Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 145

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ein zweites Beispiel – wir haben das schon bei der Zusammensetzung der letzten Regierung und beim Bundesministeriengesetz 2000 kritisiert – ist die Unterordnung der Arbeitsagenden unter die Wirtschaftsagenden. (Abg. Dr. Brinek: Wie in Deutschland auch!) Das ist so geblie­ben, und zusätzlich sind die Sozialagenden noch weiter zersplittert worden. (Abg. Dr. Brinek: Deutschland hat es auch gemacht! Schröder!)

Der zweite Punkt in diesem Zusammenhang ist die Unterordnung der Umwelt unter die Land­wirtschaft. Diese hat sich meines Erachtens überhaupt nicht bewährt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das Konfliktpotential, das sich hier abgezeichnet hat und in vielen Konfliktsituationen zu Entscheidungen zu Ungunsten der Umwelt geführt hat, zeichnet sich weiterhin ab und wird fortgeschrieben.

Ein dritter Punkt, der bedauerlich ist, betrifft – das ist schon erwähnt worden – eine Regelung, eine Zuordnung, die in ihrer bisherigen Form eigentlich als gut erachtet worden ist, weil hier einfach unterschiedliche Interessenlagen existieren, und besteht darin, dass der Bundes­asyl­senat vom Bundeskanzleramt, wo er zuerst angesiedelt war, jetzt wieder zum Innenministerium zurückgesiedelt wird und nicht gesehen wird, welch widerstreitende Interessen es hier gibt und dass da auch eine organisatorische, politische und räumliche Unabhängigkeit bestehen bleiben muss durch diese Zuordnung zum Bundeskanzleramt. (Abg. Dr. Brinek: Ist er unabhängig?) – Das ist das dritte Beispiel, das problematisch ist.

Was nun diese Ziele betrifft, dass man eine möglichst sachliche und effiziente Aufteilung und zusammenhängende Bereiche schaffen soll – Effizienz auch, was die Vertretung in Brüssel betrifft; das ist ein wichtiger Punkt: wir sollten mittelfristig unsere Agenden so organisieren, dass in Brüssel nicht immer zwei bis drei Minister antreten müssen, um eine Agenda zu vertreten –, so entsteht sehr stark der Eindruck, dass dies nicht gelungen ist. Der Verdacht bleibt bestehen, dass hier, einfach um bestimmte parteipolitische Bedürfnisse zu befriedigen, Sachzusammen­hänge willkürlich vernachlässigt worden sind.

Ein weiterer Punkt, der bei der Beurteilung der Zusammensetzung der Regierung nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die Vergrößerung der Bundesregierung unter Verkleinerung des Frauenanteils. Das ist sehr bedauerlich. Ich habe mir in einer Diskussion sagen lassen müssen, dass es jetzt zwar nur noch vier Frauen von 18 Regierungsmitgliedern seien, aber dass es zumindest vier starke Frauen seien. Ich habe das mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, weil ich nicht dachte, dass man zwischen starken und schwachen Frauen in der Politik differenziert. Das dahinter stehende Bild ist sichtlich, dass auf vier starke Frauen vier schwache Männer kommen, oder was auch immer. Jedenfalls entspricht das überhaupt nicht der regu­lären Vertretung, die Frauen in allen Körpern des Bundes, des Landes, aber auch im AMS und in sonstigen Einrichtungen, bis hin zum Verfassungsgerichtshof, haben sollten. (Beifall bei den Grünen.) Vor allem brauchen sie in einer Bundesregierung eine stärkere Vertretung als in Form von vier starken Frauen.

Noch einmal zusammengefasst: Die Zersplitterungen von großen, zentralen Bereichen bleiben nach wie vor aufrecht; die Forschungsagenden bleiben nach wie vor auf drei Ministerien aufgeteilt; die Unterordnung von wesentlichen Interessen – Umwelt unter die Landwirtschaft; Arbeit, Soziales unter die Wirtschaft, weiter zersplittert – bleibt aufrecht, und zusätzlich haben wir solche Schmankerln wie die Zuordnung des Bundesasylsenates zum Innenministerium, was sichtlich nur mit politischer Willkür, aber nicht mit Sachpolitik und Sachzusammenhang erklärt werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

18.46


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer ist genügend unterstützt, steht in Verhandlung und zur Abstimmung.

Der Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig ist ebenfalls ausreichend unterstützt, steht zur Verhandlung und wird abgestimmt.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite