Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 159

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Hau­se abspielt, im Autoradio nicht mehr spielen kann, obwohl man dafür natürlich ein Be­nützungsentgelt bezahlt hat (Abg. Dr. Fekter: Das ist ein Plädoyer für Raubkopien!), weil es die Regierung nicht für notwendig erachtet hat, begleitend Sorge dafür zu tragen, dass solches eben nicht stattfindet, meine Damen und Herren.

Ich weiß nicht, Frau Kollegin Fekter, ob Ihnen die KonsumentInnen dieses Landes gar nicht am Herzen liegen, denn ich meine, dass es notwendig wäre – wir kennen ja alle die technischen Ent­wicklungsmöglichkeiten, wissen, wie man etwas schützen, wie man etwas so modifizieren kann, dass das dann auf anderen Geräten nicht mehr abgespielt werden kann –, Rahmen­bedin­gungen zu schaffen, mit denen sichergestellt wird, dass nicht jemand, der so etwas kauft, das dann nicht mehr benützen kann. (Beifall bei der SPÖ.) – Danke, danke speziell dem Kollegen Schieder.

Wir von der SPÖ haben dazu Vorschläge unterbreitet, Vorschläge, die jedoch leider Gottes nicht berücksichtigt wurden.

Vergütungsansprüche, pauschale Leerkassetten-Vergütung: All das wurde zwar angesprochen, aber da eine Verbesserung herbeizuführen, wurde seitens der Regierungsparteien ebenfalls nicht akzeptiert.

Was die vielen Urheberrechte anlangt, gibt es darüber seit längerem eine Diskussion. Derzeit ist die Aufteilung der Beträge so, dass ein Drittel für die Filmurheber ist – also die Künstler – und zwei Drittel für die Produzenten. – Das ist in Europa einzigartig, ist nicht akzeptabel und müsste daher schleunigst geändert werden.

Gefordert wurde auch ein so genannter Bestseller-Paragraph; Beispiel hiezu: Es gibt eine Über­setzung von „Asterix“ von einer Sprache in andere – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem nicht vorhersehbar war, dass es sich hiebei um ein Werk handelt, das in Zukunft ein Knüller wird. – In Deutschland ist es möglich, durch diese sozusagen explosionsartige Verbreitung zusätzliches Entgelt zu bekommen; in Österreich wäre das beispielsweise derzeit nicht möglich. Ich meine, da gibt es einen Sanierungsbedarf, der dringend angegangen werden muss.

Wir haben hiezu einen Abänderungsantrag eingebracht, einen Abänderungsantrag der Abge­ordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier und GenossInnen, der Ihnen vorliegt, den ich jetzt nur kurz er­läutern möchte. Wir wollen keinesfalls haben, dass KonsumentInnen zukünftig für Umge­hungs­handlungen, die sie zur Herbeiführung der Ausübung ihrer freien Werknutzungsrechte er­greifen, sanktioniert werden, sondern das muss in einem sachlichen Zusammenhang stehen, in einer gewissen Angemessenheit liegen.

Das Zweite ist, dass wir auch zur Klärung des Verhältnisses „freie Werknutzung – technische Schutzmaßnahmen“ – das ist der Aspekt, den ich eingangs erwähnt habe – eine vernünftige Re­gelung haben wollen.

Ich darf Sie daher einladen, unserem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Jarolim kurz erläutert hat, ist gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß unterfertigt und ein­gebracht und in seinen Grundzügen erläutert worden; er wird vervielfältigt werden und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier, Mag. Therezjia Stoisits und GenossInnen zur Regie­rungsvorlage (40 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geän-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite