Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 157

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bringen von Schulden ganz einfach zu beschleunigen und weniger bürokratisch und mit we­niger Hindernissen versehen zu machen versuchen. Ich glaube, dass uns allen das ein Anlie­gen sein muss und dass es nicht darum gehen kann, die Kosten für die Allgemeinheit, aber auch letztlich die Kosten für den Schuldner weiter in die Höhe zu treiben.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als Bürgermeister ist man immer wieder mit der Proble­matik konfrontiert, dass es zu Exekutionen, dass es zu Versteigerungen kommt, manchmal auch bei Personen, bei denen man überhaupt nicht damit rechnen würde. Ich muss schon auch zugestehen, dass es sehr oft Fälle gibt, wo Einzelpersonen, aber auch Familien in eine Notlage geraten und es dann schwierig ist, da eine richtige Vorgangsweise zu finden. Allerdings meine ich, dass eine nicht bürokratische Exekutionsordnungs-Novelle eher hilfreicher ist, als wenn man eben diese Ordnung bürokratischer gestalten würde.

Als Verantwortliche in den Gemeinden sind wir sehr gefordert, helfend einzugreifen. Und ich glau­be, hier feststellen zu können, dass diese Hilfe von den Gemeindeverantwortlichen in vielen Fällen auf sehr unbürokratische Weise erfolgt. Dabei geht es aber durchaus um einen Perso­nen­kreis, der, wie ich glaube, zahlungswillig ist, wie es schon Frau Abgeordnete Moser gesagt hat, und eben nicht zahlungsunwillig. Ich glaube aber auch, dass es – entgegen Ihrer Meinung, Kollegin Moser – eine wesentlich größere Gruppe von Personen gibt, die primär und von Haus aus nicht zahlungswillig ist. Gerade bei solchen Fällen müssen wir dafür sorgen, dass es da zu einer unbürokratischen und effizienten Vorgangsweise kommt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte eine weiter Problematik ansprechen. Oft ist es so, dass die Gemeinden – vor allem in den letzten Jahren – vermehrt zu Gläubigern ihrer Bür­ger werden. Wenn es Probleme gibt, wo spart man zunächst am meisten? – Am ehesten doch bei den Kosten für die Wasserversorgung beziehungsweise Wasserentsorgung; man spart vielleicht auch beim Kindergartengeld oder bei der Grundsteuer. Sie können sich sicherlich vor­stellen, meine Damen und Herren, dass man da als Bürgermeister sehr leicht in einen Ge­wissens­konflikt gerät, denn wie will man es verantworten, zum Beispiel die Wasserversorgung abzusperren? Wie will man es verantworten, ein Kind eventuell nicht in den Kindergarten gehen zu lassen?

Daher meine ich, dass es notwendig ist, dass wir diesen Personenkreis, der andererseits oft, wie man das ja beobachten kann, sehr wohl mit Luxusgütern ausgestattet ist, zur Räson brin­gen und versuchen, diese Schulden, eben auch für die Allgemeinheit, einzutreiben. Es ist doch nicht zu verantworten, dass die Gemeinschaft der Bürger letztendlich die Schulden einiger weniger zahlt!

Deswegen bin ich der Überzeugung, dass diese Exekutionsordnungs-Novelle ein gutes Mittel dazu ist, Schulden effizienter und unbürokratischer einzutreiben, und ich meine auch, dass das wichtig ist – und letztendlich kann das für die Schuldner selbst nur gut sein, da man sie dadurch dazu zwingt, vielleicht doch besser wirtschaften zu lernen.

In diesem Sinne werden wir von der ÖVP dieser Gesetzesvorlage zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.47


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Schlusswort wird seitens des Berichterstatters keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Gesetzentwurf in 39 der Beilagen, wobei ein Zusatzantrag der Frau Abgeordneten Stadlbauer vorliegt.

Ich lasse zuerst über diesen Zusatzantrag abstimmen und dann über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes.

 


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