spart werden.
1 000 Überstunden monatlich durch das Justizwachepersonal, das für
die Beschäftigung von Jugendlichen eingesetzt werden kann, können ebenfalls
eingespart werden.
Sie sollten den
weltweit hohen Stand der Jugendgerichtsbarkeit nicht durch eine derart unsachliche
Kritik zu dem Zweck, politisches Kleingeld zu machen, in Frage stellen, meine
sehr geehrten Damen und Herren! Bekennen Sie sich zu dieser Reform, sie ist
nicht über die Köpfe der Jugendlichen ausgetragen, sondern zum Nutzen der Jugendlichen!
(Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)
18.50
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister
Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Minister.
18.50
Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren des Hohen Hauses! Das letzte Mal ist ein derart großer
Widerstand aus den Reihen der Opposition gekommen, als wir gegen ihren Willen
im Familienrecht die Obsorge beider Elternteile beschlossen haben. Sie haben
diesen Schritt damals offensichtlich als Revidierung und Korrektur Ihrer
Gesellschaftspolitik empfunden. – Aber dieser Schritt war richtig. Sie
haben sich damals so gebärdet, wie Sie das heute tun, sehr emotional, ohne
Sachargumente, doch heute wissen wir, dass die Obsorge beider Teile von
80 Prozent der Bevölkerung automatisch angenommen wird; das ist auch in
Deutschland so. Von 80 Prozent, das ist eine hohe statistische Zahl! Das
war ein großer Erfolg, bitte, verkraften Sie ihn endlich! Das war eine Sachpolitik,
wie sie sich gehört. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)
Wir haben auch
beim Jugendgerichtshof Sachpolitik vor. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Abgeordnete
Stoisits, werde ich einmal einige Sachargumente bringen, damit Sie – auch
wenn Sie es schon wissen, aber heute trotzdem nicht erwähnt haben – einmal
in aller Öffentlichkeit rechtfertigen müssen, was Sie hier an Emotionen
losgelassen haben, und zwar – ich sage Ihnen das ganz ehrlich – zu
meinem Bedauern zu Lasten der Jugendlichen. Sie instrumentalisieren für Ihre
politische Gesinnung das Schicksal der Jugendlichen. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie machen das!) Ich halte das nicht
für richtig. Hören Sie bitte endlich damit auf!
Wir haben im
Jahr 2001 einen modernen Schritt gesetzt. Wir haben – bitte, erinnern
Sie sich, Frau Abgeordnete – die Privilegien des Jugendstrafrechtes
ausgedehnt auf die bis einschließlich 21 Jahre alten Personen sowie auch
einen Schritt zurück von 19 auf 18 Jahre gemacht. Die Einschleifregelung
hat es aber mit sich gebracht, dass auch die Jugendrichter für diese beiden zusätzlichen
Jahrgänge zuständig geworden sind. Bitte, akzeptieren Sie das endlich: Wir
haben hier einen Fortschritt realisiert! Aber nichts ist ohne Folgen, und
dieser Fortschritt hat bewirkt, dass mehr Personen als vorher unter das
Jugendstrafrecht oder das Strafrecht junger Heranwachsender gefallen sind. Das
ließ sich nicht vermeiden, und das lässt sich auch in Zukunft nicht vermeiden.
Frau Abgeordnete
Stoisits! Wir haben in der Rüdengasse nur 40 Zellen. Durch diesen Modernisierungsschritt
ist aber ein Haftbedarf für 170 Personen entstanden. Wie hat der Herr
Präsident des Jugendgerichtshofes darauf reagiert? – Er hat in die
vorhandenen Zellen zusätzliche Betten gestellt, sodass die Situation schließlich
der Anti-Folter-Konvention widersprach. Das war ein Problem. Er hat dieses
Problem dem Ministerium nicht mitgeteilt, wir sind trotzdem sehr schnell
dahinter gekommen, und ich habe – wie Sie das richtig gesagt haben –
pflichtgemäß reagiert.
Die Situation, die
eingetreten war, war so, dass Jugendliche ständig aus anderen Haftanstalten
hin- und hergeführt werden mussten. Das war ein Sicherheitsrisiko, und das
ermöglichte auch die Kontakte mit Erwachsenen, die wir nicht wollen und die sie
jetzt nicht haben. Warum verheimlichen
Sie das?
Waren Sie einmal
im Jugendgerichtshof? Waren Sie einmal in den Gängen des Jugendgerichtshofes,
Frau Abgeordnete? (Abg. Mag. Stoisits:
Einmal? Etliche Male!) Was haben Sie dort gesehen? – Jugendliche vor
den Verhandlungssälen neben Erwachsenen. Warum haben Sie damals nicht
aufgeschrieen?