Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 66

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Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren! Wir sagen offen und ehrlich, es gibt eine Garantie für all jene, die sich jetzt im Ruhestand befinden. Sie werden von den Reformen, die wir jetzt vorhaben, nicht betroffen, mit Ausnahme der Politiker. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber eine mittel- bis langfristige Umstellung auf ein Drei-Säulen-Modell – mit einer Harmonisie­rung aller Pensionssysteme, der Abschaffung aller Sonderpensionsrechte sowie einem einheit­lichen Pensionssystem für den öffentlichen Dienst, für den privaten Sektor und alle anderen Bereiche, etwa auch die Sozialversicherungen, Kammern und Interessenvertretungen –, das ist ein gerechtes System, das die Bevölkerung von uns verlangt. Dafür stehen wir auch, genauso wie für die langfristige Schaffung eines einheitlichen Pensionskontos. Auch das ist eine wichtige Maßnahme, um mehr Transparenz zu schaffen für die Beträge, die einbezahlt werden, und die Pensionen, die dann auch konsumiert werden können.

Das bedeutet nicht, dass das jetzige System von einer Säule auf drei gleichberechtigte Säulen umgestellt werden soll. Es ist keine Frage, dass die staatliche Vorsorge auch in Zukunft den Kernpunkt der Pensionen ausmachen muss. Aber die notwendigen Einschränkungen im staat­lichen System, die auf Grund der demographischen Entwicklung erfolgen müssen, sollen durch die zweite Säule kompensiert werden, durch die Pensionskassen. (Abg. Öllinger: Die nötigen­den Einschränkungen, nicht die notwendigen!)

Wir haben ja mit der „Abfertigung neu“, durch die 100 Prozent der Arbeitnehmer in Zukunft in den Genuss einer Abfertigung kommen, eine richtungsweisende Entscheidung für diese zweite Säule getroffen, weil jeder Arbeitnehmer dann für sich selbst entscheiden kann, ob er diese Beträge in diese zweite Säule investieren möchte.

Die Harmonisierung des Systems und die Schaffung eines einheitlichen Pensionskontos, das ist natürlich eine mittel- bis langfristige Maßnahme, aber die Bundesregierung hat bereits den ersten wichtigen Schritt in diese Richtung gesetzt.

Für die Übergangszeit sind Maßnahmen dafür vorzusehen, dass wir das faktische Pensionsalter an das gesetzliche anzugleichen haben, aber mit verträglichen Übergangsbestimmungen. Zehn Jahre Übergangsfrist, meine Damen und Herren – ich glaube, das ist ausreichend Zeit, um sich auf diese Veränderung einzustellen.

Die entsprechende Durchrechnungszeit als Übergang für das einheitliche Pensionskonto in einem Zeitrahmen von 25 Jahren – das ist eine ausreichende Übergangsfrist. In sozialer Hin­sicht für uns wichtig und auch freiheitliche Programmatik ist, dass wir eine Deckelung der Ab­schläge, die durch die verlängerte Durchrechnung möglich sind, vorgesehen haben.

Meine Damen und Herren! Für uns von ganz besonderer Bedeutung ist auch, dass es für be­stimmte Gruppen besondere Regelungen gibt: etwa für Familien und für kindererziehende Frauen, damit diese von den Reformen nicht im negativen Sinn betroffen sind, sondern ganz im Gegenteil.

Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Da Sie das in der vorigen Debatte kriti­siert haben und sich als die VertreterInnen der Frauen und vor allem der Familie dargestellt haben, frage ich mich: Wo gab es denn in den 30 Jahren sozialdemokratischer Regierungs­beteiligung derart massive Verbesserungen für die Familien und für die Frauen wie unter dieser Regierung? Ich erinnere etwa an das Kinderbetreuungsgeld, das Sie von der SPÖ abgelehnt haben und bis heute kritisieren, obwohl es eine massive Besserstellung für die Frauen und für die Familie darstellt. (Abg. Mag. Wurm: Geht Kindererziehung die Männer auch etwas an?) Oder: Ich erinnere an die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten. – All das sind Dinge, die Sie in 30 Jahren hätten umsetzen können. Aber die Familien und die kindererziehen­den Frauen sind für Sie nicht von wirklich großer Bedeutung gewesen. Aber wir werden dieses Prinzip auch bei dieser Pensionsreform durchhalten.

Aber auch die von Ihnen kritisierten kurzfristigen Maßnahmen werden abgefedert, etwa für die Versicherten mit langer Versicherungsdauer oder für jene Menschen, die in schwierigen Beru­fen tätig sind und denen wir garantieren, dass sie auch in Zukunft ohne Befristung mit 55 bezie-


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