Desgleichen gibt
es insgesamt zwei Staatssekretäre mehr – von wegen schlanker Staat –,
dafür gibt es in der neuen Regierung – mein Vorredner, Herr Bucher, hat
das ja bereits angeschnitten – den Tourismus beziehungsweise die Frau
Tourismus-Staatssekretärin nicht mehr, wobei deren Arbeit in der Vergangenheit
eher im Verborgenen geblüht hat, was eigentlich schade ist, zumal der Tourismus
einen nicht unerheblichen Beitrag zum Sozialprodukt leistet.
Und wie sagte
anlässlich der Konstituierung der letzten Bundesregierung der damalige
freiheitliche Abgeordnete und Finanzsprecher Trattner? Ich zitiere:
„Wir haben ein
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport geschaffen, damit die
Verwaltungsreform endlich vorangetrieben werden kann ..., damit hier
endlich einmal begonnen wird, effizient zu arbeiten ...“
Und weiters sagte
er – ich zitiere –: „Wir haben auch etwas gemacht, wozu Sie früher
immer nur ein Lippenbekenntnis abgegeben haben: Wir haben auch ein
Staatssekretariat für Tourismus geschaffen, und zwar deshalb, weil wir es
einfach satt gehabt haben, dass wir immer nur in Sonntagsreden davon gehört
haben, dass für die Tourismuswirtschaft etwas getan werden soll.“
Da wird einem
wirklich warm ums Herz! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den
Freiheitlichen.)
Ein wirklich
gravierender Fauxpas ist der Regierung jedoch mit der Verschiebung des Unabhängigen
Bundesasylsenats, UBAS, vom Bundeskanzleramt in das Innenministerium passiert.
Entgegen dem, was Frau Baumgartner-Gabitzer und Kollegin Partik-Pablé gesagt
haben, ist festzuhalten, dass der UBAS 1998 als unabhängige
Berufungsbehörde in Angelegenheiten des Asylgesetzes eingerichtet wurde. Der
Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate sagt dazu – ich
zitiere –: Der UBAS ist eine auf dem Gebiet des Asylrechts und des Abschiebeschutzes
auch international allerseits anerkannte rechtsstaatliche Instanz zur Gewährleistung
der Menschenrechte. – Zitatende. Und er wurde nicht zu Unrecht
organisatorisch dem Bundeskanzleramt zugeordnet, in der Absicht nämlich, diese
Unabhängigkeit auch zu sichern, und so ganz und gar können sich Khol und
Kostelka bei der Konstruktion des Gesetzes wohl nicht geirrt haben.
Auch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Verfassungsgerichtshof
weisen in ihrer ständigen Judikatur stets darauf hin, dass der Anschein der
Unabhängigkeit ein ganz bedeutender sei und dass es mit der Bundesverfassung
unvereinbar sei, wenn das kontrollierte Organ über budgetäre, personelle oder
infrastrukturelle Mittel oder Maßnahmen auf die Befindlichkeit des Kontrollors
Einfluss nehmen könne.
Es geht also um
die Atmosphäre, und nun gilt gerade Bundesminister Strasser als ein liberaler
Mann. (Abg. Dr. Jarolim: Wer sagt das?) Aber bei einem
anderen Innenminister mit ausgeprägten machiavellistischen Neigungen, der
beinhart seine eigenen persönlichen und machtpolitischen Entscheidungen
durchdrücken wollte und nicht nach dem Prinzip der Ausgewogenheit verfährt
wie Minister Strasser, wäre das schon ein Problem.
Nun wurde auch argumentiert – ich meine, ÖVP-Generalsekretär Lopatka hat das gesagt –, dass die Eingliederung des UBAS ins Innenressort zu einer Vereinfachung und Verkürzung der Asylverfahren führen würde und dass es deutliche Synergieeffekte geben würde. (Abg. Freund: Stimmt!) Das ist alles kein Problem, weil Minister Strasser bekanntlich ein sehr liberaler Mann ist. Aber wenn es einen Innenminister mit ausgeprägt machiavellistischen Neigungen geben würde, der seine strukturpolitischen Vorstellungen mit der, wie es in Floskeln heißt, „vorübergehenden anderen Verwendung“ von Mitarbeitern durchsetzen würde, der höchstrangige Beamte unter dem Vorwand von Reformen in subalterne Abteilungen relegierte, dann wäre die ganze Geschichte schon ein Problem.
So sagt der
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes: Ich sehe das sehr kritisch. Man hat den
Bundesasylsenat aus guten Gründen im Bundeskanzleramt eingerichtet, um eine
gewisse Distanz zu schaffen.