Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 123

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tiert worden? – Keine inhaltliche Veränderung, sondern nur eine formale Änderung, nämlich die Frage: Geben wir das Ganze in ein anderes Formalrecht oder machen wir ein Verfassungsge­setz?

Ich bin ganz erstaunt, Frau Staatssekretärin! Ihnen nehme ich ab, dass es Ihnen um inhaltliche Fragen geht. Aber offensichtlich ist es im Sommer vergangenen Jahres den Regierungsparteien nicht um eine Debatte über inhaltliche Änderungen gegangen, sonst hätten Sie nämlich eine andere Arbeitsgruppe einsetzen müssen. Es ist also sehr interessant, das zu hören, denn ange­sichts dessen fehlt mir jeder Glaube, dass von Seiten der ÖVP geplant ist, auch tatsächlich inhaltliche Veränderungen vorzunehmen.

Worum geht es? – Es geht ganz einfach darum – ich bekenne mich dazu, im Gegensatz zu meiner Vorrednerin, Frau Kollegin Marek –, es nicht so leicht und durchaus unattraktiver zu machen, die Zahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse explodieren zu lassen. Es hat vor dieser Versicherungspflicht immerhin eine jährliche Zunahme von geringfügigen Beschäfti­gungsverhältnissen in Höhe von rund 10 Prozent gegeben. Nach Einführung dieser Versiche­rungspflicht seitens der Unternehmer ist das auf 3 bis 4 Prozent reduziert worden.

Es hilft also, wenn man hier stärkere Maßnahmen setzt. Das ist auch der Grund dafür, warum wir den Antrag gestellt haben, bereits bei einem geringfügigen Dienstverhältnis die Ver­siche­rungspflicht seitens des Unternehmers einzuführen.

Auf das, was mir wirklich sehr wichtig ist, hat auch Frau Kollegin Marek hingewiesen. Herr Kollege Tancsits hat gemeint, 10 Prozent seien nur geringfügig beschäftigt, der Rest habe ohne­dies auch etwas anderes. – Das stimmt eben nicht! Es ist rund ein Viertel bis ein Drittel der geringfügig Beschäftigten, die kein anderes Einkommen haben, die kein anderes Beschäfti­gungsverhältnis haben.

Was heißt das, wenn ich es auf die so genannte Pensionsreform umlege, die jetzt in erster Linie Frauen trifft? – Sie können es sich jetzt aussuchen, sie haben die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Denn entweder steigen sie in die Option, in das freiwillige Weiterversichern ein. Das haut ihnen natürlich alles zusammen, was den Durchrechnungszeitraum betrifft. Oder sie sagen, wir optieren nicht, dann sind wir halt nicht versichert. Aber dann haut es ihnen alles zusammen, was die Versicherungszeiten betrifft. – Also sie können es sich aussuchen, was sie wollen. Sie sind auf alle Fälle am Ende des Tages die so genannten „Geschnapsten“, wie man das in Österreich so salopp sagt.

Das ist in Wirklichkeit das Schlimme daran! Da ist tatsächlich Handlungsbedarf gegeben, und ich mache kein Hehl daraus, dass ich glaube, wir müssen in einer Solidargemein­schaft leben, in der es darum geht, kein Beschäftigungsverhältnis außerhalb dieser Solidarge­meinschaft zuzu­lassen – egal, ob es sich um geringfügig Beschäftigte, um Teilzeitbeschäftigte oder die anderen neuen Beschäftigungsformen handelt. (Beifall bei der SPÖ.)

Nur so hat unsere Solidargemeinschaft auch in Zukunft wirklich Bestand. Es hilft nichts, am Ende dieses Erwerbslebens den Menschen vorrechnen zu müssen, was ihnen alles fehlt. Gleichzeitig haben die Beiträge auch im Versicherungstopf gefehlt.

Frau Staatssekretärin, wir haben Ihnen bereits im Ausschuss unsere Kooperation angeboten. Dabei bleibt es auch. Ich glaube wirklich, dass bei den geringfügig Beschäftigten dringender Handlungsbedarf gegeben ist und dass es höchste Zeit ist, hier eine zweite Etappe zu nehmen, nachdem die erste 1997 eingeführt wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

17.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Dr. Trinkl. 5 Minuten wunschgemäß. – Bitte.

17.26


Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Verehrte Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es haben jetzt mehrere Redner auf


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