Der einzige
erkennbare Grund dieser Bundesministerienaufteilung, wie sie uns heute hier vorliegt,
ist eine Demütigung des kleinen Regierungspartners, ein Ausräumen der
Ministerien des kleinen Regierungspartners, sei es des
Infrastrukturministeriums, sei es des Ministeriums des Vizekanzlers. Man hat
ihn in diesen Verhandlungen das Gesicht verlieren lassen. Es stellt sich die
Frage, warum sich die FPÖ das in dieser Form gefallen lassen hat. Aber es ist
eben schade, wenn man um jeden Preis in eine Regierung will: Dann besteht der
Preis nämlich darin, dass man nachher nichts mehr zu reden hat.
Die ÖVP hat das
geschickt genützt. Man wird sehen, was sie aus dieser Allmacht der Macht macht.
(Ruf bei der ÖVP: Machen Sie sich keine Sorgen!) Ich glaube nicht, dass
es besser werden wird – es wird wahrscheinlich noch dunkler werden in
diesem Staat. Es gibt kein Korrektiv mehr, es gibt nur noch Selbstkontrolle,
sei es der Nahrungsmittelhersteller durch die Behörde im Bundesministerium der
nunmehrigen Bundesministerin Rauch-Kallat, sei es im Innenministerium durch die
Zuteilung der Kontrollinstanz des UBAS zu diesem Ministerium, sei es im
Wirtschaftsministerium, wo sich sozusagen derjenige, der den Wettbewerb
ausruft, auch noch selbst kontrolliert.
Das heißt, in
Wirklichkeit ist jede Kontrolle ausgeschaltet, in Wirklichkeit ist jede
Sparsamkeit ausgeschaltet, in Wirklichkeit ist die Effizienz ausgeschaltet, und
in Wirklichkeit hat in dieser Regierung die FPÖ nichts mehr zu reden. (Beifall
bei der SPÖ.)
18.33
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächste Rednerin
ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
18.33
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr
geehrte Damen und Herren! Es überrascht mich, dass ich jetzt als Rednerin nach
dem offensichtlichen Anwalt der FPÖ, dem Herrn Wittmann, spreche. Das hat mich
an seinem Beitrag außerordentlich überrascht. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Scheibner: Aber zahlen tun wir ihm nichts!) Ich denke, die FPÖ
braucht diesen Anwalt nicht, sie nimmt ihre Kompetenzen schon selbst wahr.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Was ist das Bundesministeriengesetz? – Das Bundesministeriengesetz
ist letztlich immer nur der Ordnungsrahmen für die materielle und für die
inhaltliche Arbeit der Bundesregierung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)
Es ist sozusagen das Werkzeug der Bundesregierung. Das Bundesministeriengesetz
trägt natürlich immer den aktuellen Bedürfnissen des politischen Handelns und
der politischen Schwerpunktsetzung der Regierungsarbeit Rechnung, und damit ist
auch die personelle Ausstattung erklärbar, zum Beispiel die Unterstützung durch
die Staatssekretäre.
Das
Bundesministeriengesetz wird auf Grund seiner Natur immer auf heftige Kritik
des politischen Mitbewerbers, der Opposition, treffen, der Opposition, die
logischerweise eine andere politische Schwerpunktsetzung vornimmt. Umso mehr
verwundert mich hier das Auftreten des Herrn Abgeordneten Wittmann, weil ich andere
politische Schwerpunktsetzungen vermisse. Was ich hingegen gehört habe, ist ein
etwas polemischer Beitrag. Er hat hier nicht den Entwurf kritisiert, sondern
leider Gottes lediglich polemische Beiträge geliefert. (Beifall bei der
ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Dann haben Sie nicht zugehört, Frau Kollegin!)
In der Debatte zum Bundesministeriengesetz werden immer auch Unstimmigkeiten und Ängste, die in der Verwaltung entstehen, artikuliert, und darauf hat der Kollege auch Bezug genommen. Diese haben nicht unbedingt etwas mit der politischen Schwerpunktsetzung zu tun, mit der sich das Bundesministeriengesetz befasst, das wird aber in der Diskussion oft vermischt. Als Beispiel komme ich hier auf den Unabhängigen Bundesasylsenat zu sprechen, der jetzt verwaltungstechnisch zum Bundesministerium für Inneres ressortieren soll. Das ist inhaltlich vollkommen richtig! Vielleicht haben Sie das übersehen – aber Sie waren doch selbst einmal Staatssekretär, Herr Kollege Wittmann –: Es ist an sich durchaus die Regel im Bundesministeriengesetz, dass die unabhängigen Senate oder unabhängigen Behörden zum fachlich zu-