Jahr für
Jahr 1 Milliarde € zusätzlich für das Pensionssystem aufgewendet
werden muss, die wir nicht haben.
Sie sind sehr
großzügig, wenn es darum geht, Ihre Vorstellungen durchzubringen, aber Sie sind
kleinlich, wenn es darum geht, Einkommen, die tatsächlich sehr gering sind,
auch entsprechend günstig zu beurteilen. Wir bekennen uns zu der damals
getroffenen Lösung, und wir möchten sie jetzt in verfassungskonformer Art auch
für die Zukunft sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP.)
17.31
Präsident Dr. Andreas Khol:
Als letzter Redner
hiezu ist Herr Abgeordneter Schopf zu Wort gemeldet. 5 Minuten
Redezeit. – Bitte.
17.31
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Mitglieder der Regierung!
Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich auf eine Bemerkung von
Frau Staatsekretärin Haubner eingehen: Jene Frauen, die geringfügig beschäftigt
sind, wären in vielen Fällen bereit, sich selbst zu versichern, aber das
Problem liege darin, dass die Frauen zu wenig informiert sind. (Staatssekretärin
Haubner: Das stimmt auch!)
Liebe Frau
Staatsekretärin, ich bin schon jahrelang im Beratungsdienst im Rahmen des Gewerkschaftsbundes
tätig, und ich habe Hunderte Kolleginnen, die im Bereich der Geringfügigkeit
beschäftigt sind, beraten. Ich habe bei jeder Beratung immer auf die
freiwillige Versicherung hingewiesen. Das Hauptproblem ist daher nicht die
Information. Alle Kolleginnen sagten mir, sie können es sich einfach nicht
leisten, weil der Verdienst in diesem Bereich derartig gering ist, dass sie
keine Möglichkeit haben, von sich aus Sozialversicherungsbeiträge abzuliefern.
Sehr geehrte Damen
und Herren! Es ist von meinen Vorrednern bereits erwähnt worden, dass der
Verfassungsgerichtshof letztendlich dieses Gesetz als verfassungswidrig
aufgehoben hat. Ich möchte nochmals den Termin dieser Aufhebung betonen. Er war
nicht vor zwei Monaten oder vor vier Monaten, sondern am 7. März –
nicht 2003, sondern 2002! Ich wiederhole: Am 7. März 2002, also vor über
einem Jahr, wurde diese Bestimmung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Warum eine
derartige Regelung 1998 eingeführt wurde, wurde heute schon erläutert. Wir
wissen auch sehr genau, dass sich diese Bestimmung, dieses Gesetz, sehr positiv
auswirkte. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ging zurück, die Kolleginnen
und Kollegen, die in diesem Bereich tätig waren, wurden weniger. Dieser, wie
ich meine, richtige und positive Trend drohte sich aber – und droht
zurzeit – auf Grund der Untätigkeit der ÖVP und der Freiheitlichen leider
wieder umzukehren, da es bis heute keine derartigen Neuregelungen gibt.
Es wäre sehr
einfach gewesen, in den letzten Monaten, in den letzten Wochen oder bereits vor
einem Jahr dieses Gesetz zu reparieren beziehungsweise einen entsprechenden
neuerlichen Antrag in diesem Hause zu behandeln. Erst vor wenigen Tagen,
konkret seit 26. März, also viel zu spät, wurde ein diesbezüglicher Antrag
eingebracht, der wieder eine entsprechende Abgabe von Seiten der Dienstgeber
vorsieht.
Diese Regelung –
so ist es auch im Antrag ersichtlich – soll am 1. Juni in Kraft
treten. Ich meine, dass eine derartige Maßnahme, ein derart viel zu spätes
Handeln unentschuldbar ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Kollegen und
Kolleginnen der Sozialdemokratie haben darauf hingewiesen: Durch dieses
Nichtstun, mit dieser groben Fahrlässigkeit wurde der österreichischen
Sozialversicherung ein Schaden in der Höhe von über
10 Millionen € – das sind, Frau Staatsekretärin,
140 Millionen Schilling – zugefügt; konkret 2 Millionen €
der österreichischen Krankenversicherung und über 8 Millionen der
österreichischen Pensionsversicherung.
Wenn man sich das im Detail anschaut, sieht man, was man mit diesen 140 Millionen Schilling alles hätte machen können, Frau Staatsekretärin! Man hätte zum Beispiel alleine im Bereich der