Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 142

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der einzige erkennbare Grund dieser Bundesministerienaufteilung, wie sie uns heute hier vor­liegt, ist eine Demütigung des kleinen Regierungspartners, ein Ausräumen der Ministerien des kleinen Regierungspartners, sei es des Infrastrukturministeriums, sei es des Ministeriums des Vizekanzlers. Man hat ihn in diesen Verhandlungen das Gesicht verlieren lassen. Es stellt sich die Frage, warum sich die FPÖ das in dieser Form gefallen lassen hat. Aber es ist eben schade, wenn man um jeden Preis in eine Regierung will: Dann besteht der Preis nämlich darin, dass man nachher nichts mehr zu reden hat.

Die ÖVP hat das geschickt genützt. Man wird sehen, was sie aus dieser Allmacht der Macht macht. (Ruf bei der ÖVP: Machen Sie sich keine Sorgen!) Ich glaube nicht, dass es besser werden wird – es wird wahrscheinlich noch dunkler werden in diesem Staat. Es gibt kein Korrektiv mehr, es gibt nur noch Selbstkontrolle, sei es der Nahrungsmittelhersteller durch die Behörde im Bundesministerium der nunmehrigen Bundesministerin Rauch-Kallat, sei es im Innenministerium durch die Zuteilung der Kontrollinstanz des UBAS zu diesem Ministerium, sei es im Wirtschaftsministerium, wo sich sozusagen derjenige, der den Wettbewerb ausruft, auch noch selbst kontrolliert.

Das heißt, in Wirklichkeit ist jede Kontrolle ausgeschaltet, in Wirklichkeit ist jede Sparsamkeit ausgeschaltet, in Wirklichkeit ist die Effizienz ausgeschaltet, und in Wirklichkeit hat in dieser Regierung die FPÖ nichts mehr zu reden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.33


Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Mit­glieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Es überrascht mich, dass ich jetzt als Rednerin nach dem offensichtlichen Anwalt der FPÖ, dem Herrn Wittmann, spreche. Das hat mich an seinem Beitrag außerordentlich überrascht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Aber zahlen tun wir ihm nichts!) Ich denke, die FPÖ braucht diesen Anwalt nicht, sie nimmt ihre Kompetenzen schon selbst wahr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist das Bundesministeriengesetz? – Das Bun­desministeriengesetz ist letztlich immer nur der Ordnungsrahmen für die materielle und für die inhaltliche Arbeit der Bundesregierung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Es ist sozusagen das Werkzeug der Bundesregierung. Das Bundesministeriengesetz trägt natürlich immer den aktuellen Bedürfnissen des politischen Handelns und der politischen Schwerpunktsetzung der Regierungsarbeit Rechnung, und damit ist auch die personelle Ausstattung erklärbar, zum Beispiel die Unterstützung durch die Staatssekretäre.

Das Bundesministeriengesetz wird auf Grund seiner Natur immer auf heftige Kritik des poli­tischen Mitbewerbers, der Opposition, treffen, der Opposition, die logischerweise eine andere politische Schwerpunktsetzung vornimmt. Umso mehr verwundert mich hier das Auftreten des Herrn Abgeordneten Wittmann, weil ich andere politische Schwerpunktsetzungen vermisse. Was ich hingegen gehört habe, ist ein etwas polemischer Beitrag. Er hat hier nicht den Entwurf kritisiert, sondern leider Gottes lediglich polemische Beiträge geliefert. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Dann haben Sie nicht zugehört, Frau Kollegin!)

In der Debatte zum Bundesministeriengesetz werden immer auch Unstimmigkeiten und Ängste, die in der Verwaltung entstehen, artikuliert, und darauf hat der Kollege auch Bezug genommen. Diese haben nicht unbedingt etwas mit der politischen Schwerpunktsetzung zu tun, mit der sich das Bundesministeriengesetz befasst, das wird aber in der Diskussion oft vermischt. Als Beispiel komme ich hier auf den Unabhängigen Bundesasylsenat zu sprechen, der jetzt ver­waltungstechnisch zum Bundesministerium für Inneres ressortieren soll. Das ist inhaltlich voll­kommen richtig! Vielleicht haben Sie das übersehen – aber Sie waren doch selbst einmal Staats­sekretär, Herr Kollege Wittmann –: Es ist an sich durchaus die Regel im Bundes­ministe­riengesetz, dass die unabhängigen Senate oder unabhängigen Behörden zum fachlich zu-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite