Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 71

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Damit haben Sie uns nicht in Ihren Reihen. Sie haben uns in Ihren Reihen, wenn es um um­fassende Reformen geht, und zwar mit allen Parteien, mit den Sozialpartnern, aber nicht in dieser Form. Nehmen Sie das zur Kenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Anhal­tender Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.41


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Tancsits. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

13.41


Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vize­kanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zum Einstieg replizierend auf Herrn Präsidenten Verzetnitsch, der mich freundlicher­weise zitiert hat, noch bevor ich geredet habe: Über ein Durchschnittseinkommen, einen Durch­schnittsverdienst ein Arbeitsleben lang, 35 Jahre, kapitalisiert ergibt das Jahreseinkommen rund 10 Prozent der Nettoersatzrate. – Mir werden Sie das nicht glauben, fragen Sie daher bitte bei der Wiener Städtischen und bei der Bawag nach, auf deren Berechnungen ich mich hier berufe! (Abg. Parnigoni: Das kann aber nicht stimmen! – Abg. Nürnberger: Das habe ich nicht verstanden! Erklär das einmal!)

Jetzt aber zum Thema Pensionsreform. Die Notwendigkeit ist eigentlich unbestritten. Ein Eck­punkt, das Auslaufen der vorzeitigen Alterspension (weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), ...


Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist jetzt Herr Abgeordneter Tancsits!


Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (fortsetzend): ... wurde von mir zum ersten Mal im Jahr 1997 angeregt. Die damalige Regierung hat sich nicht über die Umsetzung getraut. Das zeigt meiner Meinung nach, was es bringt, wenn man sich notwendige Maßnahmen nicht um­zusetzen traut. Nach dem Konzept des Herrn Kollegen Gusenbauer vorzugehen und bis zum Jahr 2010 zu warten würde bedeuten, dass die Angleichung dann nicht in zehn, sondern in drei Jahren durchgeführt werden muss. Das wollen wir aber nicht. Die Menschen haben ein Recht darauf, sich in ihrer Lebensplanung auf fünf bis zehn Jahre im Voraus auf gesetzliche Bestim­mungen einstellen zu können.

Der zweite Eckpunkt des heute vorliegenden Entwurfs ist der Versuch, durch eine längere Be­wertung von Gesamtarbeitszeiten, also durch die so genannte Durchrechnung, mehr Gerechtig­keit herzustellen. Auch darin sind wir – wenn ich diese Rechnung hinterfragen darf – weit­gehend einer Meinung, denn 80 Prozent nach 45 Jahren, das bedeutet ja Durchrechnung des Lebenseinkommens und Rückführung des Steigerungsbetrages auf 1,78 Prozent. (Abg. Sil­havy: 80 Prozent wovon, Herr Tancsits?)

Ich gebe aber zu, meine Damen und Herren: Der Weg bis zur Vorlage des Entwurfes in der jet­zigen Fassung war nicht unumstritten. Selbstverständlich ist dieses Reformwerk von verschie­denen Interessengruppen hinterfragt worden, und selbstverständlich wurden verschiedene Maßnahmen dazu verlangt. Es hat sich im Vergleich zu dem versandten Begutachtungsentwurf auch vieles verändert, und manches wird vielleicht in der parlamentarischen Behandlung noch abzuschleifen sein.

Ich denke, dass sich gerade die Arbeitnehmervertreter der Österreichischen Volkspartei, auch jene der Freiheitlichen in diese Gespräche und Verhandlungen eingebracht haben und heute ein Entwurf als Grundlage für die parlamentarische Behandlung vorliegt, den etwa Herr Bernd Marin im „Mittagsjournal“ folgendermaßen charakterisiert hat – ich zitiere aus der APA –:

Er sei „,positiv überrascht über das Ausmaß der Abmilderungen‘ im Vergleich zum Begut­achtungsentwurf. Weit über 30 Prozent der ursprünglich geplanten Einsparungen würden nun nicht mehr lukriert. Die Kritik habe offenbar ,mehr als gefruchtet‘. Die Abmilderungen seien sehr viel großzügiger als von vielen Experten gefordert.“ – Na gut, Expertenmeinungen ändern sich da und dort. (Abg. Öllinger: Das kann man wohl sagen!)

 


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