Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 118

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und Teilzeitarbeitsplätzen in mehrere geringfügige Beschäftigungen festzustellen war. Ohne Er­satzregelung würde die Pensions- und Krankenversicherung jährlich 50 Millionen € verlieren.

Das Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig Beschäftigter sieht nun vor, dass Unternehmer diese Bundesabgabe im Ausmaß von 16,4 Prozent der monat­lichen Arbeitsverdienste in Summe der geringfügig Beschäftigten einschließlich Sonderzahlun­gen zu entrichten haben, die dem Sozialversicherungszweck gewidmet ist und von den Kran­kenversicherungsträgern eingehoben wird. 76,5 Prozent entfallen auf die Pensionsversicherung und die übrigen 23,5 Prozent auf die Krankenversicherung, sie sind dem Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger zu überweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesinitiative soll nun die verfassungskon­forme Grundlage dieses Kompetenztatbestandes des Abgabenwesens wieder fortgeschrieben werden, indem der Inhalt der aufgehobenen Bestimmungen in das Dienstgeberabgabegesetz transferiert wird.

Geschätzte Damen und Herren! Es erschien angemessen, dass Dienstgeber von geringfügig beschäftigten Personen, deren Tätigkeit ebenso zum wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes beiträgt wie die Tätigkeit von Vollzeitbeschäftigten, zur Finanzierung des sozialen Schutzes ihrer Dienstnehmer heranzuziehen sind. Gleichzeitig wollte man die Wettbewerbsvorteile von Dienstgebern mit geringfügig Beschäftigten gegenüber Dienstgebern mit pflichtversicherten Be­schäftigten beseitigen und so die Neigung des Dienstgebers, geringfügig Beschäftigte einzustel­len, um die Beitragspflicht zu umgehen, eindämmen.

Nun hat man eben diese Regelung gewählt. Der Vorschlag ist im Prinzip auch von den Sozial­partnern gut geheißen, ausgearbeitet und vorgeschlagen worden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist wichtig, diesen verfassungskonformen Zu­stand wiederherzustellen. Grundsätzlich sollten wir aber weiterhin eine Diskussion darüber füh­ren, wie es mit geringfügig Beschäftigten in Österreich überhaupt ausschaut, welche Versiche­rungsmöglichkeiten für diese Gruppe bestehen und was wir in diesem Bereich verbessern können. Diskussionen über geringfügig Beschäftigte sind also auf jeden Fall auf parlamenta­rischer Ebene auch in Zukunft zu führen, um Verbesserungen zu erreichen. (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Staatssekretärin Haub­ner. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

17.02


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Plenums! Ich denke, wir sollten, so wie ich es schon im Ausschuss gesagt habe, zwei Dinge nicht vermischen: Das eine ist das Formale, um das es heute geht – eine Gesetzesinitiative, die eine bisher bewährte Rechtslage und Gesetzeslage fortschreibt, wurde aus rein formalen Gründen vom Verfassungs­gerichtshof aufgehoben, und es soll mit dieser heutigen Beschlussfassung wieder Rechtssicher­heit geschaffen werden. Diese Gesetzesbestimmung wurde 1997 im Einvernehmen mit den Sozialpartnern beschlossen. – Das ist das eine.

Das Zweite ist die Diskussion um eine qualitative Verbesserung in einem Bereich, in dem zu zwei Drittel Frauen beschäftigt sind. Die Zahlen für den März 2003 lauten: In Österreich gab es insgesamt 218 931 geringfügig Beschäftigte, von diesen waren 154 919, also mehr als zwei Drittel, Frauen. Die Tendenz ist leicht steigend.

Wenn wir über die Qualität dieser Arbeitsverhältnisse diskutieren, stellt sich daher die Frage: Wollen wir überhaupt, dass mehr Frauen mehr atypische, in dem Fall auch geringfügig beschäf­tigte Dienstverhältnisse übernehmen? – Das ist für mich die grundsätzliche Frage, denn gerade im Rahmen der Diskussion um die Pensionsreform taucht immer wieder das Problem auf, dass Frauen zu wenig Beitragszeiten oder zu gering bewertete Beitragszeiten haben und daher im


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