Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 131

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Herr Minister! Deshalb hoffe ich, dass Sie – und das Mediations-Gesetz sei Ihnen ein Vorbild – diesen Weg der Konsenssuche gehen. Es ist auch ziemlich passend beim Mediations-Gesetz, dass es hier einstimmig beschlossen wird, denn es wäre ein ziemlich blödes Beispiel für die Betroffenen, würden wir uns darüber auch noch streiten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Das waren in der Tat nur 3 Minuten, Frau Magistra.

Zu Wort gelangt nunmehr Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

17.58


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Mag. Stoi­sits, dass Sie Ihrer Linie treu geblieben sind: Wenn aus dem Ministerium etwas Gutes kommt – und das ist nahezu immer der Fall (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP) –, dann darf es nicht der Minister gewesen sein, wenn etwas weniger Gutes kommt, dann suchen Sie sich einen Schuldigen, und der darf nur ich sein.

Das macht aber nichts. Wir verstehen uns, so glaube ich, im Justizausschuss ganz gut. Auch Ihre Politik konnte nicht verhindern, dass wir in der vergangenen Gesetzgebungsperiode – und wohl auch in der jetzigen – dieselbe Konsensquote bei den Gesetzen der Justiz hatten wie in den vorangegangenen Jahrzehnten.

Täuschen wir uns also nicht! Wir arbeiten ganz gut zusammen, es ist auch keine Schande, das einmal zuzugeben. Wir leben in einem friedlichen Land. Trotzdem ist die Mediation sicherlich eine gute Sache, die unterstützend in zivilgerichtlichen Verfahren eingesetzt werden wird.

Sie hat uns bisher in weiten Bereichen gefehlt: im Arbeitsrecht, im Wirtschaftsrecht, im Nach­barschaftsrecht und in anderen Bereichen. Machen wir aber einen Fehler nicht: Mediation ist nicht ein besseres Gerichtsverfahren! Der Mediator schafft zwischen den Parteien ein Klima, in dem sie die Lösung selbst finden. Das ist eine sinnvolle Ergänzung im Gerichtsverfahren – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Machen wir nicht den Fehler, zu sagen, dass überall dort, wo kein Anwalt hin darf, der Zugang zum Recht besser und das Verfahren günstiger oder billiger ist!

Ich nenne Ihnen ein Beispiel, insbesondere Ihnen, Frau Abgeordnete Becher, die Sie sich dafür engagiert haben. Wenn eine Ehegattin unter dem Druck einer so genannten einvernehmlichen Scheidung auf Unterhalt verzichtet und dieser Unterhalb bestünde nur in 200 €, dann ist sie, wenn sie 1 000 € oder vielleicht sogar 2 000 € für den Anwalt bezahlt hätte, in fünf bis zehn Monaten wieder dort, wo sie finanziell bei Nichtverzicht auf den Unterhalt gewesen wäre.

Diese Investition rentiert sich umso mehr, als die Rechtsanwälte – machen wir die Rechtsan­wälte hier nicht schlecht – erklärt haben, sie pauschalieren ihre Kosten in Scheidungssachen mit 1 000 €, und umso mehr, als auch jeder Österreicher, der in entsprechenden Verhältnissen lebt, das Recht auf Verfahrenshilfe hat. Ich könnte Ihnen noch weitere Beispiele nennen, aber der Anwalt ist oft eine gute Investition, und man sollte nicht vergessen, dass es manchmal ohne einen Rechtsanwalt nicht geht.

Zur Sache, zum Gesetz zurück: Dieses Gesetz ist eine Weltneuheit – bitte, das zu beachten! Es gibt in keinem Land der Welt ein so ausformuliertes und durchstrukturiertes Mediations-Gesetz. Österreich ist da ein Vorreiter. Das Lob an das Ministerium ist berechtigt, Frau Abgeordnete, es betrifft vor allem Herrn Dr. Stormann und Frau Dr. Winkler, die in dieses Gesetz ihr Erfahrungs­wissen eingebracht haben. Wenn Sie mit diesem Gesetz zufrieden sind, dann haben Sie nun auch die Namen jener erfahren, die sich da wirklich persönlich eingebracht haben. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz der Bevölkerung eine gute Sache für die Zukunft vorgestellt haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.01


 


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