Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 93

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Ich möchte Sie sehr klar und eindeutig bitten: Sie haben hier eine ganze Reihe von – ich weiß nicht, ich glaube, ich verwende hier Ihren Ausdruck – Merkwürdigkeiten genannt. Darf ich Sie herzlich einladen: Wenn Sie Kenntnis über irgendwelche Merkwürdigkeiten haben, dann behal­ten Sie das nicht für sich, sondern sagen Sie uns das! Wir gehen jedem Verdacht nach! Wir gehen jeder wie auch immer gearteten und vermeintlichen Ungerechtigkeit nach, natürlich auch wenn bei unseren Mitarbeitern etwas passiert sein könnte. Ich habe extra für solche Fälle ein eigenes Büro für interne Angelegenheiten eingerichtet, das jedem dieser Fälle nachgeht.

Um das eine darf ich Sie aber auch bitten: Wenn es nur um nebulose Vorhaltungen geht, dann darf ich Sie bitten, dass Sie solche nebulosen Vorhaltungen unterlassen, denn das haben sich unsere Beamten nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Um auch das einmal mehr hier klarzustellen: Österreich ist und war immer ein Land, das in Not geratenen Menschen geholfen hat. Österreich ist ein Asylland für jene, die Asyl brauchen. Wir müssen aber sehr genau darauf achten, dass nicht unter dem Titel Asyl Menschen zu uns kommen, die die Verfahren blockieren und gerade für jene blockieren, die dieses Asylrecht brauchen. Daher haben wir eine breite Diskussion mit den im Parlament vertretenen Parteien, mit allen Non-profit-Organisationen, mit den Kirchen, mit allen, die Interesse haben, eingeleitet, um eine Neugestaltung, eine wesentliche Beschleunigung, eine raschere Abwicklung der Asyl­verfahren zu erreichen. Ich werde in Kürze einen entsprechenden Begutachtungsentwurf vorle­gen, mit dem wir danach trachten, dass wir mit 1. Jänner 2004 zu rascheren Verfahren für alle Beteiligten kommen werden.

Zu dem Grundsatzerkenntnis, das der OGH zu einem Fall aus 1996 gefällt hat: Es wundert mich sehr, Frau Abgeordnete, dass Sie dieses Grundsatzerkenntnis positiv überrascht, denn wenn Sie die Arbeit des Innenministeriums gerade in den letzten drei Jahren verfolgt haben, dann müssen Sie feststellen, dass der Oberste Gerichtshof nichts anderes getan hat, als seine Beschlusslage mit einem Grundsatzerkenntnis in die Richtung zu ändern, die über Initiative Österreichs jetzt in ganz Europa Gesetz wird oder bereits Gesetz wurde.

Es ist Ihnen sicher bekannt, dass mit der Richtlinie, die im Jänner 2003 auch mit meiner Stimme beschlossen worden ist, eine Grundsatzunterstützung für alle Asylwerber ab 6. Februar 2005 in ganz Europa obligatorisch ist, selbstverständlich auch in Österreich. Und es ist Ihnen sicher auch bekannt, dass wir in Österreich daran arbeiten, dass wir die Umsetzung vor dem Datum 6. Februar 2005, also früher als von der Europäischen Union angestrebt, schaffen, nach Möglichkeit bereits mit der Inkraftsetzung eines neuen Asylrechtes mit 1. Jänner 2004. Deshalb werden wir auch noch vor dem Sommer mit den 15a-Verträgen mit den Ländern in die Begut­achtung gehen, und wir hoffen, dass wir die 15a-Verträge in der zweiten Hälfte des Jahres 2003 abschließen können. Damit wird gewährleistet, dass das, was der Oberste Gerichtshof nach der Praxis und der Arbeit der Vorausplanungen des Innenministeriums im Nachhinein nachvoll­zogen hat, auch in einem Grundsatzbeschluss nachvollzogen wird.

Das ist eine substantielle Änderung der von Ihnen da und dort zu Recht angekreideten Migra­tions- und Asylpolitik der letzten 15 Jahre. Das hat sich in den letzten drei Jahren grundsätzlich verändert. Wir befinden uns hier genau in der Mitte des europäischen Entscheidungsprozesses, des europäischen Mainstreams. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Redezeit der folgenden Redner beträgt nun 5 Mi­nuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

15.18


Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Von Frau Mag. Stoisits wurde am 23. Jänner 2003 eine Anfrage betreffend Bestellung von Herrn Dr. Christian Romanoski zum Leiter der Abteilung III/5 der Rechtssektion im Innenministerium an den Herrn Innenminister gerichtet. Am 20. März 2003


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