Angewiesenen und
insofern völlig der Fremdbestimmung seines Schicksals Unterworfenen –
Zitat aus dieser Entscheidung – die Republik, der Staat, den Sie, Herr
Minister, personifizieren, auch in dem, was Sie jetzt in Gang setzen können, nicht
entziehen darf.
Der Oberste
Gerichtshof hat in dieser seiner Entscheidung sogar eine Wortwahl getroffen,
über die ich wirklich ziemlich überrascht war, und zwar positiv überrascht.
Wörtlich schrieb er, der Staat dürfe nicht damit „spekulieren“, dass
ihm private Organisationen die Sorge für Hilfsbedürftige abnehmen. – Das
tun Sie jedoch ständig! So wie andere auf der Börse spekulieren, spekulieren
Sie mit dem guten Herzen der Christinnen und Christen in unserem Lande, eben
von Caritas, Diakonie, „Volkshilfe“ und anderer! Es handelt sich im Übrigen
nicht nur um christlich motivierte Organisationen, die auf diesem Gebiete
tätig sind. Jedenfalls spekulieren Sie damit, dass diese „das Geschäft schon
übernehmen werden“. – Und das ist unredlich, Herr Bundesminister! (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich betone: Das
ist unredlich! Und, Herr Minister Strasser: Ihre persönliche Gesinnung ist Ihre
Angelegenheit. – Unsere Angelegenheit ist es jedoch,
hier das einzufordern, was Recht ist, nämlich dass der Rechtsstaat Rechtsstaat
bleibt.
Es geht nicht an,
dass Sie in einer ignoranten Art und Weise, wie Sie sie in den letzten Tagen
gezeigt haben, gar nichts sagen beziehungsweise sagen: Was interessiert das
Innenministerium ein Revisionsurteil des Obersten Gerichtshofes?! Wir bleiben
bei der Bundesbetreuungsrichtlinie, die schlicht und einfach aussagt: Wenn
einer aus Armenien kommt, gibt es für ihn, ganz egal, ob er hilfsbedürftig ist,
ob er mittellos ist, ob er alle Kriterien des Bundesbetreuungsgesetzes erfüllt
oder nicht, keine Betreuung durch die Republik. (Beifall bei den Grünen.)
Herr
Bundesminister, ich fordere Sie auf, dass Sie schnellstens diese Art und Weise,
wie Sie Politik gestalten, verändern, korrigieren, sage ich, denn es ist ja
nicht alles schlecht, was passiert. Ich würde angesichts dessen, was Sie jetzt
im Zusammenhang mit dem Asylrecht vorhaben – das sagen mir die NGOs und
auch die kirchlichen Organisationen, und auch ich selbst weiß es –, sagen,
bei 70 Prozent davon kommt man ganz bestimmt auf einen im wahrsten Sinne
des Wortes grünen Zweig, aber 30 Prozent davon bedürfen der Diskussion,
die Sie aber den NGOs und den kirchlichen Organisationen verwehrt haben.
Das Parlament wird
Sie zu dieser Diskussion zwingen, und wir werden als grüne
Fraktion alles tun, dass das neue Asylgesetz nicht husch-pfusch hier behandelt,
sondern inhaltlich diskutiert wird, dass Experten herangezogen werden
und wir uns die Expertise jener, die in diesem Bereich arbeiten, auch zu Nutze
machen. – Danke. (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser zu
Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
15.11
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete Stoisits, zuerst möchte
ich einmal danke sagen für – ich zitiere Sie – Ihre „sanfte“
Wortmeldung. Aber auch bei einer sanften Wortmeldung muss ich sagen: Nicht nur
nicht in acht Wochen kann man so eine Anfrage beantworten, sondern man kann sie
überhaupt nicht beantworten, denn es sind hier Tatsachenbehauptungen
aufgestellt worden, die nicht nachvollziehbar sind. Solche Dinge sind halt
leider nicht zu beantworten.
Zum Zweiten: Der
in der Anfrage genannte Beamte ist ein ausgezeichneter Mitarbeiter des Bundesministeriums
für Inneres, der eine langjährige Praxis auf diesem Gebiet hat und auch über
profunde Kenntnisse des Rechtsbereiches verfügt. Deshalb wurde er mir auch als
ein im höchsten Ausmaß qualifizierter Bewerber für die in Rede stehende
Funktion vorgeschlagen. Unter anderem auch deshalb ist er mit dieser Aufgabe
betraut worden.