Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 158

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Frau Abgeordnete Stadlbauer hat einen Zusatzantrag betreffend Artikel II eingebracht, der ver­lesen wurde.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Zusatzantrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Der Antrag findet nicht die Mehrheit des Hauses.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dieser Form ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass die Vorlage auch in dritter Lesung einstimmig angenommen wurde.

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (40 der Beilagen): Bundes­gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 – UrhG-Nov 2003) (51 der Beilagen)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gelangen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Herr Abgeordneter Trinkl verzichtet auf eine mündliche Berichterstattung, daher gehen wir so­gleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Die Uhr soll auf 4 Minuten eingestellt wer­den. – Bitte.

19.49


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Diese Urheberrechtsgesetz-Novelle ist leider Gottes völlig verunglückt. Es hätte eine Vielzahl von Möglichkeiten gegeben, da eine innovative und zukunftsträchtige Gesetzgebung zu betreiben, die auch auf die Interessen der Künstler eingeht. – Das, was hier stattfindet, ist jedoch im Wesentlichen der Versuch – der viel zu späte Versuch; aus Gründen, die ich nicht nach­vollziehen kann –, eine EU-Richtlinie umzusetzen.

Es wird davon gesprochen – aus meiner Sicht nicht zu Unrecht –, dass es sich hiebei um eine Art „Demütigungsakt“ gegenüber den Künstlern handelt, weil man schlicht und einfach nicht be­griffen hat oder nicht begreifen wollte, dass es da eine Fülle von unterschiedlichsten Interessen gibt, die schon seit Jahrzehnten in Diskussion sind – und die jetzt eigentlich so weit wären, gelöst zu werden, jetzt allerdings auf die lange Bank geschoben werden.

Kollegin Fekter hat irgendwann im Rahmen dieser Diskussion angekündigt, es solle im Herbst eine Enquete darüber geben; allerdings höre ich von anderer Seite, dass das auch nicht mehr ganz sicher ist.

Ich würde mir also wünschen, dass mit den Künstlern etwas sensibler umgegangen wird, als das etwa Frau Minister Gehrer mit SchülerInnen und StudentInnen oder auch Herr Minister Stras­ser auf dem Gebiet der inneren Sicherheit tut.

Worum geht es bei dieser Novelle? – Im Wesentlichen darum, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die aber letztlich so umgesetzt wird, dass sie einer Großzahl der österreichischen Konsu­mentinnen und Konsumenten in sehr unangenehmer Art und Weise insofern auf den Kopf fällt, als wir zukünftig damit rechnen müssen, dass ein Kopierschutz derart exzessiv – Beispiel: digi­tale Träger, CDs – eingesetzt werden kann, dass man etwa eine Diskette, die man kauft und zu


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