Ein zweites
Beispiel – wir haben das schon bei der Zusammensetzung der letzten
Regierung und beim Bundesministeriengesetz 2000 kritisiert – ist die
Unterordnung der Arbeitsagenden unter die Wirtschaftsagenden. (Abg.
Dr. Brinek: Wie in Deutschland auch!) Das ist so geblieben,
und zusätzlich sind die Sozialagenden noch weiter zersplittert worden. (Abg.
Dr. Brinek: Deutschland hat es auch gemacht! Schröder!)
Der zweite Punkt
in diesem Zusammenhang ist die Unterordnung der Umwelt unter die Landwirtschaft.
Diese hat sich meines Erachtens überhaupt nicht bewährt. (Zwischenrufe bei
der ÖVP.) Das Konfliktpotential, das sich hier abgezeichnet hat und in
vielen Konfliktsituationen zu Entscheidungen zu Ungunsten der Umwelt geführt
hat, zeichnet sich weiterhin ab und wird fortgeschrieben.
Ein dritter Punkt,
der bedauerlich ist, betrifft – das ist schon erwähnt worden – eine
Regelung, eine Zuordnung, die in ihrer bisherigen Form eigentlich als gut
erachtet worden ist, weil hier einfach unterschiedliche Interessenlagen existieren,
und besteht darin, dass der Bundesasylsenat vom Bundeskanzleramt, wo er
zuerst angesiedelt war, jetzt wieder zum Innenministerium zurückgesiedelt wird
und nicht gesehen wird, welch widerstreitende Interessen es hier gibt und dass
da auch eine organisatorische, politische und räumliche Unabhängigkeit bestehen
bleiben muss durch diese Zuordnung zum Bundeskanzleramt. (Abg. Dr. Brinek:
Ist er unabhängig?) – Das ist das dritte Beispiel, das problematisch
ist.
Was nun diese
Ziele betrifft, dass man eine möglichst sachliche und effiziente Aufteilung und
zusammenhängende Bereiche schaffen soll – Effizienz auch, was die
Vertretung in Brüssel betrifft; das ist ein wichtiger Punkt: wir sollten
mittelfristig unsere Agenden so organisieren, dass in Brüssel nicht immer zwei
bis drei Minister antreten müssen, um eine Agenda zu vertreten –, so
entsteht sehr stark der Eindruck, dass dies nicht gelungen ist. Der Verdacht
bleibt bestehen, dass hier, einfach um bestimmte parteipolitische Bedürfnisse
zu befriedigen, Sachzusammenhänge willkürlich vernachlässigt worden sind.
Ein weiterer
Punkt, der bei der Beurteilung der Zusammensetzung der Regierung nicht außer
Acht gelassen werden darf, ist die Vergrößerung der Bundesregierung unter
Verkleinerung des Frauenanteils. Das ist sehr bedauerlich. Ich habe mir in
einer Diskussion sagen lassen müssen, dass es jetzt zwar nur noch vier Frauen
von 18 Regierungsmitgliedern seien, aber dass es zumindest vier starke
Frauen seien. Ich habe das mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, weil ich
nicht dachte, dass man zwischen starken und schwachen Frauen in der Politik
differenziert. Das dahinter stehende Bild ist sichtlich, dass auf vier starke
Frauen vier schwache Männer kommen, oder was auch immer. Jedenfalls entspricht
das überhaupt nicht der regulären Vertretung, die Frauen in allen Körpern des
Bundes, des Landes, aber auch im AMS und in sonstigen Einrichtungen, bis hin
zum Verfassungsgerichtshof, haben sollten. (Beifall bei den Grünen.) Vor
allem brauchen sie in einer Bundesregierung eine stärkere Vertretung als in
Form von vier starken Frauen.
Noch einmal
zusammengefasst: Die Zersplitterungen von großen, zentralen Bereichen bleiben
nach wie vor aufrecht; die Forschungsagenden bleiben nach wie vor auf drei
Ministerien aufgeteilt; die Unterordnung von wesentlichen Interessen –
Umwelt unter die Landwirtschaft; Arbeit, Soziales unter die Wirtschaft, weiter
zersplittert – bleibt aufrecht, und zusätzlich haben wir solche
Schmankerln wie die Zuordnung des Bundesasylsenates zum Innenministerium, was
sichtlich nur mit politischer Willkür, aber nicht mit Sachpolitik und
Sachzusammenhang erklärt werden kann. (Beifall bei den Grünen.)
18.46
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Der Antrag der Frau
Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer ist genügend unterstützt, steht in
Verhandlung und zur Abstimmung.
Der
Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig ist ebenfalls
ausreichend unterstützt, steht zur Verhandlung und wird abgestimmt.
Der
Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut: