Etwas, was schon
sehr zu denken gibt, Herr Justizminister, ist das Problem, dass die Jugendlichen
keine Arbeit vorfinden, dass sie keine Arbeitsplätze haben und dass sie zur Untätigkeit
gezwungen sind – und das ist, besonders für junge Menschen, ein großes
Problem! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr Bundesminister! Noch ganz kurz eine Anmerkung, weil Sie und auch
Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pable wieder in Bezug auf Sportmöglichkeiten
darauf eingegangen sind, dass es Turnsäle gibt und so weiter: Es gibt ein
Gesetz, wonach den Jugendlichen zum Beispiel zweimal Ausgang gewährt werden
sollte, nur: Er kann nicht gewährt werden, weil das Personal fehlt! (Abg.
Dr. Partik-Pablé: Das stimmt aber überhaupt nicht!) Daher ist
das, was sich da teilweise abspielt, schlicht und einfach gesetzeswidrig. Die
Schuld daran gebe ich aber nicht den Kollegen in den Justizwacheanstalten,
sondern es mangelt eben an Personal.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss noch einmal ein Appell an
die Vernunft: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Folgen Sie Professor
Friedrich, der wirklich eine wichtige Stimme in der Jugendpsychologie, in der
Jugendpsychiatrie ist! Nehmen Sie diesen Entwurf zurück! Geben Sie der Jugend
eine Chance! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.20
Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor,
daher schließe ich die Debatte.
Ein Schlusswort seitens des Herrn Berichterstatters wird nicht
gewünscht.
Wir kommen daher zu den Abstimmungen, wobei als Erstes abzustimmen ist über
den Rückverweisungsantrag,
den die KollegInnen Dr. Jarolim und Mag. Stoisits zum Gesetzentwurf
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz und das
Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, eingebracht haben.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, dass diese Vorlage
rückverwiesen, noch einmal dem Justizausschuss vorgelegt wird, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der
Rückverweisungsantrag ist daher abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst in
48 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage zustimmen, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch
in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Ich stelle fest: Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit
angenommen.
7. Punkt
Bericht
des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (39 der Beilagen): Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührengesetz –
VGebG) geschaffen und die Exekutionsordnung geändert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2003 –
EO-Nov. 2003) (50 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 7. Punkt der heutigen
Tagesordnung.
Ein
Wunsch auf Berichterstattung liegt nicht vor, daher erteile ich sogleich Herrn
Abgeordnetem Mag. Donnerbauer als erstem Redner das Wort. Die Uhr ist auf
6 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.22
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten und entscheiden heute über