Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 130

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Wenn man sich vergegenwärtigt, dass heute beinahe 50 Prozent der Haftneuzugänge Fremde, also Ausländer sind, dann sollte einem das doch zu denken geben. Es gibt dabei vor allem zwei Deliktgruppen: Das sind auf der einen Seite Osteuropäer und auf der anderen Seite Schwarz­afrikaner. Diese Deliktgruppen können mit bestimmten Delikten verbunden werden, und zwar die Osteuropäer mit Diebstahlsdelikten, wo es eine Steigerung vom Jahr 2000 auf das Jahr 2002 von 366 Prozent gegeben hat, und die Schwarzafrikaner mit Suchtgiftdelikten, wo es eine Steigerung von 144 Prozent gegeben hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir dürfen hier die Augen vor den Sicherheitspro­blemen in Österreich und vor dieser negativen Entwicklung nicht verschließen. Ich bin der Meinung, dass auch Sozialträumer angesichts dieser Statistik die Realität endlich zur Kenntnis nehmen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.54


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Stoisits – auf dem Weg zum Rednerpult –: Drei Minu­ten!) – Nur 3 Minuten, aber ich schalte auf 5 Minuten.

17.54


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! (Abg. Mag. Mainoni – angesichts des Umstandes, dass das Mikrophon noch nicht eingeschaltet war –: Noch einmal! Das haben wir nicht gehört!) Nur drei Minuten Redezeit deshalb, weil diese vernünftige Rechtsgrundlage für konsensuale Konfliktlösungsmodelle, die Österreich mit dem Mediations-Gesetz schafft, schon von unserer Ausschussvorsitzenden, von Frau Kollegin Becher und von Herrn Mainoni ausführlich dargestellt wurde. Wir freuen uns darüber, dass das heute zur Beschlussfassung ansteht.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den Herrn Bundesminister mit diesem Beispiel darauf hinzuweisen, dass es selbst unter seiner Ministerschaft möglich ist, in dem alten Prinzip des konsensualen Gesetzwerdungsprozesses erfolgreich zu sein. (Bundesminister Dr. Böhm­dorfer: Danke! Danke!) Ich wage zu behaupten, dass Sie wahrscheinlich gar nicht viel mehr zu dem Gesetz beigetragen haben als ich, aber Sie sind der Minister, deshalb gebührt Ihnen die Ehre, diese Einstimmigkeit sozusagen verbuchen zu dürfen.

Zu verdanken ist das jedoch wahrscheinlich den Damen und Herren Ihres Ministeriums – und das ist das Vorbildliche daran –, denen es in dieser Phase der Entwürfe, der Diskussion, des eigentlichen Ministerialentwurfes, dann der Begutachtungsphase mit all den Einwänden, die ge­kommen sind, mit all den Vorschlägen zur Verbesserung, die gekommen sind, gelungen ist, ein, wenn man so will, Produkt zu schaffen, das höchste Zufriedenheit in allen Kreisen schafft. Es ist zwar nicht immer vollkommene Zufriedenheit – das wissen wir –, aber ich freue mich umso mehr, dass diese Novelle zur Beschlussfassung kommt.

Frau Kollegin Becher hat schon davon gesprochen, dass Mediation und Konfliktlösung und auch das rechtliche Instrumentarium sehr forciert werden. Man ist jetzt manchmal geneigt zu sagen, das sei ein wenig modern, das soll aber die alten, tradierten und bewährten Formen und vor allem – und das halte ich für den wesentlichsten Aspekt – den Zugang zum Recht nicht sozusagen hintanstellen. Der Zugang zum Recht ist nämlich im Außerstreitwesen noch der allergünstigste, weil Mediation nie und nimmer kostenlos ist. Die neue Berufs- und Standesver­tretung hätte diese Novelle nicht so vehement eingebracht, wenn es nicht auch um ökono­mische Interessen ginge. Der Kuchen, der verteilt wird, soll auch möglichst gerecht bezie­hungsweise so verteilt werden, dass es innerhalb der Interessengruppen auch Zufriedenheit gibt.

Darum schließe ich mich der Warnung meiner Vorrednerin an, alle diese Pläne, was man jetzt so betreffend unverbindliche Ehepakte und Anwaltszwang bei allen Scheidungen – auch bei den einvernehmlichen – hört, gut zu überdenken. All das ist teuer für die Menschen, das ist alles auch – nicht immer, und deshalb muss man so vorsichtig sein – eine Erschwerung des Zugangs zum Recht.

 


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