Jetzt zu diesem
Tagesordnungspunkt, meine sehr geehrten Damen und Herren – das wurde schon
von Kollegin Silhavy angesprochen –: Wie halten Sie es in Bezug auf diesen
Punkt mit den Prinzipien, die Sie beim vorigen Punkt aufgestellt haben? Schnell
muss die Regierung handeln, hat für den vorigen Punkt gegolten. Hier erleben
wir eine Bundesregierung, die sagt, das hat schon Zeit, der
Verfassungsgerichtshof hat uns da eine kurze Frist gegeben, 31. März. Die
Frist ist allerdings nicht von heute auf morgen gekommen, das wissen Sie auch.
Im Ausschuss ist etwas ehrlicher, als es hier Kollege Tancsits dargestellt hat,
diskutiert worden. Man kam von Seiten der Regierungsparteien zu dem Ergebnis,
wir konnten nicht früher reagieren, denn da lagen ja Wahlen dazwischen. Sie
wissen, wann die Wahlen waren. Sie hätten also schon reagieren können, Sie
hätten auch schon in der letzten Gesetzgebungsperiode die Vorbereitungen oder
den Beschluss im Parlament fassen können. Es ist nicht passiert, es war Ihnen
nicht wichtig. Stellen wir es halt so fest!
Zu dem Punkt, den
Kollege Tancsits angesprochen hat, den er sehr lange begründet hat: Seit 1997
gibt es eine Regelung für die geringfügig Beschäftigten, die auf Seiten der
Beschäftigten die Optionsmöglichkeit sicherstellt. Diese können per Option und
per Beitragszahlung in das System Krankenversicherung und Pensionsversicherung
hineinoptieren.
Gut, aber
eigentlich nicht sehr gut. Sie wissen, Frau Staatssekretärin, von diesem Recht
und von dieser Möglichkeit können von jenen, die tatsächlich auf geringfügige
Beschäftigung angewiesen sind – und diese gibt es, manchmal haben sie
zwei oder drei geringfügige Beschäftigungen, manchmal eben nur eine –,
nur sehr wenige Gebrauch machen, weil sie nicht das Geld haben und das Geld
schlicht und einfach zum Überleben brauchen. Denen ist es keine große Hilfe,
wenn Sie ihnen diese Option anbieten.
Es wäre also von
der Systematik durchaus richtiger und sauberer, das so zu machen, wie es die
sozialdemokratische Fraktion in ihrem Antrag vorgeschlagen hat, nämlich sich
prinzipiell zu überlegen, ob man nicht auch für die geringfügig Beschäftigten
einen beiderseitigen Beitrag, nämlich einen Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeitrag verankert, und damit hat sich die Sache. Dann sind sie
versichert, dann gibt es nicht mehr die Optionsmöglichkeit, von der auch die
nicht Gebrauch machen können, die es gerade am dringendsten bräuchten.
Auf die eine
Frage, die Ihnen Kollegin Silhavy schon gestellt hat, meine ich, kennen Sie die
Antwort selbst gut genug. Was ist mit diesen geringfügig Beschäftigten jetzt
im neuen Pensionsrecht? – Wenn jemand wirklich einige Jahre oder etliche
Jahre geringfügig beschäftigt war, dann gehört der oder eigentlich die –
denn überwiegend sind es Frauen – zu den absoluten VerliererInnen Ihrer
Pensionsreform. Diese können schon heute sagen: Danke, liebe Bundesregierung
des Jahres 2003, dieses Elend habt ihr uns eingebrockt! – Frau
Staatssekretärin, da wäre eine Antwort von Ihrer Seite, die zumindest erkennbar
macht, dass man an diese Gruppe denkt, schon noch notwendig.
Im Übrigen: Wir
stimmen dem zu, auch dieser Abänderung. Sie ist besser als nichts. Bei dieser
Bundesregierung sind wir überhaupt manchmal schon froh, wenn sie etwas mehr als
nichts macht. (Beifall bei den Grünen.)
16.59
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
ist nunmehr Herr Abgeordneter Dolinschek. Wunschgemäß ist die Uhr auf
5 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.59
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek
(Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Anlass
für die heutige Beschlussfassung ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
vom 7. Februar 2002. Darin hat der Verfassungsgerichtshof den seit 1998
gesetzlich verankerten Dienstgeberbeitrag für Personen mit geringfügiger Beschäftigung
in der bestehenden Form als verfassungswidrig gewertet und ab 31. März
2003 aufgehoben.
Die Bestimmungen konnten sich weder auf den Kompetenztatbestand des Sozialversicherungswesens noch auf den Kompetenztatbestand des Abgabenwesens stützen. Dieser Dienstgeberbeitrag wurde 1998 eingeführt, weil immer häufiger eine Zersplitterung von regulären Vollzeit-