Auch würden wir
uns in Österreich sehr bedanken, wenn es dem österreichischen Bundesminister
für Finanzen so erginge wie dem deutschen, nämlich dass er einen blauen Brief
von Brüssel erhält! (Abg. Dr. Gusenbauer:
Was heißt das: Hohe Steuern heißt gute Wirtschaftslage? Sie sollten
nachdenken, bevor Sie reden! Denken Sie nach, bevor Sie reden! Das würde uns
Peinlichkeiten ersparen!) – Herr Kollege Gusenbauer, auch wenn es Sie
schmerzt – ich verstehe das, es schmerzt Sie, diese Erfolgszahlen
schmerzen Sie, das sei natürlich zugegeben, das schmerzt sie.
Oder noch ein
weiteres Beispiel, meine Damen und Herren, das Investitionsbudget. (Zwischenruf
des Abg. Oberhaidinger.) – Lieber
Kollege Oberhaidinger! Du bist zwar gut im Laufen, aber die Finanz- und
Budgetpolitik überlass’ besser uns!
Meine Damen und
Herren! Nur ein kleines Beispiel: Die Bundesrepublik Deutschland ist in etwa
60-mal so groß wie das kleine Bundesland Oberösterreich. Die investitionsfrei
verfügbaren Mittel sind in Deutschland ganze sieben Mal so hoch wie in
Oberösterreich. Daher sieht man auch an diesem kleinen Beispiel, dass die
österreichische Budgetpolitik des Bundes und der Bundesländer ungleich besser
ist als jene der von Ihnen so gepriesenen Regierungsform in unserem großen
Nachbarland. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.38
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Auer in seinen Kernpunkten erläuterte
Abänderungsantrag ist auch verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Der
Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:
der Abgeordneten Jakob Auer,
Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine
vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2003 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium
2003) (10 der Beilagen), in der Fassung des Berichtes des
Budgetausschusses (19 der Beilagen)
Der Nationalrat
wolle in zweiter Lesung
beschließen:
1. Im § 3 wird nach der Z 4 der
Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende neue Z 5 angefügt:
„5. bei den
Voranschlagsansätzen des Ermessens des Titels 585 für Zahlungen aus kurzfristigen
Verpflichtungen im Ausmaß jenes Betrages, der durch gleichhohe
Ausgabeneinsparungen beim Titel 519 sichergestellt werden kann.“
2. Im § 4 Abs. 1 lautet der
Einleitungssatz:
„(1) Zur
Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Umstellung
der Haushaltsverrechnung im Bundesministerium für Finanzen auf SAP R/3 werden
folgende Kapitelbezeichnung, Titel, Paragrafe und Voranschlagsansätze eröffnet
bzw. geändert:“
3. Im § 4 Abs. 1 werden folgende
Ziffern 9 bis 11 angefügt:
„9. Die
Verrechnung der Ausgaben des Paragrafen 1/5024 „Zahlungen an Innovations- und
Technologiefonds“ erfolgt beim Paragraf 1/5109 „Zahlungen an Innovations- und Technologiefonds“.
10. Die
Verrechnung der Einnahmen des Voranschlagsansatzes 2/54834/43 „Verschiedene Abfuhren“
erfolgt beim Voranschlagsansatz 2/53904/43 „Einnahmen aus Abfuhren gem. KatFG“.