Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 119

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Alter auch eine sehr geringe Pension bekommen. Sie wissen, die Alterspension von Frauen ist um fast zwei Drittel niedriger als jene der Männer. Die durchschnittliche Alterspension von Frauen beträgt 637 €.

Daher stellt sich für mich die Frage: Was wollen wir eigentlich? Wollen wir ein Arbeitsverhältnis weiterschreiben, bei dem zwar zugegebenermaßen entsprechende Kranken- und Pensionsver­sicherungsbeiträge sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern geleistet werden, aber dadurch wiederum eine Bemessungsgrundlage vorliegt, die relativ niedrig ist? Oder wollen wir, dass diese Beschäftigungsverhältnisse trotzdem in Zukunft die Ausnahme sind und gerade jenen Frauen, die arbeiten wollen oder müssen, vielmehr die Chance geben, dass sie ordentlich versicherte Arbeitsverhältnisse eingehen können?

Zurzeit ist es so – das wissen Sie genauso wie ich –, dass Frauen im Besonderen die Möglich­keit haben, sich freiwillig zu versichern. Sie, Herr Abgeordneter Öllinger, haben gesagt, das könne sich kaum jemand leisten. Ich weiß, der Verdienst bei einem geringfügigen Arbeitsver­hältnis ist gering. Der Beitrag beträgt rund 43 € pro Monat. Aber es ist so, dass viele Frauen diese Möglichkeit nicht so sehr wegen des Sich-nicht-leisten-Könnens nicht in Anspruch nehmen, sondern dass viele Frauen gar nicht wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.

Daher sollten wir, bevor diese Frage endgültig geklärt wird, zunächst die Frauen besser infor­mieren und ihnen sagen, dass sie diese Möglichkeit haben. Wenn die neue Pensionsreform greift, ist es ganz besonders wichtig, dass sie das wissen, dass sie sich versichern können, weil dann sind das Beitragszeiten, die für die Durchrechnung wichtig sind. Und den Durchrech­nungszeitraum werden wir für Frauen, vor allem wenn sie neben der Erwerbstätigkeit auch Kinder haben, verkürzen.

Wenn eine Frau – das ist heute schon oft angesprochen worden, aber ich sage es trotzdem noch einmal – pro Kind ... (Abg. Öllinger: So viele Kinder kann man gar nicht haben, dass das besser wird!) – Es genügt ein Kind, dann werden drei Jahre herausgenommen. Frauen haben sehr unregelmäßige Erwerbsverläufe. Viele Frauen arbeiten nicht ein ganzes Leben lang ge­ringfügig beschäftigt. Frauen haben geringfügig beschäftigte Arbeitsverhältnisse, sie arbeiten Teilzeit und haben Gott sei Dank auch sehr viele Vollzeitjahre.

Daher denke ich, es ist gerade jetzt im Zusammenhang mit dieser Diskussion wichtig, auf der einen Seite zu sagen: Wer ein Arbeitsverhältnis im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung hat, soll sich, um es später für die Pension auch lukrieren zu können, freiwillig versichern. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage: Was machen wir überhaupt? Wollen wir das wirklich?

Daher lade ich die Damen und Herren von der Opposition, die das auch schon im Sozialaus­schuss angesprochen haben, ein, im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam zu überlegen, was wir in diesem Zusammenhang machen können. Mir persönlich sind die Frauenanliegen ganz besonders wichtig, und ich weiß, dass die frauentypischen Erwerbsverläufe eben so sind. Wir brauchen uns da wirklich nichts vorzumachen.

Weiters wurde noch gefragt, warum dieses Gesetz erst jetzt, nämlich mit 1. Juni 2003, in Kraft trete. Der Herr Vizekanzler, damals „nur“ Bundesminister Mag. Haupt hat vor dem Som­mer 2002 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Frage zu klären: In welche Richtung sollen wir dieses Gesetz ändern – entweder in Richtung Abgabengesetz oder in Richtung Verfas­sungsgesetz? – Diese Arbeitsgruppe hat getagt, und dann – Sie alle wissen es – fanden die Wahlen statt. Wir aber sind nicht jene gewesen, die die Wahlen ausgerufen haben. (Abg. Öllin­ger: Das weiß man nicht so genau!) Daher war es nicht möglich, diese Änderung zeitgerecht einzubringen. Dafür gibt es also eine ganz einfache Erklärung.

Wenn Sie sagen, dass 10 Millionen € für die Sozialversicherung verloren gegangen sind, dann, muss ich sagen, bedauere ich das wirklich, aber ich denke, die Sozialversicherungen sind Ein­richtungen, in denen es noch sehr viele Privilegien gibt – vielleicht kann man da ansetzen und diese 10 Millionen € einsparen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

 


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