Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 157

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Weiters sagt er zur Frage der Verkürzung der Verfahren, dass er das durchaus skeptisch sehe, weil dann Asylwerber in einem Kurzverfahren ohne Berufungsmöglichkeit sofort zurückge­wiesen werden könnten. Dann könnten alle Betroffenen am Ende beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde führen, was den Verwaltungsgerichtshof völlig lahm legen würde. – So viel zum Herrn Verwaltungsgerichtshofpräsidenten und so viel zum Herrn Generalsekretär Lopatka.

Der Verein der österreichischen Verwaltungsrichter sagt, dass die Einrichtung des Unab­hängigen Bundesasylsenates zu einer beträchtlichen Verbesserung der Qualität der Berufungs­entscheidungen in Asylsachen geführt hat.

Nun wäre das alles kein besonderes Problem, denn Bundesminister Strasser ist, wie wir alle wissen, ein liberaler Mann. Aber wenn es einen anderen Bundesminister mit ausgeprägten machiavellistischen Neigungen gäbe, der zum Beispiel bei Reformen Sektionen gründet und sie dann wieder auflöst, der zum neuen Leiter der Asylabteilung einen Menschen bestellt, der angeblich die Folter als verhältnismäßig geringe vorübergehende Beeinträchtigung bezeichnet haben soll – ich weiß nicht, ob das Zitat stimmt –, dann wäre das vermutlich schon ein Problem, denn oft geht es bei Flüchtlingen wirklich um Leben und Tod. Daher wird mit allen Rechtsmitteln gegen Entscheidungen gekämpft und daher ist auch jeder atmosphärische Schein von Verletzung der Unabhängigkeit zu vermeiden.

Das ist alles nicht so schlimm. Man muss nichts befürchten, denn Bundesminister Strasser ist, wie wir alle wissen, ein sehr liberaler Mann. (Abg. Walch: Das wissen wir jetzt schon!) Aber wenn es einen anderen Bundesminister mit ausgeprägten machiavellistischen Neigungen gäbe, der durch kühne Organisationsreformen fast alle Führungspositionen neu ausschreiben lässt (Abg. Eder: Schüssel zum Beispiel!), um ihm genehme oder willfährige Beamte zu installieren, dann wäre das schon ein Problem. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das ist immer ein Pro­blem!) Da hilft es auch nichts, wenn der ÖVP-Sicherheitssprecher Kiss – wo ist der eigentlich? (Abg. Eder: Der ist schon weg!) – dem Herrn Minister sekundiert, es bringe dem Bürger nichts, wenn einige hundert Beamte hinter Aktenbergen verschwinden.

Wenn also unter dem Vorwand von Strukturreformen ein munteres Köpferollen eingeleitet wird, dann ist auch für den Unabhängigen Bundesasylsenat präventiv Wachsamkeit geboten, vor allem dann, wenn es einmal einen Innenminister mit ausgeprägten machiavellistischen Neigun­gen gibt und nicht einen liberalen Mann wie Herrn Bundesminister Strasser. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher bringen die Abgeordneten Stoisits, Cap, Wittmann und Posch folgenden Abänderungs­antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Cap, Dr. Wittmann, Mag. Posch betreffend den Gesetzes­antrag im Bericht des Verfassungsausschusses (Nr. 30 der Beilagen) über den Antrag 69/A der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2003)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Ziffer 14 entfällt nach dem Wort „Flüchtlingswesen“ der Beistrich und die Wortfolge „Angele­gen­heiten des Unabhängigen Bundesasylsenates“.

*****

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.33


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag zum Thema „Unabhängiger Bundes­asylsenat“ ist ordnungsgemäß unterstützt und steht in Verhandlung.

 


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