tiert
worden? – Keine inhaltliche Veränderung, sondern nur eine formale
Änderung, nämlich die Frage: Geben wir das Ganze in ein anderes Formalrecht
oder machen wir ein Verfassungsgesetz?
Ich bin ganz
erstaunt, Frau Staatssekretärin! Ihnen nehme ich ab, dass es Ihnen um
inhaltliche Fragen geht. Aber offensichtlich ist es im Sommer vergangenen
Jahres den Regierungsparteien nicht um eine Debatte über inhaltliche Änderungen
gegangen, sonst hätten Sie nämlich eine andere Arbeitsgruppe einsetzen müssen.
Es ist also sehr interessant, das zu hören, denn angesichts dessen fehlt mir
jeder Glaube, dass von Seiten der ÖVP geplant ist, auch tatsächlich inhaltliche
Veränderungen vorzunehmen.
Worum geht
es? – Es geht ganz einfach darum – ich bekenne mich dazu, im Gegensatz
zu meiner Vorrednerin, Frau Kollegin Marek –, es nicht so leicht und
durchaus unattraktiver zu machen, die Zahl geringfügiger
Beschäftigungsverhältnisse explodieren zu lassen. Es hat vor dieser
Versicherungspflicht immerhin eine jährliche Zunahme von geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen in Höhe von rund 10 Prozent gegeben. Nach
Einführung dieser Versicherungspflicht seitens der Unternehmer ist das auf 3
bis 4 Prozent reduziert worden.
Es hilft also,
wenn man hier stärkere Maßnahmen setzt. Das ist auch der Grund dafür, warum wir
den Antrag gestellt haben, bereits bei einem geringfügigen Dienstverhältnis
die Versicherungspflicht seitens des Unternehmers einzuführen.
Auf das, was mir
wirklich sehr wichtig ist, hat auch Frau Kollegin Marek hingewiesen. Herr
Kollege Tancsits hat gemeint, 10 Prozent seien nur geringfügig
beschäftigt, der Rest habe ohnedies auch etwas anderes. – Das stimmt eben
nicht! Es ist rund ein Viertel bis ein Drittel der geringfügig Beschäftigten,
die kein anderes Einkommen haben, die kein anderes Beschäftigungsverhältnis
haben.
Was heißt das,
wenn ich es auf die so genannte Pensionsreform umlege, die jetzt in erster
Linie Frauen trifft? – Sie können es sich jetzt aussuchen, sie haben die
Wahl zwischen Pest oder Cholera. Denn entweder steigen sie in die Option, in
das freiwillige Weiterversichern ein. Das haut ihnen natürlich alles zusammen,
was den Durchrechnungszeitraum betrifft. Oder sie sagen, wir optieren nicht,
dann sind wir halt nicht versichert. Aber dann haut es ihnen alles zusammen,
was die Versicherungszeiten betrifft. – Also sie können es sich aussuchen,
was sie wollen. Sie sind auf alle Fälle am Ende des Tages die so genannten
„Geschnapsten“, wie man das in Österreich so salopp sagt.
Das ist in
Wirklichkeit das Schlimme daran! Da ist tatsächlich Handlungsbedarf gegeben,
und ich mache kein Hehl daraus, dass ich glaube, wir müssen in einer
Solidargemeinschaft leben, in der es darum geht, kein Beschäftigungsverhältnis
außerhalb dieser Solidargemeinschaft zuzulassen – egal, ob es sich um
geringfügig Beschäftigte, um Teilzeitbeschäftigte oder die anderen neuen
Beschäftigungsformen handelt. (Beifall bei der SPÖ.)
Nur so hat unsere
Solidargemeinschaft auch in Zukunft wirklich Bestand. Es hilft nichts, am Ende
dieses Erwerbslebens den Menschen vorrechnen zu müssen, was ihnen alles fehlt.
Gleichzeitig haben die Beiträge auch im Versicherungstopf gefehlt.
Frau
Staatssekretärin, wir haben Ihnen bereits im Ausschuss unsere Kooperation
angeboten. Dabei bleibt es auch. Ich glaube wirklich, dass bei den geringfügig
Beschäftigten dringender Handlungsbedarf gegeben ist und dass es höchste Zeit
ist, hier eine zweite Etappe zu nehmen, nachdem die erste 1997 eingeführt
wurde. (Beifall bei der SPÖ.)
17.26
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt
nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Dr. Trinkl. 5 Minuten
wunschgemäß. – Bitte.
17.26
Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Verehrte Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es haben jetzt mehrere Redner auf