Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 140

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Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung er­teilen, um ein Zeichen. – Ich darf feststellen, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen wurde.

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 69/A der Abgeordneten Mag. Wil­helm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministerien­gesetz-Novelle 2003) (30 der Beilagen)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen daher zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt mir nicht vor. Wir können daher sofort in die Debatte eingehen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minu­ten. – Bitte.

18.23


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das vorliegende Bundesministeriengesetz ist durch zwei sehr markante Punkte gekennzeichnet.

Der erste Punkt: Es ist zu einer Vergrößerung der Bundesregierung gekommen. Eine Ver­größerung der Bundesregierung bedeutet eine Verteuerung der Bundesregierung. Es sind zwei Staatssekretäre mehr im Amt, und ich darf im Folgenden nur ganz kurz auf die Kosten dieser zwei Staatssekretäre pro Kalenderjahr eingehen: Das sind die Staatssekretärsgagen in der Höhe von 378 000 € (Abg. Grillitsch: Das muss er wissen!) – das sind 13 500 € brutto, und das 14 Mal jährlich. Dazu kommen die Referentengagen: 1 373 000 €, Repräsentation und Dienst­wägen: 400 000 €. Das bedeutet einen Mehraufwand dieser Regierung – das müssen Sie der Bevölkerung erklären, warum Sie einen solchen Mehraufwand in Kauf nehmen – in der Höhe von rund 2 151 000 € pro Jahr.

Es stellt sich die Frage, wozu das notwendig war, da die Bundesministerienstruktur dadurch nicht einfacher, nicht effizienter, nicht sparsamer und nicht zweckmäßiger wurde. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Es ist aber noch ein zweiter markanter Punkt hervorzuheben, und dieser ist für mich ver­wunderlich, nämlich dass sich die Freiheitliche Partei bei den Verhandlungen derart über den Tisch ziehen ließ. Das grenzt schon an ein Wunder, wie man diese Demütigung ertragen kann und trotzdem noch einen aufrechten Gang haben kann.

Einige Beispiele: Die Frau Vizekanzlerin hatte in der vergangenen Regierung das Beamten- und Sportressort inne. Dieses Beamtenressort ist natürlich zum nunmehrigen Kanzler gewandert (Ruf: Aufgelöst!), es ist aufgelöst worden. Man kann sagen, eigentlich war dieses Vizekanzler-Ministerium ein Unding, wie wir immer behauptet haben. Es war zu klein und mit zu wenigen Kompetenzen ausgestattet, sodass man jetzt hergeht und diese Gelegenheit gleich dazu benützt, der FPÖ auch noch die Zuständigkeit für die Beamten wegzunehmen.

Man hat den Freiheitlichen ohnehin das Finanzministerium weggenommen, man hat ihnen das Verteidigungsministerium weggenommen, und dann verbleibt dem Vizekanzler als Regie­rungspartner ein Sozialministerium, das man aber nicht in dem bisherigen Ausmaß belassen hat, um sozusagen den Vizekanzler sein Gesicht wahren zu lassen, sondern, nein, man ist noch hergegangen und hat den Vizekanzler auch noch etwas abgehalftert und ihm noch die Kranken- und Unfallversicherung aus dem Ministerium herausgenommen!

Da stellt sich die Frage, ob das tatsächlich eine gute Partnerschaft werden kann, wenn man mit dem kleinen Partner so verfährt, dass man ihn sozusagen das Gesicht verlieren lässt. Das


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