hier von diesem
Rednerpult aus gegen die Reduktion der Promillegrenze gewettert hat – für
die Gastwirte, für die Kirchtage –, und jetzt als Staatssekretär in diesem
Ressort sitzt, so ist er eher ein Objekt der Forschung und sollte mit Forschung
und Innovation als Subjekt möglichst wenig zu tun haben. Das würde ich
vorschlagen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Reheis.)
Donabauer hat
gemeint, dieses Gesetz soll den Bedürfnissen entsprechen. Was ich aber nicht
möchte, was ich aus den Verhandlungen gehört habe, ist: dass Ministerien zur
„Bedürfnisanstalt“ von Regierungsparteien werden. Das kann es nicht sein! (Beifall
bei den Grünen.)
Wir haben gehört,
die Freiheitlichen haben auf ein Staatssekretariat gepocht. Die ÖVP hat
überlegt, kommt nach einigen Stunden retour – vielleicht war es
kürzer – und sagt: Ja, aber dann brauchen wir einen Kukacka im
Ministerium! – Nochmals: Das kann es nicht sein! (Ruf bei der ÖVP:
Nein, das kann es wirklich nicht sein ...!)
Das heißt, wir
haben konstruktive Vorschläge gebracht. Wenn ich mir jetzt anschaue, was im
Bereich Gesundheit passiert ist: Eine moderne Regierung – so bezeichnet
sie sich wohl auch – würde sagen, hier gibt es ein „Stop and go“-Prinzip;
ich nenne es hü und hott. Waneck sagt dies, Rauch-Kallat sagt jenes. Das ist
amüsant, weil ich mir da etwas herausholen kann, was mir bei Rauch-Kallat
gefällt – da kommt einiges vor, muss ich gestehen –, und gelegentlich
auch bei Waneck. Aber dann wird widerrufen. Wer kennt sich da aus? – Die
Kranken, die Patienten, die Beschäftigten im Gesundheitsbereich jedenfalls
nicht!
Wenn ich zum
Schluss noch an die Länderfonds denke, wobei sich die ÖVP sehr mutlos vor ihren
Landeshäuptlingen verneigt und nahezu alle Gesundheitsagenden an die Länder
delegiert, dann nenne ich das ein Abdanken des Staates, eine Reduktion der
Republik auf eine Schrebergartenpolitik im Gesundheitswesen. Länder sind keine
Schrebergärten, aber wenn man steuern, wenn man handeln, wenn man koordinieren
will, länderübergreifend, überregional, braucht es ein starkes
Gesundheitsressort.
Wir haben
möglicherweise ein starke Frau als Ministerin, aber man wird sehen: Ihre Möglichkeiten
werden begrenzt sein. Das kann kein Ziel eines Bundesministeriengesetzes sein.
Dies festzustellen, genügt normaler Mut. Tollkühn ist die Regierung, die so
etwas beschließt. (Beifall bei den Grünen.)
20.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu
Wort gemeldet. – Bitte.
20.29
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Werter Präsident! Werte Frau Ministerin! Werter Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Die weltpolitische Situation stellt wohl alles, was
wir hier diskutieren, in den Schatten. Das Licht der Öffentlichkeit ist zu
Recht auf das von Menschen gemachte Elend in der Welt gerichtet. Aber dennoch
passieren auch hier in unserem Land Dinge, die unserer Aufmerksamkeit bedürfen.
In ihrem
Koalitionspakt bekennen sich ÖVP und FPÖ zum wiederholten Male zu einer Rechtsbereinigung
und Rechtsvereinfachung. Aber schon wenn man sich das neu zu beschließende
Bundesministeriengesetz anschaut, zeigt sich, dass es sich auch dabei nur um
eine hohle Überschrift handelt und dass gar nicht daran gedacht wird, diese mit
Leben zu erfüllen.
Ich habe mir
gemeinsam mit Tierschutzorganisationen die Kompetenzzuteilung im Bereich
Tierschutz etwas näher angeschaut. Es reicht da anscheinend zur kompletten
Verwirrung noch nicht aus, dass die Gesetzgebung in 35 Verordnungen,
11 Landesgesetze und über 600 Paragraphen zersplittert ist, die sich
allesamt mit dem – unter Anführungszeichen – „Schutz“ und der Haltung
von Tieren beschäftigen.
Jetzt muss auch
noch auf der Seite der Vollziehung das Chaos perfektioniert werden, indem die
Zuständigkeit gleich auf drei Ministerien und das
Bundeskanzleramt aufgeteilt wird. Eindeutig ist dabei nur eines, nämlich dass
alles fest in schwarzer Hand ist.