Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 116

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hebenden Erkenntnis vielmehr einzig und allein auf die Tatsache ein, dass hier ein falscher Kompetenztatbestand gesetzt wurde, dass nämlich dem Sozialversicherungsbeitrag bei einein­halbfacher geringfügiger Beschäftigung nicht unbedingt ein Versicherungsverhältnis und eine Leistung daraus gegenüberstehen.

Daher wird heute die Konsequenz gezogen, diese im Materiellen unveränderte Bestimmung neu nicht als Sozialversicherungsbeitrag, sondern als Bundesabgabe zu regeln.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir damit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes, geringfügige Beschäftigung weiter zu ermöglichen, nachkommen, auch dem Wunsch vieler, die etwas dazuverdienen wollen, nachkommen, aber gleichzeitig auch Missbrauch hintanhalten.

Lassen Sie mich aber zwei Bemerkungen zu dem machen, was meine Vorrednerin, die jetzt offensichtlich nicht mehr im Saal ist, gesagt hat! Ich sehe keine Notwendigkeit, vom ausdisku­tierten Konsens der Sozialpartner und der politischen Parteien aus den Jahren 1997/98 abzu­gehen und jetzt eine verschärfende Regelung zu treffen, wo sich diese doch bisher bewährt und Missbrauch eindeutig hintangehalten hat.

Lassen Sie mich aber auch zum Zweiten, zum Zeitpunkt etwas sagen: Natürlich war es notwen­dig, hier eine neue Diskussion über den Weiterbestand dieser Regelung zu führen. Uns wäre es auch lieber gewesen, hätten wir vom Verfassungsgerichtshof bis 1. Juni Zeit bekommen, diese Sanierung durchzuführen. Die Frist war im Erkenntnis nicht so weit gesetzt. Ich denke, wir anerkennen vollinhaltlich und auch in den formalen Bedingungen die Erkenntnisse des Verfas­sungsgerichtshofes. Das gehört zum freien Spiel der Kräfte.

Wenn ich aber diese checks and balances anerkenne, dann muss ich auch dem Gesetzgeber zugestehen, dass er nicht sofort und auf Zuruf reagiert und seine Zeit für diese Neuregelung in Anspruch nimmt. Diese wird heute getroffen. Noch einmal: politischer und sozialpartnerschaft­licher Konsens als Fundament. Ich verstehe nicht, warum die SPÖ heute nicht mehr mitgeht. Es erfolgt eine gute Regelung neu als Maßnahme zur Missbrauchsverhinderung und zur Weiter­ermöglichung geringfügiger Beschäftigung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.53


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Danke, Herr Präsident! Da niemand von der Bundesre­gierung anwesend ist, spreche ich eben, so wie es sich auch gehört, mit Ihnen.


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Frau Staatssekretär ist hinter Ihnen, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Dann bin ich wieder beruhigt. Das Problem ist, dass ich so wenig Möglichkeit habe, jetzt mit Mitgliedern der freiheitlichen Fraktion zu sprechen, weil diese offensichtlich ihren Dreisatz, den Kollege Walch aufgestellt hat, der da lautete: Lesen, denken, reden!, irgendwie überprüfen, ob er mit ihrer eigenen Praxis in Übereinstimmung steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der freiheitlichen Fraktion! (Abg. Dr. Fekter: Das war jetzt unheimlich klass, Herr Kollege Öllinger! Das war wirklich klass!) – Ich kann es auch erklären, Frau Kollegin Fekter. Die Kolleginnen und Kollegen der freiheitlichen Fraktion ... (Abg. Dr. Fekter: Eine derartige Überheblichkeit hätte ich von Ihnen nicht erwartet, Herr Kollege Öllinger!) – Was ist daran überheblich, wenn man die Reihenfolge dieses schönen Dreisatzes innerhalb der freiheitlichen Fraktion etwas problematisiert? Der Punkt ist doch der, dass die frei­heitliche Fraktion beim vorigen Tagesordnungspunkt, als wir die Pensionen diskutiert haben, ihre eigene Petition, die sie offensichtlich nicht gelesen hat, niedergestimmt hat, weil das im Wesentlichen das materiell-rechtliche Substrat für unseren Entschließungsantrag war. Da stellt sich dann schon die Frage: Wie hält es eine Fraktion mit den Prinzipien, die sie selbst aufstellt?

 


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