Und wie begründet
Kollege Donabauer das? – Es gebe im Gesundheitsbereich so viele neue
Herausforderungen, die es notwendig machten, sie in einem Ministerium, nämlich
dem Gesundheitsministerium, zu bündeln. Was Kollege Donabauer leider
übersieht, ist, dass es Teil des Regierungsübereinkommens ist, dass die
Gesundheitspolitik in Zukunft nicht mehr gebündelt, sondern noch weiter
zersplittert wird, in neun Länder nämlich. Dort sitzen in Zukunft
die Gesundheitsminister! Neun Gesundheitsminister und eine Frühstücksdirektorin
als Gesundheitsministerin, die dann keine Aufgaben mehr hat, wenn Ihr Konzept
von Länderfonds tatsächlich umgesetzt wird.
So schaut die Realität Ihrer Sozialpolitik aus! Kollege Donabauer! Ich
halte es wirklich für eine kleine Anmaßung, wenn Sie behaupten, die Opposition
mache keine Vorschläge. Her mit den Vorschlägen der Opposition! Wir sagen
Ihnen, Kollege Donabauer, wenn Sie nur einen Moment zuhören würden – aber
macht ja nichts, Sie wissen es ja ohnehin –, dass das die falsche Antwort
ist. So kann man die Sozialpolitik tatsächlich nicht reformieren und
verbessern. (Beifall bei den Grünen
und der SPÖ.)
Und wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, der
Meinung sind, dass es den Frauen am Arbeitsmarkt hilft, wenn man das Kapitel
Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt jetzt in ein Ressort hineinverlegt,
das sonst keine Agenden im Bereich der Arbeitsmarktpolitik hat, dann ist das
genau das Gleiche.
Was ich Ihnen unterstelle, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien,
und zwar unabhängig davon, was sich die Freiheitliche Partei dabei gedacht hat,
als sie sich das hat gefallen lassen, ist, dass es Absicht ist,
dass Sie ganz mit Absicht den nicht unwichtigen Bereich Sozialpolitik auf drei
Ministerien, die sich gegenseitig kontrollieren, aber eigentlich nicht
beeinflussen können, aufteilen, dass Sie wesentliche Agenden der Sozialpolitik
an die Länder weiterreichen – im Bereich der Gesundheit, aber auch im
Bereich der Arbeitsmarktpolitik, wo Sie ja in Zukunft die
NotstandshilfebezieherInnen an die Sozialhilfe weiterleiten wollen, also
aussteuern wollen. Das hatten wir ja bereits einmal!
Wenn man das alles sieht, meine sehr geehrten Damen und Herren und Herr
Kollege Donabauer, dann kann man nicht mehr sagen, dass den
Oppositionsparteien der Mut zum Regieren fehle, sondern dann müssen Sie zur
Kenntnis nehmen: Es geht nicht um den Mut oder den fehlenden Willen. Derartige
Konzepte, wie Sie sie hier auf Ebene der Ministerien, aber auch auf der
dahinter liegenden inhaltlichen Ebene in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsmarkt
und Sozialpolitik ganz im Allgemeinen durchsetzen wollen, die können Sie mit
uns sicherlich nicht durchsetzen, und das ist der Grund! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ.)
19.20
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 5 Minuten, soviel ich weiß. – Bitte.
19.21
Abgeordneter
Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident!
Liebe Regierungsmitglieder! Herr Abgeordneter Prähauser, der Entschließungsantrag,
den Sie hier eingebracht haben, den hätten Sie sich sparen können, wenn Sie auf
Effizienz gesetzt hätten, denn es wäre seriös und einfach gewesen, wenn Sie uns
gefragt hätten. Wir hätten Ihnen jede Auskunft erteilt, was die Vergangenheit
beziehungsweise Gegenwart des scheidenden Ministers Reichhold betrifft.
Wenn Sie hier die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Bezugsfortzahlung
aufwerfen, muss ich Ihnen sagen: Das haben ja Sie selbst mit den Grünen
beschlossen! Wir wollen das in Frage stellen, wir erkennen die Sinnhaftigkeit
dieser Bezügeregelung nicht und wollen sie eigentlich modernisieren. Gehen Sie
mit uns gemeinsam einen neuen, einen intelligenteren Weg in die Zukunft!
Darüber können wir gerne diskutieren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf bei der SPÖ.) Machen
wir!
Was die Causa Reichhold betrifft, habe ich hier ein amtliches Dokument der Kärntner Landesregierung, und ich darf Ihnen das zur Kenntnis bringen – ich zitiere –: Herr Ing. Reichhold erhielt seitens des Landes Kärnten nach den damaligen maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen für die Funktionszeit vom 24. März 1992 bis 6. November 1994 als Landeshauptmann-Stell-