Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 94

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hat es eine schriftliche Anfragebeantwortung dazu gegeben. Ich habe mich heute und gerade jetzt gewundert, warum es zu einer Kurzdebatte hier im Parlament darüber kommt. Ich habe ge­hofft und erwartet, dass es stichhaltige Beweise gibt, die diese Berichte in den Zeitungen oder das, was hier in dieser Anfrage behauptet worden ist, auch untermauern. Ich habe das nicht herausgehört. Es ist das nach meinem Ermessen hier wieder einmal eine sehr populistische Aktion.

Geschätzte Damen und Herren! Herr Dr. Christian Romanoski ist seit Jahrzehnten im Innenres­sort tätig und hat seine Arbeit bisher tadellos geleistet. Bis zum 1. Jänner 1998 war er Referent der Flüchtlings- und Fremdensektion, und in dieser Zeit soll es Verfehlungen gegeben haben, die heute Anlass zu dieser Kurzdebatte sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorge­setzten von Dr. Romanoski und auch die SPÖ-Innenminister zugeschaut hätten, wenn es Unregelmäßigkeiten gegeben hätte. Deshalb ist es überhaupt keine Frage, dass ein Beamter, dessen Beförderung ansteht, auch befördert wird, wenn er sich in seiner Dienstleistung bewährt hat.

Geschätzte Damen und Herren! Nur ein Satz zu dieser OGH-Entscheidung: Es ist ein Erkennt­nis zu einem Einzelfall, der sich 1996 zugetragen hat, und es ist eine Rückweisung zum Erstge­richt. Mehr ist es nicht! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

15.21


Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Diese Debatte gibt die Gelegenheit, ein wenig auch die Handlungsweise des Innenministe­riums, des Innenministers im Besonderen und den Umgang des Innenministers mit den Men­schen und mit dem Recht ganz allgemein kurz zu beleuchten. Da wird schon eine Linie erkenn­bar. Ich erinnere mich an den Amtsantritt des Bundesministers, wo er etwa den Rechtsschutz­beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zeitgerecht bestellt hat. Andererseits hat er aber in der Zeit seit seinem Amtsantritt mit hoher Geschwindigkeit versucht, parteipoli­tisch motivierte Postenbesetzungen in enormem Ausmaß durchzuführen, wobei sich wiederum herausgestellt hat, dass eine Reihe dieser Besetzungen rechtswidrig ist, und da steht durchaus die Frage des Amtsmissbrauchs im Raum.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Da hätten sich die Mitarbeiter wirklich eine andere Behandlung verdient, da hätten sie sich von Ihnen Fairness verdient. Da hätten sich jene, die Sie sozusagen politisch liquidiert haben, wirklich verdient, dass immer auf die fachliche Qualifikation – wie bei Romanoski – genau Bedacht genommen worden wäre, dass Sie das, was die Kommissionen Ihnen vorgeschlagen haben, immer berücksichtigt hätten, was Sie in vielen Fällen bei den Reformen im Bereich der Landesgendarmeriekommanden und in vielen anderen nicht getan haben.

Seit Ihrem Amtsantritt im Jahr 2000 haben Sie in vielen Bereichen diese Postenbesetzungen vor allem parteipolitisch motiviert durchgezogen, aber um die wichtigen Fragen, etwa was den Umgang mit mittellosen Flüchtlingen betrifft, haben Sie sich in Wirklichkeit, trotz einer mehr­jährigen Amtszeit, nicht gekümmert. Obwohl Sie von diesem – und das nehme ich doch wohl an – OGH-Prozess gewusst haben, obwohl Ihnen bekannt war, dass da etwas auf Sie zukom­men kann, haben Sie in keinster Weise eine entsprechende Handlung gesetzt und nicht die Chance wahrgenommen, etwa die Bundesbetreuung neu zu regeln. Sie haben die Dringlichkeit ganz eindeutig nicht erkannt.

Dieses aktuelle OGH-Erkenntnis ist aus juristischer Sicht natürlich schon interessant, und es ist nicht so, wie Kollege Kößl sagt: Das ist halt nur ein Erkenntnis zu einem Einzelfall und nur eine Zurückweisung zur ersten Instanz. So ist es nicht, denn eines ist ganz klar: Der Oberste Ge­richtshof hat klar festgestellt, dass hier eine Grundrechtsgeltung, speziell beim Gleichheits­grundsatz, zu bejahen ist. Das heißt in Wirklichkeit, dass der Staat in Zukunft jeden bedürftigen Asylwerber in die Bundesbetreuung aufzunehmen hat beziehungsweise dessen Grundversor-


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