Weiters sagt er
zur Frage der Verkürzung der Verfahren, dass er das durchaus skeptisch sehe,
weil dann Asylwerber in einem Kurzverfahren ohne Berufungsmöglichkeit sofort
zurückgewiesen werden könnten. Dann könnten alle Betroffenen am Ende beim
Verwaltungsgerichtshof Beschwerde führen, was den Verwaltungsgerichtshof völlig
lahm legen würde. – So viel zum Herrn Verwaltungsgerichtshofpräsidenten
und so viel zum Herrn Generalsekretär Lopatka.
Der Verein der österreichischen Verwaltungsrichter sagt, dass die Einrichtung
des Unabhängigen Bundesasylsenates zu einer beträchtlichen Verbesserung der
Qualität der Berufungsentscheidungen in Asylsachen geführt hat.
Nun wäre das alles kein besonderes Problem, denn Bundesminister Strasser
ist, wie wir alle wissen, ein liberaler Mann. Aber wenn es einen anderen
Bundesminister mit ausgeprägten machiavellistischen Neigungen gäbe, der zum
Beispiel bei Reformen Sektionen gründet und sie dann wieder auflöst, der zum
neuen Leiter der Asylabteilung einen Menschen bestellt, der angeblich die
Folter als verhältnismäßig geringe vorübergehende Beeinträchtigung bezeichnet
haben soll – ich weiß nicht, ob das Zitat stimmt –, dann wäre das
vermutlich schon ein Problem, denn oft geht es bei Flüchtlingen wirklich um
Leben und Tod. Daher wird mit allen Rechtsmitteln gegen Entscheidungen gekämpft
und daher ist auch jeder atmosphärische Schein von Verletzung der
Unabhängigkeit zu vermeiden.
Das ist alles nicht so schlimm. Man muss nichts befürchten, denn
Bundesminister Strasser ist, wie wir alle wissen, ein sehr liberaler Mann. (Abg. Walch:
Das wissen wir jetzt schon!) Aber wenn es einen anderen Bundesminister mit
ausgeprägten machiavellistischen Neigungen gäbe, der durch kühne
Organisationsreformen fast alle Führungspositionen neu ausschreiben lässt (Abg. Eder:
Schüssel zum Beispiel!), um
ihm genehme oder willfährige Beamte zu installieren, dann wäre das schon ein
Problem. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das ist immer ein
Problem!) Da hilft es auch nichts, wenn der ÖVP-Sicherheitssprecher Kiss –
wo ist der eigentlich? (Abg. Eder: Der ist schon weg!) – dem
Herrn Minister sekundiert, es bringe dem Bürger nichts, wenn einige hundert
Beamte hinter Aktenbergen verschwinden.
Wenn also unter dem Vorwand von Strukturreformen ein munteres
Köpferollen eingeleitet wird, dann ist auch für den Unabhängigen
Bundesasylsenat präventiv Wachsamkeit geboten, vor allem dann, wenn es einmal
einen Innenminister mit ausgeprägten machiavellistischen Neigungen gibt und
nicht einen liberalen Mann wie Herrn Bundesminister Strasser. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher bringen die Abgeordneten Stoisits, Cap, Wittmann und Posch
folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Cap, Dr. Wittmann,
Mag. Posch betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des
Verfassungsausschusses (Nr. 30 der Beilagen) über den Antrag 69/A der
Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird
(Bundesministeriengesetz-Novelle 2003)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Ziffer 14 entfällt nach dem Wort „Flüchtlingswesen“ der
Beistrich und die Wortfolge „Angelegenheiten des Unabhängigen Bundesasylsenates“.
*****
Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und
bei Abgeordneten der Grünen.)
19.33
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag zum Thema
„Unabhängiger Bundesasylsenat“ ist ordnungsgemäß unterstützt und steht in
Verhandlung.