gefordert war, bis
längstens 31. März dieses Jahres das bestehende Gesetz zu reparieren,
nämlich insofern, als der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, dass diese
pauschalierte Abgabe nicht im ASVG tituliert sein soll, sondern dass man eine
andere Regelung finden muss.
Es ist der
31. März vergangen. Die Bundesregierung, die es bei der Pensionsreform und
in anderen Bereichen so eilig hat, ja nicht einmal eine Diskussion zu diesen
Themen zulassen will, hat in diesem Fall mehr als genügend Zeit gehabt, hat
aber diese Zeit trotzdem tatenlos verstreichen lassen, sodass es notwendig
war, dass Abgeordnete dieses Hauses Anträge zur Behandlung dieses Themas
einbrachten.
Was ist die
Konsequenz? – Wir, die SPÖ-Fraktion, haben einen Antrag eingebracht, in
dem wir wollten, dass die Dienstgeber den gleichen Beitrag wie die
Dienstnehmer, wenn sie sozusagen in die Option hineingehen, zahlen müssen,
damit auf der einen Seite die Sozialversicherungsbeiträge auch da gewahrt sind
und damit auf der anderen Seite nicht sozusagen ein zusätzlicher Anreiz
gegeben ist, immer mehr geringfügig Beschäftigte zu haben, sondern Menschen
auch tatsächlich in Teilzeit- oder Vollzeitarbeit zu beschäftigen.
Der Antrag der ÖVP
lässt das Recht so, wie es war. Eine Änderung erfolgt nur insofern, als dass
dies eine Abgabe wird und aus dem ASVG genommen wird. Sie haben damit alle
Chancen vertan, irgendwelche Verbesserungen herbeizuführen. Die Frau
Staatssekretärin hat es ja auch in der Ausschussdebatte gesagt, das ist ein
ernstes Thema. Es gibt einen zunehmenden Anstieg der Zahl von geringfügig
Beschäftigten. Es ist typisch wieder ein weibliches Thema.
Wir haben vorher
darüber gesprochen, wie sich die geplante Pensionsreform auswirkt. Frau
Staatssekretärin, vielleicht können Sie uns das sagen. Wie wirkt sich das für
eine heute 30-jährige Frau, die geringfügig beschäftigt ist und jetzt sozusagen
freiwillig in die Pensionsversicherung einzahlt, weil sie geringfügig
beschäftigt ist, aus? Im Jahr 2028 wird ja die Deckelung von
10 Prozent beim Durchrechnungszeitraum aufgehoben.
Ich denke, das ist
eine Problematik, die eine enorme Dimension hat, die man einfach nicht übersehen
kann. Da werden die Maßnahmen, die heute angekündigt worden sind, alle
miteinander nicht reichen. Selbst der Präsident des Katholischen
Familienverbandes – ich meine, das ist wirklich eine ganz unverdächtige
Person, was ihr Naheverhältnis zur Sozialdemokratie anbelangt – stellt
heute in einer Aussendung fest, dass die geplanten Abfederungsmaßnahmen für
Mütter im Rahmen der Pensionsreform „reine Kosmetik“ sind, Teilzeitbeschäftigte
gingen „überhaupt leer aus“.
Nun frage ich
mich: Wie ist die nächste Station, nämlich jener Menschen, die nicht teilzeitbeschäftigt
im herkömmlichen Sinn, sondern sozusagen geringfügig beschäftigt sind? Angesichts
dessen, was wir vorher gerade diskutiert haben, nämlich einschneidendste
Maßnahmen im ASVG-Bereich, denke ich, das ist eine schlimme Situation, dass die
Bundesregierung ein Jahr lang untätig war und nicht andere Lösungen für
geringfügig Beschäftigte getroffen worden sind.
Es ist schade,
dass Herr Bundesminister Bartenstein nicht da ist, weil natürlich ein Teil des
Zuwachses von Beschäftigung auf atypische Beschäftigungen hinausläuft –
das sind nicht nur die Geringfügigen, das gebe ich schon zu – und weil ein
Teil des Zuwachses an weiblicher Beschäftigung sozusagen in Wirklichkeit nichts
anderes ist als der verlängerte Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, die in der
Form noch als Beschäftigte mitgezählt werden. Wir werden dann erst sehen, wie
sich dieses halbe Jahr später auf den Arbeitsmarkt auswirken wird, ob die
Frauen tatsächlich diese Beschäftigung haben. Es stellt sich die Frage, wie
jene Frauen, die jetzt nebenbei geringfügig arbeiten gehen, weil sie vom
Kinderbetreuungsgeld allein nicht leben können – und damit bin ich wieder
bei den geringfügig Beschäftigten –, in Zukunft behandelt werden. Wie wird
sich die Pensionsreform, die Sie planen, auf diese Gruppe auswirken? (Abg. Öllinger:
Schaut nicht gut aus!)
Ich befürchte, dass es da zu ganz dramatischen Kürzungen kommen wird. Wenn man von Zukunftssicherung spricht, wenn man plant, künftige Pensionen zu sichern – wir bezweifeln das ja