Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 151

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Etwas, was schon sehr zu denken gibt, Herr Justizminister, ist das Problem, dass die Ju­gend­lichen keine Arbeit vorfinden, dass sie keine Arbeitsplätze haben und dass sie zur Un­tätig­keit gezwungen sind – und das ist, besonders für junge Menschen, ein großes Problem! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Herr Bundesminister! Noch ganz kurz eine Anmerkung, weil Sie und auch Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pable wieder in Bezug auf Sportmöglichkeiten darauf eingegangen sind, dass es Turn­säle gibt und so weiter: Es gibt ein Gesetz, wonach den Jugendlichen zum Beispiel zwei­mal Ausgang gewährt werden sollte, nur: Er kann nicht gewährt werden, weil das Personal fehlt! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das stimmt aber überhaupt nicht!) Daher ist das, was sich da teilweise abspielt, schlicht und einfach gesetzeswidrig. Die Schuld daran gebe ich aber nicht den Kolle­gen in den Justizwacheanstalten, sondern es mangelt eben an Personal.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss noch einmal ein Appell an die Vernunft: Zie­hen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Folgen Sie Professor Friedrich, der wirklich eine wichtige Stimme in der Jugendpsychologie, in der Jugendpsychiatrie ist! Nehmen Sie diesen Entwurf zu­rück! Geben Sie der Jugend eine Chance! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.20


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor, daher schließe ich die Debatte.

Ein Schlusswort seitens des Herrn Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen, wobei als Erstes abzustimmen ist über den Rück­ver­weisungsantrag, den die KollegInnen Dr. Jarolim und Mag. Stoisits zum Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz und das Gerichtsorganisa­tions­gesetz geändert werden, eingebracht haben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, dass diese Vorlage rückverwiesen, noch einmal dem Justizausschuss vorgelegt wird, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Rückverweisungsantrag ist daher abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst in 48 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage zustimmen, um ein diesbezügliches Zei­chen. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (39 der Beilagen): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührenge­setz – VGebG) geschaffen und die Exekutionsordnung geändert wird (Exekutionsord­nungs-No­velle 2003 – EO-Nov. 2003) (50 der Beilagen)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 7. Punkt der heutigen Tagesordnung.

Ein Wunsch auf Berichterstattung liegt nicht vor, daher erteile ich sogleich Herrn Abgeordnetem Mag. Donnerbauer als erstem Redner das Wort. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.22


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten und entscheiden heute über


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