Wenn man sich
vergegenwärtigt, dass heute beinahe 50 Prozent der Haftneuzugänge Fremde,
also Ausländer sind, dann sollte einem das doch zu denken geben. Es gibt dabei
vor allem zwei Deliktgruppen: Das sind auf der einen Seite Osteuropäer und auf
der anderen Seite Schwarzafrikaner. Diese Deliktgruppen können mit bestimmten
Delikten verbunden werden, und zwar die Osteuropäer mit Diebstahlsdelikten, wo
es eine Steigerung vom Jahr 2000 auf das Jahr 2002 von
366 Prozent gegeben hat, und die Schwarzafrikaner mit Suchtgiftdelikten,
wo es eine Steigerung von 144 Prozent gegeben hat.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir dürfen hier die Augen vor den Sicherheitsproblemen
in Österreich und vor dieser negativen Entwicklung nicht verschließen. Ich bin
der Meinung, dass auch Sozialträumer angesichts dieser Statistik die Realität
endlich zur Kenntnis nehmen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
17.54
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gemeldet
ist nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Redezeit:
5 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Stoisits – auf dem
Weg zum Rednerpult –: Drei Minuten!) – Nur 3 Minuten, aber
ich schalte auf 5 Minuten.
17.54
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! (Abg. Mag. Mainoni – angesichts des Umstandes, dass
das Mikrophon noch nicht eingeschaltet war –: Noch einmal! Das haben wir
nicht gehört!) Nur drei Minuten Redezeit deshalb, weil diese vernünftige
Rechtsgrundlage für konsensuale Konfliktlösungsmodelle, die Österreich mit dem
Mediations-Gesetz schafft, schon von unserer Ausschussvorsitzenden, von Frau
Kollegin Becher und von Herrn Mainoni ausführlich dargestellt wurde. Wir freuen
uns darüber, dass das heute zur Beschlussfassung ansteht.
Ich möchte die
Gelegenheit nutzen, um den Herrn Bundesminister mit diesem Beispiel darauf
hinzuweisen, dass es selbst unter seiner Ministerschaft möglich ist, in dem
alten Prinzip des konsensualen Gesetzwerdungsprozesses erfolgreich zu sein. (Bundesminister
Dr. Böhmdorfer: Danke! Danke!) Ich wage zu behaupten, dass Sie
wahrscheinlich gar nicht viel mehr zu dem Gesetz beigetragen haben als ich,
aber Sie sind der Minister, deshalb gebührt Ihnen die Ehre, diese
Einstimmigkeit sozusagen verbuchen zu dürfen.
Zu verdanken ist
das jedoch wahrscheinlich den Damen und Herren Ihres Ministeriums – und
das ist das Vorbildliche daran –, denen es in dieser Phase der Entwürfe,
der Diskussion, des eigentlichen Ministerialentwurfes, dann der
Begutachtungsphase mit all den Einwänden, die gekommen sind, mit all den
Vorschlägen zur Verbesserung, die gekommen sind, gelungen ist, ein, wenn man so
will, Produkt zu schaffen, das höchste Zufriedenheit in allen Kreisen schafft.
Es ist zwar nicht immer vollkommene Zufriedenheit – das wissen wir –,
aber ich freue mich umso mehr, dass diese Novelle zur Beschlussfassung kommt.
Frau Kollegin
Becher hat schon davon gesprochen, dass Mediation und Konfliktlösung und auch
das rechtliche Instrumentarium sehr forciert werden. Man ist jetzt manchmal
geneigt zu sagen, das sei ein wenig modern, das soll aber die alten, tradierten
und bewährten Formen und vor allem – und das halte ich für den
wesentlichsten Aspekt – den Zugang zum Recht nicht sozusagen
hintanstellen. Der Zugang zum Recht ist nämlich im Außerstreitwesen noch der
allergünstigste, weil Mediation nie und nimmer kostenlos ist. Die neue Berufs-
und Standesvertretung hätte diese Novelle nicht so vehement eingebracht, wenn
es nicht auch um ökonomische Interessen ginge. Der Kuchen, der verteilt wird,
soll auch möglichst gerecht beziehungsweise so verteilt werden, dass es
innerhalb der Interessengruppen auch Zufriedenheit gibt.
Darum schließe ich
mich der Warnung meiner Vorrednerin an, alle diese Pläne, was man jetzt so
betreffend unverbindliche Ehepakte und Anwaltszwang bei allen
Scheidungen – auch bei den einvernehmlichen – hört, gut zu
überdenken. All das ist teuer für die Menschen, das ist alles auch – nicht
immer, und deshalb muss man so vorsichtig sein – eine Erschwerung des
Zugangs zum Recht.