Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 72

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Ich zitiere weiter: „Der ,Fehler‘ der letzten Pensionsreform, dass man schon nach 40 Jahren und nicht erst nach 45 Jahren 80 Prozent der Bemessungsgrundlage erreiche, werde nun ... rückge­führt werden.“

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte auf einen besonderen Bereich dieser notwendigen Veränderungen eingehen, weil ich auch in den Diskussionen der letzten Wochen immer wieder Stellung dazu bezogen habe. Es geht mir um die Erhaltung, ja Verstärkung der familienpolitisch positiven Handschrift dieser Bundesregierung und dieser Regierungszusam­menarbeit.

Neben der für alle wichtigen und besonders für weibliche Erwerbsbiografien notwendigen Be­grenzung der Verluste auf Grund der Durchrechnung mit den 3,5, 7 und 10 Prozent – eventuell gedruckte Plakate, Aussendungen über, wie wir heute früh hörten, Verluste von 36 Prozent und Ähnliches sind damit Makulatur – gibt es drei spezifische Maßnahmen für erziehende Eltern: erstens drei Jahre Abzug vom Durchrechnungszeitraum pro Kind, zweitens eine entsprechende Anhebung der pensionserhöhenden Kindererziehungszeiten – beides rückwirkend für vor dem Jahr 2000 geborene Kinder – und drittens 24 Monate pensionsbegründende Kindererziehungs­zeiten für die Zukunft.

Meine Damen und Herren! Wie sieht hingegen der SPÖ-Entwurf aus? – Er enthält den gleichen Fehler wie schon im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld, nämlich: nur dann die Tatsache der Elternschaft finanziell anerkennen, wenn in der Zeit davor gearbeitet wurde! (Abg. Silhavy: Das stimmt ja nicht! Sie haben es nicht verstanden!) Für all jene, die etwa freie Dienstnehmer waren, die vorher nicht gearbeitet haben, egal, ob sie dann noch 25, 30 Jahre lang ins System einzahlen, keine Anerkennung. Dazu sage ich: Das ist unsozial und mit uns nicht zu machen! Uns ist für die Pensionsbegründung jedes Kind gleich viel wert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte dem SPÖ-Konzept trotz allem noch einige Worte widmen; Sie (in Richtung SPÖ) haben es – ich verstehe das – ja weitgehend unbehandelt lassen. Wie ist denn das zu verste­hen: Nach 2010 fangen wir an!? Heißt das, dann wird innerhalb von drei Jahren das Antrittsalter angehoben? Oder die Meldung am vergangenen Samstag, auf den Arbeitsmarkt werde Rücksicht genommen: Wie vereinbart sich denn das mit dem Grundsatz des Vertrauensschut­zes? Wird dann anhand der Arbeitsmarktstatistik entschieden, wann man in Pension gehen kann? Wie sieht es dann zum Beispiel auf dem Wiener Arbeitsmarkt aus? Wird man – im Hinblick auf die bekannte Performance des Wiener Arbeitsmarktes – in Wien früher in Pension gehen als in anderen Bundesländern? – All das entspricht nicht unseren Grundsätzen!

Noch ein Wort zur zweiten und dritten Säule. – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben die „Abfertigung neu“, die Mitarbeitervorsorge mit beschlossen. Sie haben im Septem­ber 2002 die Zukunftsvorsorge mit beschlossen. Bedeutet Ihre heutige Absage zu dieser ergänzenden zweiten und dritten Säule, dass Sie nicht nur hinter die von Klima und Hostasch zaghaft angegangenen Reformen zurückgehen, sondern auch die Funktionsperiode Gusen­bauer I in Frage stellen und auch diese Beschlüsse widerrufen wollen? Es kann doch nicht möglich sein, dass Sie den Menschen, denen wir zusätzliche Möglichkeiten für die Zukunft eröffnet haben, diese wiederum in Abrede stellen wollen?! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Unsere Vorschläge und Maßnahmen sind laut Marin – und ich denke, das auch guten Gewis­sens sagen zu können – eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Viele meiner Vorredner haben es gesagt: Wir laden alle dazu ein, an der Umsetzung mitzuwirken, um den im Erwerbsleben Stehenden, den vor der Pension Stehenden und den in der Pension Befindlichen Vertrauen zu geben und den Jungen eine Perspektive auf eine vernünftige Altersvorsorge zu eröffnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.51


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

13.51


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung! Hohes Haus! Herr Klubobmann Scheibner! Sie haben eingefordert,


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