Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 132

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.01


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Be­schluss über ein eigenes Gesetz betreffend die Mediation wird, wie meine Vorredner schon aus­geführt haben, ein wichtiges zusätzliches Instrument geschaffen, um neben dem gerichtlichen Verfahren – sei es das streitige oder auch das außerstreitige Verfahren – eine Möglichkeit zu bieten, einen Konflikt oder einen Streit nicht zu entscheiden, sondern gemeinsam zu lösen. Insofern ist das – und da schließe ich mich der Meinung meiner Vorrednerinnen und Vorredner an – ein sehr wichtiges Instrument, das sich in verschiedenen Fällen, in denen es jetzt schon vor­ge­sehen ist, sehr gut bewährt hat. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Es ist an sich nichts Neues, denn es waren schon jetzt im Rahmen des staatlichen Ge­richtssystems Möglichkeiten vorgesehen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. So ist es die auch im Gesetz vorgesehene Aufgabe des Richters, eine gütliche Einigung herbei­zuführen. Allerdings zeigen sich in der Praxis dabei doch immer wieder Probleme, da einerseits die Richter vielleicht nicht über die entsprechende Ausbildung verfügen, vor allem aber und vielmehr nicht die entsprechenden Instrumente zur Verfügung haben und im Wesentlichen ihre Auf­gabe die ist, in einem Streit letztlich eine Entscheidung herbeizuführen, die sehr oft oder fast immer dem einen oder dem anderen Standpunkt Recht gibt oder eben die Mitte zwischen den Standpunkten findet. In dieser Rolle des Richters liegt das Problem, dass er da nämlich nicht wie ein Mediator für beide Seiten eine konstruktive Unterstützung für eine einvernehmliche und ge­meinsame Lösung des Konfliktes bieten kann, sondern dann, wenn sich die Parteien nicht einigen können, letztlich eine Entscheidung zu fällen hat. Das ist seine vornehmliche Rolle.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass heute dieses zusätzliche Instrument geschaffen wird, das aber, wie schon gesagt, ein zusätzliches Instrument darstellt und sein soll.

Es besteht meiner Meinung nach keine Gefahr, wie Frau Kollegin Becher es hier gesagt hat, dass jetzt eine Monopolisierung herbeigeführt wird. Im Gegenteil, gerade durch dieses eigene Ge­setz zur Mediation wird sichergestellt, dass der Zugang zu diesem künftigen Beruf, nämlich zu der Funktion des Mediators, letztlich allen, die eine entsprechende fachliche Qualifikation vor­weisen können, offen steht. Die fachliche Qualifikation wird im Gesetz genau definiert, ich hal­te es für richtig und wichtig, dass dafür gewisse Kriterien, dass Qualitätsstandards eingeführt werden.

Es wird letztlich am Minister liegen, in der Verordnung die entsprechenden Vorgaben dahin gehend zu treffen, welche fachlichen Eignungen im Speziellen noch vorzusehen sind, vor allem welche Berufsgruppen, die sich jetzt schon in verschiedenen Bereichen mit Streitbeilegung beschäftigen oder rechtsberatend tätig sind, auf Grund ihrer Erfahrungen in der Praxis und ihrer Ausbildung entsprechend berücksichtigt werden.

Ich danke abschließend für die einvernehmliche Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens und bin sicher, dass uns das viele Streitparteien beziehungsweise Konfliktparteien in Zukunft positiv anrechnen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.05


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Stadl­bauer. – Bitte.

18.05


Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, gestatten Sie mir eingangs einen kurzen Sidestep: Um Frauen auch im Schei­dungsfall gegen Übervorteilung zu schützen, würde ich vorschlagen, dass wir die Frauen­bera­tungsstellen ausbauen und finanziell besser stellen, statt den Frauen teure Anwälte zuzu-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite