Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 156

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Desgleichen gibt es insgesamt zwei Staatssekretäre mehr – von wegen schlanker Staat –, dafür gibt es in der neuen Regierung – mein Vorredner, Herr Bucher, hat das ja bereits ange­schnitten – den Tourismus beziehungsweise die Frau Tourismus-Staatssekretärin nicht mehr, wobei deren Arbeit in der Vergangenheit eher im Verborgenen geblüht hat, was eigentlich schade ist, zumal der Tourismus einen nicht unerheblichen Beitrag zum Sozialprodukt leistet.

Und wie sagte anlässlich der Konstituierung der letzten Bundesregierung der damalige freiheitliche Abgeordnete und Finanzsprecher Trattner? Ich zitiere:

„Wir haben ein Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport geschaffen, damit die Verwaltungsreform endlich vorangetrieben werden kann ..., damit hier endlich einmal begonnen wird, effizient zu arbeiten ...“

Und weiters sagte er – ich zitiere –: „Wir haben auch etwas gemacht, wozu Sie früher immer nur ein Lippenbekenntnis abgegeben haben: Wir haben auch ein Staatssekretariat für Tourismus geschaffen, und zwar deshalb, weil wir es einfach satt gehabt haben, dass wir immer nur in Sonntagsreden davon gehört haben, dass für die Tourismuswirtschaft etwas getan werden soll.“

Da wird einem wirklich warm ums Herz! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Frei­heitlichen.)

Ein wirklich gravierender Fauxpas ist der Regierung jedoch mit der Verschiebung des Unab­hängigen Bundesasylsenats, UBAS, vom Bundeskanzleramt in das Innenministerium passiert. Entgegen dem, was Frau Baumgartner-Gabitzer und Kollegin Partik-Pablé gesagt haben, ist festzuhalten, dass der UBAS 1998 als unabhängige Berufungsbehörde in Angelegenheiten des Asylgesetzes eingerichtet wurde. Der Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungs­senate sagt dazu – ich zitiere –: Der UBAS ist eine auf dem Gebiet des Asylrechts und des Ab­schiebeschutzes auch international allerseits anerkannte rechtsstaatliche Instanz zur Ge­währleistung der Menschenrechte. – Zitatende. Und er wurde nicht zu Unrecht organisatorisch dem Bundeskanzleramt zugeordnet, in der Absicht nämlich, diese Unabhängigkeit auch zu sichern, und so ganz und gar können sich Khol und Kostelka bei der Konstruktion des Gesetzes wohl nicht geirrt haben.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Verfassungsgerichtshof weisen in ihrer ständigen Judikatur stets darauf hin, dass der Anschein der Unabhängigkeit ein ganz bedeutender sei und dass es mit der Bundesverfassung unvereinbar sei, wenn das kontrollierte Organ über budgetäre, personelle oder infrastrukturelle Mittel oder Maßnahmen auf die Be­findlichkeit des Kontrollors Einfluss nehmen könne.

Es geht also um die Atmosphäre, und nun gilt gerade Bundesminister Strasser als ein liberaler Mann. (Abg. Dr. Jarolim: Wer sagt das?) Aber bei einem anderen Innenminister mit ausge­prägten machiavellistischen Neigungen, der beinhart seine eigenen persönlichen und macht­politischen Entscheidungen durchdrücken wollte und nicht nach dem Prinzip der Ausge­wogen­heit verfährt wie Minister Strasser, wäre das schon ein Problem.

Nun wurde auch argumentiert – ich meine, ÖVP-Generalsekretär Lopatka hat das gesagt –, dass die Eingliederung des UBAS ins Innenressort zu einer Vereinfachung und Verkürzung der Asylverfahren führen würde und dass es deutliche Synergieeffekte geben würde. (Abg. Freund: Stimmt!) Das ist alles kein Problem, weil Minister Strasser bekanntlich ein sehr liberaler Mann ist. Aber wenn es einen Innenminister mit ausgeprägt machiavellistischen Neigungen geben würde, der seine strukturpolitischen Vorstellungen mit der, wie es in Floskeln heißt, „vorüber­gehenden anderen Verwendung“ von Mitarbeitern durchsetzen würde, der höchstrangige Beamte unter dem Vorwand von Reformen in subalterne Abteilungen relegierte, dann wäre die ganze Geschichte schon ein Problem.

So sagt der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes: Ich sehe das sehr kritisch. Man hat den Bundesasylsenat aus guten Gründen im Bundeskanzleramt eingerichtet, um eine gewisse Distanz zu schaffen.

 


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