sam nutzen, um
dieses wichtige Vorhaben für den Staat und für alle Generationen abzusichern. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen
und Herren! In den letzten Tagen und Wochen war die Situation der Frauen und
die behauptete Disparität zwischen den einzelnen Berufsgruppen ein Diskussionspunkt.
Wir haben in den Verhandlungen am Wochenende nach der Begutachtungsfrist
erreicht, dass die gleichen Deckelungen im Hinblick auf den
Durchrechnungszeitraum sowohl für den ASVG-Bereich als auch für den
Beamtenbereich gelten.
Wir haben
erreicht, dass die „Hackler-Regelung“ verlängert wird und dass darüber hinaus
nunmehr eine „Hackler-Regelung“ im bleibenden Recht vorgesehen ist – da
lade ich die Sozialpartner nachträglich ein mitzuwirken –, die auch in
Zukunft im bleibenden Recht all jene berücksichtigen soll, die von ihrer
Arbeitswelt her mit einer kürzeren Lebenserwartung und deutlich schlechteren
Gesundheitsbedingungen zu rechnen haben.
Wir haben eine
Verbesserung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Dauerrecht erreicht.
Wir haben eine Deckelung der Durchrechnungsverluste mit den Stufen von
3,5 Prozent bis 31. Dezember 2007, 7 Prozent bis
31. Dezember 2015 und 10 Prozent bis zum Jahre 2028 erreicht.
Wir haben eine Neuordnung der Steigerungsbeträge aller Zu- und Abschläge durch
eine Einschleifregelung über drei Jahre von 2 Prozent auf
1,78 Prozent in Quartalsschritten erreicht. Wir haben die Einführung der
Altersteilzeitregelung im Übergangsrecht. Wir hatten schon im Begutachtungsentwurf
die flankierenden Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Während man in der Bundesrepublik Deutschland bei deutlich
steigenden Arbeitslosenzahlen unter der Verantwortung Ihrer befreundeten
Partei, der Sozialdemokraten unter Schröder, heute eine Pensionsreform bis zu
einem Pensionsantrittsalter von 97 Jahren diskutiert (Rufe bei der
SPÖ: 67! 67! – Abg. Eder: Nervös
ein bisschen?) – bis zum 67. Lebensjahr –, ist diese
Bundesregierung der Meinung, dass es Zeit ist, die Reform zügig so umzusetzen,
dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter, das seit Jahrzehnten gilt und bei
65 Jahren liegt, in Österreich beibehalten werden kann und nicht nach oben
gesetzt werden muss. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen
und Herren! Während Ihre Parteifreunde in der Bundesrepublik Deutschland
darüber diskutieren, das Arbeitslosengeld auf die Höhe der Notstandshilfe
schneller und zügiger herabzusetzen, diskutieren wir darüber, Arbeitnehmern,
die über 55 und über 60 Jahre alt sind, eine deutliche Rückerstattung
ihrer Lohnnebenkosten im gleichen Ausmaß wie den Betrieben zu gewährleisten, um
die Situation für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich glaube daher,
dass sich jeder, der in diesem Staate Verantwortung übernommen hat, dieser
Verantwortung nicht nur bewusst sein muss, sondern diese Verantwortung auch zu
tragen hat. Die Verantwortung für uns alle hier im Parlament ist es, das Sozialgefüge
in Österreich weiter zu entwickeln und weiter auszugestalten. In der jetzigen
Diskussion gibt es für mich schon einen Gewinner, und das sind jene, die
Kindererziehung im Sinne des Generationenvertrages der ersten Säule geleistet
haben. Laut Generationenvertrag können das nur jene – egal ob Frau mit
Kind, ob Mann mit Kind, ob Partnerschaft oder ob Familie mit Kind – in
diesem Staat einlösen und nicht jene, die ein Single-Dasein anstreben und sich
auf den Generationenvertrag verlassen. Daher ist es in einem Staat, in dem die
erste Säule des Pensionssystems (Abg. Öllinger:
Kaputt gemacht wurde!) nach wie vor auch in Zukunft die tragende Säule
des Pensionssystems sein wird, staatspolitisch wichtig, diese so
auszugestalten, dass die Familienleistungen endlich, im Gegensatz zur Zeit vor
1995, gerecht anerkannt werden. Das ist das Bemühen dieser Bundesregierung! (Neuerlicher
Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es ist nicht zynisch, sondern Realität, sehr geehrte Damen und Herren, wenn es in Europa von den 15 Staaten der Europäischen Union 14 Staaten gibt, die ihr Pensionssystem auf einem Drei-Säulen-Modell aufgebaut haben, dass auch diese Bundesregierung konsequent die zweite und dritte Säule, die wir in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben, ausbaut und weiter