Herr Minister!
Deshalb hoffe ich, dass Sie – und das Mediations-Gesetz sei Ihnen ein
Vorbild – diesen Weg der Konsenssuche gehen. Es ist auch ziemlich passend
beim Mediations-Gesetz, dass es hier einstimmig beschlossen wird, denn es wäre
ein ziemlich blödes Beispiel für die Betroffenen, würden wir uns darüber auch
noch streiten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.58
Präsident Dr. Andreas Khol:
Das waren in der
Tat nur 3 Minuten, Frau Magistra.
Zu Wort gelangt
nunmehr Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.
17.58
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete
Mag. Stoisits, dass Sie Ihrer Linie treu geblieben sind: Wenn aus dem
Ministerium etwas Gutes kommt – und das ist nahezu immer der Fall (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP) –, dann darf es
nicht der Minister gewesen sein, wenn etwas weniger Gutes kommt, dann suchen
Sie sich einen Schuldigen, und der darf nur ich sein.
Das macht aber
nichts. Wir verstehen uns, so glaube ich, im Justizausschuss ganz gut. Auch
Ihre Politik konnte nicht verhindern, dass wir in der vergangenen
Gesetzgebungsperiode – und wohl auch in der jetzigen – dieselbe
Konsensquote bei den Gesetzen der Justiz hatten wie in den vorangegangenen
Jahrzehnten.
Täuschen wir uns
also nicht! Wir arbeiten ganz gut zusammen, es ist auch keine Schande, das
einmal zuzugeben. Wir leben in einem friedlichen Land. Trotzdem ist die
Mediation sicherlich eine gute Sache, die unterstützend in zivilgerichtlichen
Verfahren eingesetzt werden wird.
Sie hat uns bisher
in weiten Bereichen gefehlt: im Arbeitsrecht, im Wirtschaftsrecht, im Nachbarschaftsrecht
und in anderen Bereichen. Machen wir aber einen Fehler nicht: Mediation ist
nicht ein besseres Gerichtsverfahren! Der Mediator schafft zwischen den
Parteien ein Klima, in dem sie die Lösung selbst finden. Das ist eine sinnvolle
Ergänzung im Gerichtsverfahren – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Machen wir nicht den Fehler, zu sagen, dass überall dort, wo kein Anwalt hin
darf, der Zugang zum Recht besser und das Verfahren günstiger oder billiger
ist!
Ich nenne Ihnen
ein Beispiel, insbesondere Ihnen, Frau Abgeordnete Becher, die Sie sich dafür
engagiert haben. Wenn eine Ehegattin unter dem Druck einer so genannten
einvernehmlichen Scheidung auf Unterhalt verzichtet und dieser Unterhalb
bestünde nur in 200 €, dann ist sie, wenn sie 1 000 € oder
vielleicht sogar 2 000 € für den Anwalt bezahlt hätte, in fünf bis zehn
Monaten wieder dort, wo sie finanziell bei Nichtverzicht auf den Unterhalt
gewesen wäre.
Diese Investition
rentiert sich umso mehr, als die Rechtsanwälte – machen wir die Rechtsanwälte
hier nicht schlecht – erklärt haben, sie pauschalieren ihre Kosten in
Scheidungssachen mit 1 000 €, und umso mehr, als auch jeder
Österreicher, der in entsprechenden Verhältnissen lebt, das Recht auf
Verfahrenshilfe hat. Ich könnte Ihnen noch weitere Beispiele nennen, aber der
Anwalt ist oft eine gute Investition, und man sollte nicht vergessen, dass es
manchmal ohne einen Rechtsanwalt nicht geht.
Zur Sache, zum
Gesetz zurück: Dieses Gesetz ist eine Weltneuheit – bitte, das zu
beachten! Es gibt in keinem Land der Welt ein so ausformuliertes und
durchstrukturiertes Mediations-Gesetz. Österreich ist da ein Vorreiter. Das Lob
an das Ministerium ist berechtigt, Frau Abgeordnete, es betrifft vor allem
Herrn Dr. Stormann und Frau Dr. Winkler, die in dieses Gesetz ihr
Erfahrungswissen eingebracht haben. Wenn Sie mit diesem Gesetz zufrieden sind,
dann haben Sie nun auch die Namen jener erfahren, die sich da wirklich
persönlich eingebracht haben. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz der
Bevölkerung eine gute Sache für die Zukunft vorgestellt haben. – Danke
schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.01