ohnedies, und wir
haben ja auch anhand von Zahlen konkret belegt, dass es nicht um die Sicherung
geht –, dann finde ich es schade, dass es gerade wieder die Frauen sind,
gerade Frauen, die ohnedies oft keine andere Wahlmöglichkeit haben, nämlich geringfügig
Beschäftigte, die von Ihnen komplett im Stich gelassen werden. Das ist äußerst
bedauerlich, und das tut mir persönlich – muss ich ehrlich sagen –
wirklich sehr weh, vor allem weil Sie auch eine Chance vorübergehen haben
lassen, nämlich arbeitsmarktpolitisch einen Lenkungseffekt zu haben.
Ich halte zwar
nicht viel von den Lenkungseffekten, wie sie diese Bundesregierung schon beschlossen
hat, denn bei den Ambulanzgebühren hat sich genau das Gegenteil herausgestellt.
Aber im arbeitsmarktpolitischen Bereich, wo sich der Markt nicht von selbst
regelt, versuchen Sie, die Unternehmer möglichst von allen Regeln zu befreien
und die Arbeitnehmer sozusagen diesem Kräfteverhältnis zwischen Unternehmer
einerseits und Menschen, die nichts anderes zu verkaufen haben als ihre
Arbeitskraft, zu überlassen, und zwar zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.
Ein zweiter Punkt:
Auf Grund der Tatsache, dass die Neuregelung zwei Monate später in Kraft treten
wird, entgehen der Sozialversicherung 10 Millionen €. Man könnte
sagen, angesichts des Budgets, angesichts der einschneidenden Maßnahmen im
ASVG, die Sie planen, sind 10 Millionen € nicht viel. Wenn Sie
überlegen – nicht wir! –, welche Belastungen Sie Pensionisten, Kranken,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auferlegen können, damit diese
Sozialsysteme finanziert werden, dann, muss ich sagen, sind
10 Millionen € auch kein Klacks. Dann ist es auf das Versäumnis
dieser Bundesregierung zurückzuführen, weil sie nicht gehandelt hat, weil sie
säumig geblieben ist, dass diese 10 Millionen € fehlen. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Die nachfolgenden
Rednerinnen und Redner von uns werden auch darauf eingehen, was man mit den
10 Millionen € machen hätte können. Frau Staatssekretärin, werden
diese 10 Millionen €, die der Sozialversicherung entgangen sind,
über Bundesmittel jetzt der Sozialversicherung rückerstattet? Das ist meine
Frage an Sie. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.47
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt nunmehr
Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Wunschgemäß beträgt die Redezeit
6 Minuten. – Bitte.
16.47
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mitte
der neunziger Jahre waren einige Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu
bewältigen, aus denen neue Institutionen zwischen der selbständigen und der
nicht selbständigen Erwerbstätigkeit resultierten. Neue Selbständige, freie
Dienstnehmer sind die rechtlichen Regelungen, unter anderem auch die
geringfügige Beschäftigung, die in der Zwischenzeit von 205 000 Menschen
in Österreich in Anspruch genommen wird, die aber nicht, um einem Irrtum
vorzubeugen, in der Arbeitsmarktstatistik als Beschäftigung zählt, sondern
extra gezählt wird. Über 90 Prozent der geringfügig Beschäftigten –
das wissen wir zumindest aus der Statistik des Jahres 2001 – verfügen auch
über andere Versicherungsverhältnisse: Mitversicherung, Schüler, Studenten,
Pensionisten, andere Arbeitsverhältnisse, selbständige oder unselbständige.
Also das Prekäre,
wie es auch genannt wird, ist in Wirklichkeit eine Ventilfunktion, wo man
Zuverdienstmöglichkeiten schafft, die unter einer gewissen vom Gesetzgeber
einhellig definierten Bagatellgrenze liegen. Trotzdem wollte man nicht, dass
mit dieser Institution Missbrauch betrieben wird und dass etwa ein Unternehmen
auf die Idee kommen könnte, Voll- oder Teilzeitarbeitsplätze auf mehrere
Geringfügige aufzuteilen.
Daher hat es in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre eine intensive Diskussion darüber gegeben und einen sozialpartnerschaftlichen Konsens, durch einen zusätzlichen Sozialversicherungsbeitrag für mehr als eineinhalb geringfügig Beschäftigte diesen möglichen Missbrauch hintanzuhalten. Eine gute Lösung, wie ich meine. Der Inhalt der Regelung wird auch vom Verfassungsgerichtshof nicht in Frage gestellt. Der Verfassungsgerichtshof geht in seinem auf-