Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort
gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
18.01
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss über ein
eigenes Gesetz betreffend die Mediation wird, wie meine Vorredner schon ausgeführt
haben, ein wichtiges zusätzliches Instrument geschaffen, um neben dem gerichtlichen
Verfahren – sei es das streitige oder auch das außerstreitige
Verfahren – eine Möglichkeit zu bieten, einen Konflikt oder einen Streit
nicht zu entscheiden, sondern gemeinsam zu lösen. Insofern ist das – und
da schließe ich mich der Meinung meiner Vorrednerinnen und Vorredner an –
ein sehr wichtiges Instrument, das sich in verschiedenen Fällen, in denen es
jetzt schon vorgesehen ist, sehr gut bewährt hat. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)
Es ist an sich
nichts Neues, denn es waren schon jetzt im Rahmen des staatlichen Gerichtssystems
Möglichkeiten vorgesehen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. So ist es
die auch im Gesetz vorgesehene Aufgabe des Richters, eine gütliche Einigung
herbeizuführen. Allerdings zeigen sich in der Praxis dabei doch immer wieder
Probleme, da einerseits die Richter vielleicht nicht über die entsprechende
Ausbildung verfügen, vor allem aber und vielmehr nicht die entsprechenden
Instrumente zur Verfügung haben und im Wesentlichen ihre Aufgabe die ist, in einem
Streit letztlich eine Entscheidung herbeizuführen, die sehr oft oder fast immer
dem einen oder dem anderen Standpunkt Recht gibt oder eben die Mitte zwischen
den Standpunkten findet. In dieser Rolle des Richters liegt das Problem, dass
er da nämlich nicht wie ein Mediator für beide Seiten eine konstruktive
Unterstützung für eine einvernehmliche und gemeinsame Lösung des Konfliktes
bieten kann, sondern dann, wenn sich die Parteien nicht einigen können,
letztlich eine Entscheidung zu fällen hat. Das ist seine vornehmliche Rolle.
Aus diesem Grund
ist es sehr wichtig, dass heute dieses zusätzliche Instrument geschaffen wird,
das aber, wie schon gesagt, ein zusätzliches Instrument darstellt und sein
soll.
Es besteht meiner
Meinung nach keine Gefahr, wie Frau Kollegin Becher es hier gesagt hat, dass
jetzt eine Monopolisierung herbeigeführt wird. Im Gegenteil, gerade durch
dieses eigene Gesetz zur Mediation wird sichergestellt, dass der Zugang zu
diesem künftigen Beruf, nämlich zu der Funktion des Mediators, letztlich allen,
die eine entsprechende fachliche Qualifikation vorweisen können, offen steht.
Die fachliche Qualifikation wird im Gesetz genau definiert, ich halte es für
richtig und wichtig, dass dafür gewisse Kriterien, dass Qualitätsstandards
eingeführt werden.
Es wird letztlich
am Minister liegen, in der Verordnung die entsprechenden Vorgaben dahin gehend
zu treffen, welche fachlichen Eignungen im Speziellen noch vorzusehen sind, vor
allem welche Berufsgruppen, die sich jetzt schon in verschiedenen Bereichen mit
Streitbeilegung beschäftigen oder rechtsberatend tätig sind, auf Grund ihrer
Erfahrungen in der Praxis und ihrer Ausbildung entsprechend berücksichtigt
werden.
Ich danke
abschließend für die einvernehmliche Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens und bin
sicher, dass uns das viele Streitparteien beziehungsweise Konfliktparteien in
Zukunft positiv anrechnen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
18.05
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als Nächste
Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.
18.05
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, gestatten Sie mir eingangs einen kurzen Sidestep: Um Frauen auch im Scheidungsfall gegen Übervorteilung zu schützen, würde ich vorschlagen, dass wir die Frauenberatungsstellen ausbauen und finanziell besser stellen, statt den Frauen teure Anwälte zuzu-