Hause abspielt,
im Autoradio nicht mehr spielen kann, obwohl man dafür natürlich ein Benützungsentgelt
bezahlt hat (Abg. Dr. Fekter: Das ist ein Plädoyer für Raubkopien!), weil es die Regierung
nicht für notwendig erachtet hat, begleitend Sorge dafür zu tragen, dass
solches eben nicht stattfindet, meine Damen und Herren.
Ich weiß nicht,
Frau Kollegin Fekter, ob Ihnen die KonsumentInnen dieses Landes gar nicht am
Herzen liegen, denn ich meine, dass es notwendig wäre – wir kennen ja alle
die technischen Entwicklungsmöglichkeiten, wissen, wie man etwas schützen, wie
man etwas so modifizieren kann, dass das dann auf anderen Geräten nicht mehr
abgespielt werden kann –, Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen
sichergestellt wird, dass nicht jemand, der so etwas kauft, das dann nicht mehr
benützen kann. (Beifall bei der SPÖ.) – Danke, danke speziell dem
Kollegen Schieder.
Wir von der SPÖ
haben dazu Vorschläge unterbreitet, Vorschläge, die jedoch leider Gottes nicht
berücksichtigt wurden.
Vergütungsansprüche,
pauschale Leerkassetten-Vergütung: All das wurde zwar angesprochen, aber da
eine Verbesserung herbeizuführen, wurde seitens der Regierungsparteien
ebenfalls nicht akzeptiert.
Was die vielen
Urheberrechte anlangt, gibt es darüber seit längerem eine Diskussion. Derzeit
ist die Aufteilung der Beträge so, dass ein Drittel für die Filmurheber
ist – also die Künstler – und zwei Drittel für die
Produzenten. – Das ist in Europa einzigartig, ist nicht akzeptabel
und müsste daher schleunigst geändert werden.
Gefordert wurde
auch ein so genannter Bestseller-Paragraph; Beispiel hiezu: Es gibt eine Übersetzung
von „Asterix“ von einer Sprache in andere – und das zu einem Zeitpunkt, zu
dem nicht vorhersehbar war, dass es sich hiebei um ein Werk handelt, das in
Zukunft ein Knüller wird. – In Deutschland ist es möglich, durch diese
sozusagen explosionsartige Verbreitung zusätzliches Entgelt zu bekommen; in
Österreich wäre das beispielsweise derzeit nicht möglich. Ich meine, da gibt es
einen Sanierungsbedarf, der dringend angegangen werden muss.
Wir haben hiezu
einen Abänderungsantrag eingebracht, einen Abänderungsantrag der
Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier und GenossInnen, der Ihnen
vorliegt, den ich jetzt nur kurz erläutern möchte. Wir wollen keinesfalls
haben, dass KonsumentInnen zukünftig für Umgehungshandlungen, die sie zur
Herbeiführung der Ausübung ihrer freien Werknutzungsrechte ergreifen,
sanktioniert werden, sondern das muss in einem sachlichen Zusammenhang stehen,
in einer gewissen Angemessenheit liegen.
Das Zweite ist,
dass wir auch zur Klärung des Verhältnisses „freie Werknutzung –
technische Schutzmaßnahmen“ – das ist der Aspekt, den ich eingangs erwähnt
habe – eine vernünftige Regelung haben wollen.
Ich darf Sie daher
einladen, unserem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
19.54
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr
Abgeordneter Dr. Jarolim kurz erläutert hat, ist gemäß § 53
Abs. 4 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß unterfertigt und eingebracht
und in seinen Grundzügen erläutert worden; er wird vervielfältigt werden und
steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Maier, Mag. Therezjia Stoisits und GenossInnen zur Regierungsvorlage (40 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Urheberrechtsgesetz geän-