerzt sie.

Oder noch ein weiteres Beispiel, meine Damen und Herren, das Investitionsbudget. (Zwischen­ruf des Abg. Oberhaidinger.) – Lieber Kollege Oberhaidinger! Du bist zwar gut im Laufen, aber die Finanz- und Budgetpolitik überlass besser uns!

Meine Damen und Herren! Nur ein kleines Beispiel: Die Bundesrepublik Deutschland ist in etwa 60-mal so groß wie das kleine Bundesland Oberösterreich. Die investitionsfrei verfügbaren Mittel sind in Deutschland ganze sieben Mal so hoch wie in Oberösterreich. Daher sieht man auch an diesem kleinen Beispiel, dass die österreichische Budgetpolitik des Bundes und der Bundesländer ungleich besser ist als jene der von Ihnen so gepriesenen Regierungsform in unserem großen Nachbarland. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Auer in seinen Kern­punkten erläuterte Abänderungsantrag ist auch verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2003 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2003) (10 der Beilagen), in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (19 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im § 3 wird nach der Z 4 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende neue Z 5 angefügt:

„5. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens des Titels 585 für Zahlungen aus kurzfristi­gen Verpflichtungen im Ausmaß jenes Betrages, der durch gleichhohe Ausgabeneinsparungen beim Titel 519 sichergestellt werden kann.“

2. Im § 4 Abs. 1 lautet der Einleitungssatz:

„(1) Zur Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Umstellung der Haushaltsverrechnung im Bundesministerium für Finanzen auf SAP R/3 werden folgende Kapitelbezeichnung, Titel, Paragrafe und Voranschlagsansätze eröffnet bzw. geän­dert:“

3. Im § 4 Abs. 1 werden folgende Ziffern 9 bis 11 angefügt:

„9. Die Verrechnung der Ausgaben des Paragrafen 1/5024 „Zahlungen an Innovations- und Technologiefonds“ erfolgt beim Paragraf 1/5109 „Zahlungen an Innovations- und Technologie­fonds“.

10. Die Verrechnung der Einnahmen des Voranschlagsansatzes 2/54834/43 „Verschiedene Ab­fuhren“ erfolgt beim Voranschlagsansatz 2/53904/43 „Einnahmen aus Abfuhren gem. KatFG“.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite