Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 170

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hier von diesem Rednerpult aus gegen die Reduktion der Promillegrenze gewettert hat – für die Gastwirte, für die Kirchtage –, und jetzt als Staatssekretär in diesem Ressort sitzt, so ist er eher ein Objekt der Forschung und sollte mit Forschung und Innovation als Subjekt möglichst wenig zu tun haben. Das würde ich vorschlagen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Reheis.)

Donabauer hat gemeint, dieses Gesetz soll den Bedürfnissen entsprechen. Was ich aber nicht möchte, was ich aus den Verhandlungen gehört habe, ist: dass Ministerien zur „Bedürf­nisanstalt“ von Regierungsparteien werden. Das kann es nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben gehört, die Freiheitlichen haben auf ein Staatssekretariat gepocht. Die ÖVP hat überlegt, kommt nach einigen Stunden retour – vielleicht war es kürzer – und sagt: Ja, aber dann brauchen wir einen Kukacka im Ministerium! – Nochmals: Das kann es nicht sein! (Ruf bei der ÖVP: Nein, das kann es wirklich nicht sein ...!)

Das heißt, wir haben konstruktive Vorschläge gebracht. Wenn ich mir jetzt anschaue, was im Bereich Gesundheit passiert ist: Eine moderne Regierung – so bezeichnet sie sich wohl auch – würde sagen, hier gibt es ein „Stop and go“-Prinzip; ich nenne es hü und hott. Waneck sagt dies, Rauch-Kallat sagt jenes. Das ist amüsant, weil ich mir da etwas herausholen kann, was mir bei Rauch-Kallat gefällt – da kommt einiges vor, muss ich gestehen –, und gelegentlich auch bei Waneck. Aber dann wird widerrufen. Wer kennt sich da aus? – Die Kranken, die Patienten, die Beschäftigten im Gesundheitsbereich jedenfalls nicht!

Wenn ich zum Schluss noch an die Länderfonds denke, wobei sich die ÖVP sehr mutlos vor ihren Landeshäuptlingen verneigt und nahezu alle Gesundheitsagenden an die Länder delegiert, dann nenne ich das ein Abdanken des Staates, eine Reduktion der Republik auf eine Schrebergartenpolitik im Gesundheitswesen. Länder sind keine Schrebergärten, aber wenn man steuern, wenn man handeln, wenn man koordinieren will, länderübergreifend, überregional, braucht es ein starkes Gesundheitsressort.

Wir haben möglicherweise ein starke Frau als Ministerin, aber man wird sehen: Ihre Mög­lichkeiten werden begrenzt sein. Das kann kein Ziel eines Bundesministeriengesetzes sein. Dies festzustellen, genügt normaler Mut. Tollkühn ist die Regierung, die so etwas beschließt. (Beifall bei den Grünen.)

20.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.29


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Werter Präsident! Werte Frau Ministerin! Werter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die weltpolitische Situation stellt wohl alles, was wir hier diskutieren, in den Schatten. Das Licht der Öffentlichkeit ist zu Recht auf das von Menschen gemachte Elend in der Welt gerichtet. Aber dennoch passieren auch hier in unserem Land Dinge, die unserer Aufmerksamkeit bedürfen.

In ihrem Koalitionspakt bekennen sich ÖVP und FPÖ zum wiederholten Male zu einer Rechts­bereinigung und Rechtsvereinfachung. Aber schon wenn man sich das neu zu be­schließende Bundesministeriengesetz anschaut, zeigt sich, dass es sich auch dabei nur um eine hohle Überschrift handelt und dass gar nicht daran gedacht wird, diese mit Leben zu erfüllen.

Ich habe mir gemeinsam mit Tierschutzorganisationen die Kompetenzzuteilung im Bereich Tierschutz etwas näher angeschaut. Es reicht da anscheinend zur kompletten Verwirrung noch nicht aus, dass die Gesetzgebung in 35 Verordnungen, 11 Landesgesetze und über 600 Para­graphen zersplittert ist, die sich allesamt mit dem – unter Anführungszeichen – „Schutz“ und der Haltung von Tieren beschäftigen.

Jetzt muss auch noch auf der Seite der Vollziehung das Chaos perfektioniert werden, indem die Zuständigkeit gleich auf drei Ministerien und das Bundeskanzleramt aufgeteilt wird. Eindeutig ist dabei nur eines, nämlich dass alles fest in schwarzer Hand ist.

 


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