ständigen
Bundesministerium ressortieren. (Abg. Eder: Wenn wir gleich ein paar
austauschen ...!)
Sie haben –
und das geschieht auch in der öffentlichen Diskussion – die Sorge über die
budgetäre, personelle und infrastrukturelle Ausstattung – und das ist
eine durchaus berechtigte und gute Sorge – vermischt mit der Sorge über
die Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit wird durch die Bundesverfassung
garantiert, weil die unabhängige Behörde in der Jurisdiktion unabhängig ist,
wie schon der Titel sagt. Sie wird auch von den Höchstgerichten überprüft.
Daher wird – davon bin ich hundertprozentig überzeugt – der
Unabhängige Bundesasylsenat weiterhin so Recht sprechen, wie er es jetzt schon
tut, weil seine Entscheidungen sonst vom Verwaltungsgerichtshof verändert beziehungsweise
aufgehoben werden. Aber Sie vermischen die Ängste – und das tut mir Leid,
weil wir auf diese Weise hier nicht zu einer inhaltlichen Diskussion kommen (Zwischenrufe
bei der SPÖ und den Grünen) –, die verwaltungstechnischen Ängste derjenigen
im UBAS, die nicht zum Innenministerium wollen, aus welchen Gründen auch immer (Abg.
Eder: Weil sie den Strasser kennen!), mit der Frage, ob die
Unabhängigkeit gewährleistet ist oder nicht. (Abg. Mag. Stoisits:
Weil sie das Innenministerium kennen!) Und diese Diskussion, Frau Kollegin
Stoisits, ist eigentlich eine unnötige. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich kann Ihnen
auch einige andere Beispiele für Einrichtungen nennen, wo das üblich ist, zum
Beispiel das Bundesvergabeamt, den Obersten Patent- und Markensenat oder die
Finanzmarktaufsicht, die immer zum jeweils fachlich zuständigen Ministerium
ressortieren. Ich stelle fest, Sie haben sich eigentlich auch in der
Vergangenheit das Bundesministeriengesetz und die Verwaltung nicht wirklich
angeschaut, was mich bei Ihnen, Herr Kollege Wittmann, schwer enttäuscht.
Nur ein Wort noch
zur Kritik an der Größe der Bundesregierung: Herr Abgeordneter Cap sprach von
einer ungeheuren Aufblähung der Bundesregierung. Ich darf Sie darauf hinweisen:
Es ist dies noch lange nicht die größte Bundesregierung. Die größte
Bundesregierung – diesen fragwürdigen Titel trägt die Alleinregierung
Kreisky IV. Damals gab es nämlich 23 Mitglieder der Bundesregierung,
und das war eine sozialdemokratische Regierung! (Beifall bei der ÖVP.) Das
hat der Herr Abgeordnete und Klubobmann der Sozialdemokraten nicht kritisiert,
wahrscheinlich weil er es nicht weiß. (Abg. Eder: Da haben wir etwas
weitergebracht!)
Die haben etwas
weitergebracht, Herr Kollege? – Das ist absurd! Sie müssen schon
vergleichen, und dann werden Sie feststellen: Der Arbeitsaufwand von damals und
jetzt ist ein wesentlich anderer, weil es damals nicht die Verpflichtung gab,
in der Europäischen Union ständig die Vertretung Österreichs wahrzunehmen. (Ruf
bei der ÖVP: Die haben keine Ahnung!) Daher ist der Arbeitsaufwand in
Wirklichkeit gestiegen, und trotzdem ist diese Regierung wesentlich kleiner. (Beifall
bei der ÖVP.)
Ich denke auch,
dass diese Diskussion in Wirklichkeit kleinlich ist und an den tatsächlich
wichtigen Dingen vorbeigeht. Aber das ist nichts Neues, Sie pflegen die
politische Diskussion auch so zu führen. (Abg. Dr. Wittmann:
Aber die Vorgängerregierung war schon kleiner! – Weitere Zwischenrufe bei
der SPÖ.)
Wichtig ist, dass
effizient und erfolgreich für das Staatsganze gearbeitet wird und österreichische
Interessen in Europa und der Welt erfolgreich vertreten werden. Das wird diese
Bundesregierung leisten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich möchte
folgenden Abänderungsantrag, der die Einfügung einer Überschrift beinhaltet,
einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 69/A der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem