Ich darf darum
bitten, in der Verordnung darauf zu achten, dass in einem Gesetz nicht einer Berufsgruppe
sozusagen eine Monopolstellung eingeräumt wird. Sieht man diese Problematik im
Zusammenhang mit dem geplanten Kostenersatz im Außerstreitgesetz, so erhebt
sich, wenn ich das jetzt polemisch ausdrücke, überhaupt die Frage, ob Mediation
gesetzlich geregelt werden soll. Denn wenn man bei Ehescheidungen im
Vergleichswege die Grundlage für die Mediation beseitigt, stellt sich die
Frage, welche Ehepartner dann überhaupt noch den Mediationsweg beschreiten
sollen, der teuer ist und Geld kostet. Wenn sie sich dann einvernehmlich
scheiden lassen, müssen sie auch noch beim Scheidungsvergleich einen Anwalt
hinzuziehen. Das ergibt eine Kostenbelastung, die sich durchschnittliche
Ehepaare wahrscheinlich kaum leisten können.
Ich appelliere
daher an Sie, Herr Minister, die geplante Novelle im Außerstreitverfahren in
Bezug auf den Kostenersatz für den gegnerischen Anwalt zu überdenken.
Mediation ist also
einerseits sicher ein positives Regelungsinstrument bei Konflikten, es erhält
die gesetzliche Grundlage, ist aber teuer, weil es ja nicht gratis angeboten
wird. Andererseits soll das 150 Jahre alte und bewährte Außerstreitgesetz,
das in seiner Schlichtungsfunktion einen sehr unkomplizierten und
kostengünstigen Rechtszugang bietet, ausgehöhlt werden, weil plötzlich ein doch
unabschätzbares Kostenrisiko vorhanden ist.
Das
Mediations-Gesetz als solches ist zu begrüßen. Es bietet zwei sehr
fortschrittliche Möglichkeiten: erstens dort, wo es sinnvoll ist, Mediation
einzusetzen, in Anspruch zu nehmen, und zweitens kann man gleichzeitig auch
sein Recht im Außerstreitverfahren durchsetzen, ohne ein Kostenrisiko
einzugehen.
Die geplanten
Einschnitte im Außerstreitgesetz wie zum Beispiel die Anwaltspflicht oder die
Kostenersatzpflicht für den gegnerischen Anwalt sind kontraproduktiv und daher
auch abzulehnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg.
Mag. Stoisits.)
17.51
Präsident Dr. Andreas Khol:
Zu Wort gelangt nun
Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Redezeit: ebenfalls 5 Minuten. –
Bitte.
17.51
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Man
sollte tatsächlich keine Vorurteile haben, diese Gesetzesnovelle ist der beste
Beweis dafür. Man darf nicht sagen, dass alles schlecht ist, was aus den
Vereinigten Staaten kommt. Man darf das hier wirklich nicht tun, denn gerade
die Mediation, die sich bei uns in Österreich sehr bewährt, hat ihre Ursprünge
in den Vereinigten Staaten. Sie ist eine anerkannte und erfolgreiche Methode
der außergerichtlichen Konfliktlösung. Die Schlagworte von „Kooperation statt
Konfrontation“, die immer wieder gebraucht werden, sind in diesem Zusammenhang
absolut zutreffend. Statt Verlust-Gewinn-Denken soll eine so genannte
Win-win-Situation entstehen, die eben zu diesem Erfolg führt und nunmehr in
diesem Gesetz mündet.
Die Mediation ist
gegenwarts- und zukunftsorientiert, und sie spart – das sollte man
natürlich auch nicht verhehlen – vor allem Zeit und Geld. Bisherige
Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Erfolgsquote von rund 75 Prozent
gegeben ist. Das allein ist Anlass genug, dieses Gesetz zu begrüßen.
So erfreulich
diese Entwicklung ist, so unerfreulich ist eine andere Entwicklung in einem
anderen Bereich, die ich in diesem Zusammenhang auch erwähnen möchte, nämlich
die Entwicklung der Haftzahlen in Österreich. Im Ausschuss haben wir ja bereits
darüber diskutiert. Es ist vor kurzem eine Studie an die Öffentlichkeit
gelangt, warum denn diese Entwicklung der Haftzahlen eigentlich so negativ ist.
Diese Studie – die Dinge sollte man auch offen aussprechen –, diese
wissenschaftliche Untersuchung ergibt ganz eindeutig, dass erstens vor allem im
Raum Wien und in Ostösterreich ein markanter Anstieg der Haftneuzugänge zu
verzeichnen ist und dass zweitens der Anteil der Fremden an den Haftneuzugängen
nunmehr beinahe 50 Prozent beträgt.