das
Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle
2003) in der Fassung des Ausschussberichtes (30 der Beilagen)
Der Nationalrat
wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag 69/A
der Abgeordneten Molterer, Scheibner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle
2003) in der Fassung des Ausschussberichtes (30 der Beilagen), wird wie
folgt geändert:
1. In Z 5
wird in Z 1 des dem § 17b anzufügenden Abs. 15 vor dem Ausdruck
„Abschnitt J“ die Wortfolge „die Überschrift des Abschnittes J“
eingefügt.
2. Nach Z 19
wird die folgende Z 19a eingefügt:
„19a. Die
Überschrift des Abschnittes J des Teiles 2 der Anlage zu § 2
lautet:
„J.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz““
*****
Es geht dabei also
lediglich um die Einfügung einer Überschrift.
In einem Kommentar
stand zu lesen, dass das Bundesministeriengesetz nicht der große Wurf
sei. – Natürlich nicht, das ist auch nicht Aufgabe des
Bundesministeriengesetzes! Das ist vielmehr die Arbeit der Bundesregierung, und
das wird diese Bundesregierung auch leisten! (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Großruck – in Richtung SPÖ –: Das war Qualität, Herr
Kollege!)
18.40
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Frau Abgeordnete
Baumgartner-Gabitzer, darf ich Sie kurz zu mir bitten, um abzuklären, ob da
nicht ein kleines Missverständnis bei der Formulierung vorliegt.
Wir gehen
inzwischen in der Debatte
weiter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig.
Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau
Abgeordnete.
18.41
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank!
Meine Damen und Herren Staatssekretäre und ‑innen – nein, nur ‑äre! Hohes
Haus!
Ein
Bundesministeriengesetz hat natürlich den Sinn und den Zweck, die
Arbeitsaufteilung einer Bundesregierung gut zu gestalten. Ich denke, da gibt es
nicht nur personelle Bedürfnisse und aktuelle politische Bedürfnisse, sondern
da gibt es vor allem auch sachpolitische Zusammenhänge, die man möglichst
objektiv lösen kann. (Abg. Mag. Molterer: Genau!) Ich habe
den Eindruck, dass gerade diese Bundesregierung große Schwierigkeiten gehabt
hat, auf die Sachbedürfnisse einzugehen (Abg. Mag. Molterer:
Nein, da täuschen Sie sich!), und vorwiegend die personellen und
aktuellen Bedürfnisse – wie es Frau Baumgartner-Gabitzer schonungslos
offen auch gesagt hat – organisiert hat. Ich möchte im Folgenden ein paar
Beispiele dazu nennen.
Eines der großen
Ziele des Zehn-Punkte-Programms von Wolfgang Schüssel war die Bündelung der
Forschungsagenden. Das war eine der hervorgehobenen Prioritäten des
Zehn-Punkte-Programms. Ich weiß jetzt nicht, wer dagegen war, aber da der
Parteichef und Spitzenkandidat der ÖVP massiv für diese Bündelung war, kann
ich daraus nur schließen, dass die FPÖ dagegen war und sich in den
Verhandlungen durchgesetzt hat. Tatsächlich ist nämlich die Zersplitterung der
Forschungsagenden bestehen geblieben, und das ist ein massiver Nachteil für die
österreichische Forschungslandschaft, gerade da wir wissen, dass wir im
EU-weiten Vergleich sehr weit hinten liegen und großen Aufholbedarf haben.