hat es eine
schriftliche Anfragebeantwortung dazu gegeben. Ich habe mich heute und gerade
jetzt gewundert, warum es zu einer Kurzdebatte hier im Parlament darüber kommt.
Ich habe gehofft und erwartet, dass es stichhaltige Beweise gibt, die diese
Berichte in den Zeitungen oder das, was hier in dieser Anfrage behauptet worden
ist, auch untermauern. Ich habe das nicht herausgehört. Es ist das nach meinem
Ermessen hier wieder einmal eine sehr populistische Aktion.
Geschätzte Damen
und Herren! Herr Dr. Christian Romanoski ist seit Jahrzehnten im Innenressort
tätig und hat seine Arbeit bisher tadellos geleistet. Bis zum 1. Jänner
1998 war er Referent der Flüchtlings- und Fremdensektion, und in dieser Zeit
soll es Verfehlungen gegeben haben, die heute Anlass zu dieser Kurzdebatte
sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorgesetzten von
Dr. Romanoski und auch die SPÖ-Innenminister zugeschaut hätten, wenn es
Unregelmäßigkeiten gegeben hätte. Deshalb ist es überhaupt keine Frage, dass
ein Beamter, dessen Beförderung ansteht, auch befördert wird, wenn er sich in
seiner Dienstleistung bewährt hat.
Geschätzte Damen
und Herren! Nur ein Satz zu dieser OGH-Entscheidung: Es ist ein Erkenntnis zu
einem Einzelfall, der sich 1996 zugetragen hat, und es ist eine Rückweisung zum
Erstgericht. Mehr ist es nicht! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
15.21
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Parnigoni. – Bitte.
15.21
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Hohes Haus! Diese Debatte gibt die Gelegenheit, ein wenig auch
die Handlungsweise des Innenministeriums, des Innenministers im Besonderen und
den Umgang des Innenministers mit den Menschen und mit dem Recht ganz
allgemein kurz zu beleuchten. Da wird schon eine Linie erkennbar. Ich erinnere
mich an den Amtsantritt des Bundesministers, wo er etwa den Rechtsschutzbeauftragten
nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zeitgerecht bestellt hat. Andererseits
hat er aber in der Zeit seit seinem Amtsantritt mit hoher Geschwindigkeit
versucht, parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen in enormem Ausmaß
durchzuführen, wobei sich wiederum herausgestellt hat, dass eine Reihe dieser
Besetzungen rechtswidrig ist, und da steht durchaus die Frage des
Amtsmissbrauchs im Raum.
Meine Damen und
Herren! Herr Bundesminister! Da hätten sich die Mitarbeiter wirklich eine
andere Behandlung verdient, da hätten sie sich von Ihnen Fairness verdient. Da
hätten sich jene, die Sie sozusagen politisch liquidiert haben, wirklich
verdient, dass immer auf die fachliche Qualifikation – wie bei
Romanoski – genau Bedacht genommen worden wäre, dass Sie das, was die
Kommissionen Ihnen vorgeschlagen haben, immer berücksichtigt hätten, was Sie in
vielen Fällen bei den Reformen im Bereich der Landesgendarmeriekommanden und in
vielen anderen nicht getan haben.
Seit Ihrem
Amtsantritt im Jahr 2000 haben Sie in vielen Bereichen diese
Postenbesetzungen vor allem parteipolitisch motiviert durchgezogen, aber um die
wichtigen Fragen, etwa was den Umgang mit mittellosen Flüchtlingen betrifft,
haben Sie sich in Wirklichkeit, trotz einer mehrjährigen Amtszeit, nicht
gekümmert. Obwohl Sie von diesem – und das nehme ich doch wohl an –
OGH-Prozess gewusst haben, obwohl Ihnen bekannt war, dass da etwas auf Sie
zukommen kann, haben Sie in keinster Weise eine entsprechende Handlung gesetzt
und nicht die Chance wahrgenommen, etwa die Bundesbetreuung neu zu regeln. Sie
haben die Dringlichkeit ganz eindeutig nicht erkannt.
Dieses aktuelle OGH-Erkenntnis ist aus juristischer Sicht natürlich schon interessant, und es ist nicht so, wie Kollege Kößl sagt: Das ist halt nur ein Erkenntnis zu einem Einzelfall und nur eine Zurückweisung zur ersten Instanz. So ist es nicht, denn eines ist ganz klar: Der Oberste Gerichtshof hat klar festgestellt, dass hier eine Grundrechtsgeltung, speziell beim Gleichheitsgrundsatz, zu bejahen ist. Das heißt in Wirklichkeit, dass der Staat in Zukunft jeden bedürftigen Asylwerber in die Bundesbetreuung aufzunehmen hat beziehungsweise dessen Grundversor-