sollte man nicht
verzerrte Darstellungen bringen, vor allem dann nicht, wenn man uninformiert
ist. Frau Abgeordnete Stoisits hat hier eindeutig belegt, dass sie uninformiert
ist.
Sie haben zum
Beispiel behauptet, Frau Abgeordnete Stoisits, in der Josefstadt gäbe es ab
15 Uhr für 1 000 Häftlinge 35 Justizwachebeamte. Erstens
ist nicht um 15 Uhr, sondern um 16 Uhr der Einschluss, zweitens gibt
es für die Jugendlichen sechs Abteilungen, und für jede Abteilung steht ein
eigener Justizwachebeamter bis 19 Uhr zur Verfügung. (Abg. Mag. Wurm: Aber nicht für die Jugendlichen!) Im
Gefangenenhaus im Jugendgerichtshof war die Situation nicht anders. Dort hat es
auch für 70 Häftlinge maximal 6 Justizwachebeamte gegeben.
Bitte, verzerren
Sie das nicht, vor allem sagen Sie doch nicht, es werde Politik im
schlechtesten Sinne über die Köpfe der Jugendlichen gemacht! Das ist eine
Verunsicherung, die ganz einfach untragbar ist, Frau Abgeordnete Stoisits. Es
gibt auch Werkstätten im Gefangenenhaus in der Josefstadt. Ich weiß nicht, ob
Sie schon jemals dort waren. Es gibt Werkstätten für alle möglichen Berufen,
wo die Jugendlichen etwas arbeiten können. Es gibt die Möglichkeit, Schulabschlüsse
zu machen, und vieles mehr. – Wie gesagt: Bleiben Sie doch bitte bei der
Wahrheit!
Aber mit
Die-Kirche-im-Dorf-Lassen meine ich auch die SPÖ. Diese verlässt nämlich die
seriöse Argumentation zur Gänze, wenn sie im Minderheitsbericht
behauptet – und auch Herr Kollege Jarolim hat das heute getan –, es
werde durch die Zerschlagung des Jugendgerichtshofes mehr Kriminalität geben,
es werde mehr Rückfälle geben. – Wie kommen Sie eigentlich dazu, solch
eine Verunsicherungspropaganda zu machen? (Abg.
Mag. Wurm: 10 Prozent mehr Häftlinge!) Sie wissen doch
ganz genau, dass es den Jugendgerichtshof nur in Wien gegeben hat, dass es in
anderen Landeshauptstädten gar keinen eigenen Jugendgerichtshof gegeben hat.
Wollen Sie sagen, das habe dazu geführt, dass es mehr Kriminalität und höhere
Rückfälle in den Landeshauptstädten gegeben hat? Das ist doch paradox. –
Bleiben Sie doch bitte auf dem Boden der Realität und bei der sachlichen
Argumentation, auch wenn Sie mit der Neuregelung nicht einverstanden sind!
Es ist auch nicht
richtig, dass die Auflösung des Jugendgerichtshofes zu einer Verschlechterung
für die Jugendlichen führt. Gestehen Sie sich das doch ein! Es gibt weiterhin
das Jugendgerichtsgesetz, und dieses wird auch weiterhin von Jugendrichtern
ausgeübt. (Abg. Heinisch-Hosek: Die lehnen das auch ab!) Aber
selbst dann, wenn es keine eigenen Jugendrichter gäbe, glauben Sie nicht, dass
auch ein Richter für allgemeine Strafsachen in der Lage wäre, das Jugendgerichtsgesetz
anzuwenden?! So viel Vertrauen müssten Sie in die Ausbildung der Richter haben,
dass sie das Jugendgerichtsgesetz anwenden können.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Sie sagen, es gebe keinen einzigen Punkt, der
positiv sei. – Das stimmt überhaupt nicht! Die Unterbringung wird wirklich
entscheidend verbessert. Es gibt eigene Spazierhöfe, es gibt eigene Räume für
die Aus- und Fortbildung. Es gibt Ordinationsräume für die medizinische
Versorgung, einen perfekt ausgestatteten Turnsaal. Den Sportplatz, von dem Sie
reden, Frau Abgeordnete Stoisits, haben manche Schulen nicht, aber der Turnsaal
ist wirklich großartig, Sie sollten ihn sich einmal anschauen; ich habe ihn
schon gesehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wenn Sie sich
einmal vergegenwärtigen, wie es um die Räumlichkeiten im Jugendgerichtshof bestellt
war, dann werden Sie erkennen, dass das wirklich nicht mehr dem Standard entsprechend
war. Ich glaube, es gibt auch eine Kommission, die festgestellt hat, dass die
Hafträume im Jugendgerichtshof nicht mehr der Anti-Folter-Konvention
entsprochen haben. 9 Quadratmeter für zwei Jugendliche, die Toilette nur
durch einen Vorhang abgetrennt – jetzt gibt es das nicht mehr. Gehen Sie
hin, schauen Sie es sich an! Es gibt neue, moderne Hafträume. Ich habe das
alles selbst gesehen, sonst würde ich das nicht behaupten.
Natürlich spielte auch der Einsparungsgedanke eine Rolle beim Justizminister. Das ist aber doch nicht verwerflich. Es stehen über 1 000 Quadratmeter an Büroräumlichkeiten im Landesgericht für Strafsachen in Wien zur Verfügung, renoviert im Jahr 1997. Das alles steht leer, und das soll man verkommen lassen und im Jugendgerichtshof Miete bezahlen? 5 Millionen € oder Schilling – es ist zwar ein riesiger Unterschied, aber ich weiß es trotzdem nicht – können einge-