Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich darf feststellen, dass
der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit
angenommen wurde.
3. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 69/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2003) (30 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen daher zum 3. Punkt
der Tagesordnung.
Ein Wunsch nach
mündlicher Berichterstattung liegt mir nicht vor. Wir können daher sofort in
die Debatte eingehen.
Erster Redner ist
Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
10 Minuten. – Bitte.
18.23
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Hohes Haus! Das vorliegende Bundesministeriengesetz ist durch zwei sehr
markante Punkte gekennzeichnet.
Der erste Punkt:
Es ist zu einer Vergrößerung der Bundesregierung gekommen. Eine Vergrößerung
der Bundesregierung bedeutet eine Verteuerung der Bundesregierung. Es sind zwei
Staatssekretäre mehr im Amt, und ich darf im Folgenden nur ganz kurz auf die
Kosten dieser zwei Staatssekretäre pro Kalenderjahr eingehen: Das sind die
Staatssekretärsgagen in der Höhe von 378 000 € (Abg. Grillitsch:
Das muss er wissen!) – das sind 13 500 € brutto, und das
14 Mal jährlich. Dazu kommen die Referentengagen:
1 373 000 €, Repräsentation und Dienstwägen:
400 000 €. Das bedeutet einen Mehraufwand dieser Regierung – das
müssen Sie der Bevölkerung erklären, warum Sie einen solchen Mehraufwand in
Kauf nehmen – in der Höhe von rund 2 151 000 € pro Jahr.
Es stellt sich die
Frage, wozu das notwendig war, da die Bundesministerienstruktur dadurch nicht
einfacher, nicht effizienter, nicht sparsamer und nicht zweckmäßiger wurde. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
Es ist aber noch
ein zweiter markanter Punkt hervorzuheben, und dieser ist für mich verwunderlich,
nämlich dass sich die Freiheitliche Partei bei den Verhandlungen derart über
den Tisch ziehen ließ. Das grenzt schon an ein Wunder, wie man diese Demütigung
ertragen kann und trotzdem noch einen aufrechten Gang haben kann.
Einige Beispiele:
Die Frau Vizekanzlerin hatte in der vergangenen Regierung das Beamten- und
Sportressort inne. Dieses Beamtenressort ist natürlich zum nunmehrigen Kanzler
gewandert (Ruf: Aufgelöst!), es ist
aufgelöst worden. Man kann sagen, eigentlich war dieses Vizekanzler-Ministerium
ein Unding, wie wir immer behauptet haben. Es war zu klein und mit zu wenigen
Kompetenzen ausgestattet, sodass man jetzt hergeht und diese Gelegenheit gleich
dazu benützt, der FPÖ auch noch die Zuständigkeit für die Beamten wegzunehmen.
Man hat den
Freiheitlichen ohnehin das Finanzministerium weggenommen, man hat ihnen das
Verteidigungsministerium weggenommen, und dann verbleibt dem Vizekanzler als
Regierungspartner ein Sozialministerium, das man aber nicht in dem bisherigen
Ausmaß belassen hat, um sozusagen den Vizekanzler sein Gesicht wahren zu
lassen, sondern, nein, man ist noch hergegangen und hat den Vizekanzler auch
noch etwas abgehalftert und ihm noch die Kranken- und Unfallversicherung aus
dem Ministerium herausgenommen!
Da stellt sich die Frage, ob das tatsächlich eine gute Partnerschaft werden kann, wenn man mit dem kleinen Partner so verfährt, dass man ihn sozusagen das Gesicht verlieren lässt. Das