Damit haben Sie
uns nicht in Ihren Reihen. Sie haben uns in Ihren Reihen, wenn es um umfassende
Reformen geht, und zwar mit allen Parteien, mit den Sozialpartnern, aber nicht in dieser Form. Nehmen Sie das zur Kenntnis,
meine sehr geehrten Damen und Herren! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ und
den Grünen.)
13.41
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster
Redner ist Herr Abgeordneter Tancsits. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.
13.41
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine
Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!
Zum Einstieg replizierend auf Herrn Präsidenten Verzetnitsch, der mich
freundlicherweise zitiert hat, noch bevor ich geredet habe: Über ein
Durchschnittseinkommen, einen Durchschnittsverdienst ein Arbeitsleben lang,
35 Jahre, kapitalisiert ergibt das Jahreseinkommen rund 10 Prozent
der Nettoersatzrate. – Mir werden Sie das nicht glauben, fragen Sie daher
bitte bei der Wiener Städtischen und bei der Bawag
nach, auf deren Berechnungen ich mich hier berufe! (Abg. Parnigoni: Das kann
aber nicht stimmen! – Abg. Nürnberger:
Das habe ich nicht verstanden! Erklär das einmal!)
Jetzt aber zum Thema Pensionsreform. Die Notwendigkeit ist eigentlich
unbestritten. Ein Eckpunkt, das Auslaufen der vorzeitigen Alterspension (weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), ...
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Am Wort
ist jetzt Herr Abgeordneter Tancsits!
Abgeordneter
Mag. Walter Tancsits (fortsetzend): ... wurde von mir
zum ersten Mal im Jahr 1997 angeregt. Die damalige Regierung hat sich
nicht über die Umsetzung getraut. Das zeigt meiner Meinung nach, was es bringt,
wenn man sich notwendige Maßnahmen nicht umzusetzen traut. Nach dem Konzept
des Herrn Kollegen Gusenbauer vorzugehen und bis zum Jahr 2010 zu warten
würde bedeuten, dass die Angleichung dann nicht in zehn, sondern in drei Jahren
durchgeführt werden muss. Das wollen wir aber nicht. Die Menschen haben ein
Recht darauf, sich in ihrer Lebensplanung auf fünf bis zehn Jahre im Voraus auf
gesetzliche Bestimmungen einstellen zu können.
Der zweite Eckpunkt des heute vorliegenden Entwurfs ist der Versuch,
durch eine längere Bewertung von Gesamtarbeitszeiten, also durch die so
genannte Durchrechnung, mehr Gerechtigkeit herzustellen. Auch darin sind
wir – wenn ich diese Rechnung hinterfragen darf – weitgehend einer
Meinung, denn 80 Prozent nach 45 Jahren, das bedeutet ja
Durchrechnung des Lebenseinkommens und Rückführung des Steigerungsbetrages auf
1,78 Prozent. (Abg. Silhavy:
80 Prozent wovon, Herr Tancsits?)
Ich gebe aber zu, meine Damen und Herren: Der Weg bis zur Vorlage des
Entwurfes in der jetzigen Fassung war nicht unumstritten. Selbstverständlich
ist dieses Reformwerk von verschiedenen Interessengruppen hinterfragt worden,
und selbstverständlich wurden verschiedene Maßnahmen dazu verlangt. Es hat sich
im Vergleich zu dem versandten Begutachtungsentwurf auch vieles verändert, und
manches wird vielleicht in der parlamentarischen Behandlung noch abzuschleifen
sein.
Ich denke, dass sich gerade die Arbeitnehmervertreter der
Österreichischen Volkspartei, auch jene der Freiheitlichen in diese Gespräche
und Verhandlungen eingebracht haben und heute ein Entwurf als Grundlage für die
parlamentarische Behandlung vorliegt, den etwa Herr Bernd Marin im
„Mittagsjournal“ folgendermaßen charakterisiert hat – ich zitiere aus der
APA –:
Er sei „,positiv überrascht über das Ausmaß der Abmilderungen‘ im
Vergleich zum Begutachtungsentwurf. Weit über 30 Prozent der ursprünglich
geplanten Einsparungen würden nun nicht mehr lukriert. Die Kritik habe offenbar
,mehr als gefruchtet‘. Die Abmilderungen seien sehr viel großzügiger als von
vielen Experten gefordert.“ – Na gut, Expertenmeinungen ändern sich da und
dort. (Abg. Öllinger: Das kann man
wohl sagen!)