Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 90

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Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Stoisits, die Debatte zu eröffnen. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.01


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Staatssekretäre und Minister auf der Regierungsbank! Sie dürfen ruhig da bleiben – auch die Rechte von AsylwerberInnen in Öster­reich und die Frage des Umgangs mit Flüchtlingen in Österreich sind Themen, die in einem be­sonderen Blickpunkt der österreichischen Öffentlichkeit stehen: gerade und insbesondere seit es die blau-schwarze Regierung vorher und jetzt eben diese schwarz-blaue Regierung in zwei­ter Auflage gibt.

Herr Bundesminister Strasser, ich bin Ihnen sehr dankbar für den Satz in Ihrer Anfragebeant­wortung, die heute Gegenstand dieser Kurzdebatte ist, der lautet – ich zitiere –:

„Das Asylrecht ist seit jeher eine sehr komplexe Materie. Die Klärung der Frage, ob jemandem Asyl gewährt wird, erfordert die Auseinandersetzung mit dem jeweils konkreten, oft umfang­reichen Sachverhalt.“

Und weiters schreiben Sie: „Eine seriöse Beantwortung dieser Fragen ist daher leider nicht möglich.“

Ich gebe Ihnen Recht: Eine seriöse Beantwortung von Fragen, wie ich sie gestellt habe, in denen es um konkrete Akten eines Beamten des Bundesministeriums für Inneres, der in der Asylabteilung derjenige war, der entschied, ging und in denen beispielsweise die Frage aufge­worfen wurde, ob jemand, der ein Folteropfer ist und über Ungarn nach Österreich einreist, in Österreich Asyl bekommen soll oder nicht, erfordert eine ausführliche Befassung mit dieser Materie. – Das wurde aber einfach mit dem Hinweis „Sicherer Drittstaat; wird nicht geprüft“ entschieden.

Sie, Herr Minister, haben Recht, wenn Sie mir schreiben, dass eine seriöse Beantwortung solcher Fragen nicht möglich ist, zumindest nicht innerhalb von acht Wochen, weil das eben umfangreicher Recherchen bedarf. In diesem Fall: Suchen in Akten, Rückverfolgen, et cetera. Aber genau diese Fragen wurden von mir gestellt, weil ich Ihnen von diesem Beamten, nämlich Dr. Romanoski, und seinen Bescheiden Zitate präsentiert hatte, jenem Beamten, der heute der oberste Asylbeamte dieser Republik ist. Das hat, als das an die Öffentlichkeit gelangte, Herr Bundesminister – ich sage es einmal so –, jedenfalls Verwunderung bei all jenen Menschen ausgelöst, die mit Asyl- und Flüchtlingsfragen zu tun haben; ebenso aber große Empörung bei jenen, die jemals mit diesem Beamten in Kontakt gekommen sind, sei es persönlich oder auch und vor allem durch dessen Bescheide.

Darum, Herr Bundesminister Strasser, bitte ich Sie, dass Sie sich, wenn Sie sich selbst ernst nehmen wollen, damit auseinander setzen. Und Sie schreiben ja: „Das Asylrecht ist ... eine komplexe Materie.“ Diese Materie ist vielfach kompliziert, und man muss sich daher ausgiebig mit diesem Sachverhalt auseinander setzen. – Ja, bitte, Herr Minister, tun Sie das, aber verlan­gen Sie das auch von den Beamtinnen und Beamten Ihres Hauses, und machen Sie nicht das, was Sie im Dezember 2002 getan haben, nämlich genau diesen Beamten mit dieser Aufgabe zu betrauen!

 


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