hebenden
Erkenntnis vielmehr einzig und allein auf die Tatsache ein, dass hier ein
falscher Kompetenztatbestand gesetzt wurde, dass nämlich dem
Sozialversicherungsbeitrag bei eineinhalbfacher geringfügiger Beschäftigung
nicht unbedingt ein Versicherungsverhältnis und eine Leistung daraus
gegenüberstehen.
Daher wird heute
die Konsequenz gezogen, diese im Materiellen unveränderte Bestimmung neu nicht
als Sozialversicherungsbeitrag, sondern als Bundesabgabe zu regeln.
Meine Damen und
Herren! Ich glaube, dass wir damit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes,
geringfügige Beschäftigung weiter zu ermöglichen, nachkommen, auch dem Wunsch
vieler, die etwas dazuverdienen wollen, nachkommen, aber gleichzeitig auch
Missbrauch hintanhalten.
Lassen Sie mich
aber zwei Bemerkungen zu dem machen, was meine Vorrednerin, die jetzt
offensichtlich nicht mehr im Saal ist, gesagt hat! Ich sehe keine
Notwendigkeit, vom ausdiskutierten Konsens der Sozialpartner und der
politischen Parteien aus den Jahren 1997/98 abzugehen und jetzt eine
verschärfende Regelung zu treffen, wo sich diese doch bisher bewährt und
Missbrauch eindeutig hintangehalten hat.
Lassen Sie mich
aber auch zum Zweiten, zum Zeitpunkt etwas sagen: Natürlich war es notwendig,
hier eine neue Diskussion über den Weiterbestand dieser Regelung zu führen. Uns
wäre es auch lieber gewesen, hätten wir vom Verfassungsgerichtshof bis
1. Juni Zeit bekommen, diese Sanierung durchzuführen. Die Frist war im
Erkenntnis nicht so weit gesetzt. Ich denke, wir anerkennen vollinhaltlich und
auch in den formalen Bedingungen die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes.
Das gehört zum freien Spiel der Kräfte.
Wenn ich aber
diese checks and balances anerkenne, dann muss ich auch dem Gesetzgeber
zugestehen, dass er nicht sofort und auf Zuruf reagiert und seine Zeit für
diese Neuregelung in Anspruch nimmt. Diese wird heute getroffen. Noch einmal:
politischer und sozialpartnerschaftlicher Konsens als Fundament. Ich verstehe
nicht, warum die SPÖ heute nicht mehr mitgeht. Es erfolgt eine gute Regelung
neu als Maßnahme zur Missbrauchsverhinderung und zur Weiterermöglichung
geringfügiger Beschäftigung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.53
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf
5 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.53
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Danke, Herr Präsident! Da
niemand von der Bundesregierung anwesend ist, spreche ich eben, so wie es sich
auch gehört, mit Ihnen.
Präsident Dr. Andreas Khol:
Die Frau
Staatssekretär ist hinter Ihnen, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Dann bin ich
wieder beruhigt. Das Problem ist, dass ich so wenig Möglichkeit habe, jetzt mit
Mitgliedern der freiheitlichen Fraktion zu sprechen, weil diese offensichtlich
ihren Dreisatz, den Kollege Walch aufgestellt hat, der da lautete: Lesen,
denken, reden!, irgendwie überprüfen, ob er mit ihrer eigenen Praxis in
Übereinstimmung steht.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren von der freiheitlichen Fraktion! (Abg. Dr. Fekter:
Das war jetzt unheimlich klass, Herr Kollege Öllinger! Das war wirklich
klass!) – Ich kann es auch erklären, Frau Kollegin Fekter. Die
Kolleginnen und Kollegen der freiheitlichen Fraktion ... (Abg.
Dr. Fekter: Eine derartige Überheblichkeit hätte ich von Ihnen
nicht erwartet, Herr Kollege Öllinger!) – Was ist daran überheblich,
wenn man die Reihenfolge dieses schönen Dreisatzes innerhalb der freiheitlichen
Fraktion etwas problematisiert? Der Punkt ist doch der, dass die freiheitliche
Fraktion beim vorigen Tagesordnungspunkt, als wir die Pensionen diskutiert
haben, ihre eigene Petition, die sie offensichtlich nicht gelesen hat,
niedergestimmt hat, weil das im Wesentlichen das materiell-rechtliche Substrat
für unseren Entschließungsantrag war. Da stellt sich dann schon die Frage: Wie
hält es eine Fraktion mit den Prinzipien, die sie selbst aufstellt?