die
Missbrauchsmöglichkeit oder die Missbrauchsvermeidung hingewiesen, die durch
die Einbeziehung von geringfügig Beschäftigten ins Auge gefasst werden sollte.
Ich darf Sie daran
erinnern, es gibt in Österreich 210 000 geringfügig Beschäftigte in
80 000 Unternehmen. Durch den heutigen Gesetzesantrag einer
pauschalen Abgabe für Dienstgeber von geringfügig Beschäftigten sind
15 000 Unternehmen in Österreich betroffen. 15 000 bei
210 000 geringfügig Beschäftigten!
Meine sehr
verehrten Damen und Herren von der Opposition! Ich sehe diese gewaltige Gefahr
des Missbrauches als tatsächlich nicht gegeben. Tatsache ist, dass geringfügige
Beschäftigungen aus verschiedenen Gründen zustande kommen. Diese können auf
Seiten des Arbeitgebers sein, dass er meinetwegen eben nur diesen Job an einem
Tag als Aushilfe anbieten kann, aber genauso auch auf Seiten des Abreitnehmers,
der eben nur dieser einen Tätigkeit nachgehen kann.
Ich darf Sie daran
erinnern, dass viele geringfügige Beschäftigungen bewusst auch im privaten Bereich
angestrebt wurden, um eben vor allem diesen Mitarbeitern, meist Damen, den Weg
aus der Illegalität heraus zu ebnen. Das war damals der Beweggrund.
Auf der anderen
Seite war es über 40 Jahre in diesem Lande so, dass die überwiegende Mehrheit
der Meinung war, dass geringfügige Beschäftigungen nicht in die
Sozialversicherung einbezogen werden sollten, weil man eben von
Kleinsteinkommen keine Beiträge nehmen wollte, aber auf der anderen Seite
natürlich auch keine Ansprüche erwachsen sollten.
Ende der neunziger
Jahre – das ist bereits gesagt worden – hat sich das verändert.
Damals war das Schlagwort: Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die
Sozialversicherungspflicht. Wir haben damals für Arbeitnehmer das Opting-in zu
einem sehr günstigen Tarif – man spricht hier vielfach auch von einer
Diskont-Versicherung – ermöglicht und haben gesagt, jene Arbeitgeber, die mehrere
geringfügig Beschäftigte haben, sollten einen Beitrag leisten.
Ich darf Sie schon
daran erinnern, vor allem meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ,
dass diesen Beschlüssen damals intensive Verhandlungen der Sozialpartner
vorangegangen sind. Wir bekennen uns auch heute noch, Herr Präsident
Verzetnitsch, zu diesen damaligen Übereinkünften. Nicht so, so glaube ich, die
SPÖ, sonst wäre ihr Antrag heute nicht denkbar.
Ihr Antrag trifft
15 000 Unternehmer. (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer.) Sie wollen, dass bereits
ab Erreichen der Geringfügigkeitsgrenze die Sozialversicherungspflicht
beziehungsweise jetzt diese Abgabepflicht entstehen soll. Wir wollen das
nicht. Wir wollen geringfügige Beschäftigungen im privaten Bereich, wo
üblicherweise nur ein geringfügig Beschäftigter verwendet wird, draußen lassen.
Sie wollen auch in
Kauf nehmen, dass wir geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten auch der
Versicherungspflicht unterwerfen. Das ist nicht unser Weg. Wir wollen zwischen
Beschäftigungsverhältnissen in Unternehmen und in privaten Haushalten trennen.
Das war damals richtig, und das ist auch heute noch richtig. Sie werden daher
verstehen, dass wir Ihrem Antrag nicht beitreten können, weil er, so glaube
ich, weit über das Ziel hinausschießt.
Herr Kollege
Riepl! Sie haben hier tränenreich beweint, dass durch die zugegebenermaßen
verspätete Vorlage dieses Antrages 10 Millionen € verloren gehen. Ich
darf Sie daran erinnern, dass wir gemeinsam in der Regierung waren, dass es
Ihre Ministerin Hostasch war, die diesen verfassungsrechtlich nicht gedeckten
Vorschlag hier dem Hohen Haus präsentiert hat. Also tragen Sie zumindest an der
Behebung dieser Lösung auch ein gutes Quäntchen Mitschuld.
Eines darf ich
schon sagen: Der Verfassungsgerichtshof wird sicher nicht den Schaden tragen,
der aus einer solchen Vorlage entsteht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich darf Sie noch daran erinnern, Sie haben heute hier in einer stundenlangen Debatte gefordert, dass die Pensionsreform bis zum Jahr 2010 verschoben wird. Sie riskieren damit, dass