doyer für die
Raubkopien! Sagen Sie das den Künstlern, dass Sie Raubkopien zulassen wollen!)
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Das ist absurd! Den Anbietern wird das Recht eingeräumt,
digitale Kopien durch wirksame technische Maßnahmen zu verhindern. Gleichzeitig
wird durch Strafsanktionen verhindert, dass diese technischen Maßnahmen
umgangen werden.
Ein Beispiel: Sie
kaufen sich eine CD mit wunderschöner Musik, Kollegin Fekter, sitzen im Auto
auf der Fahrt heim nach Oberösterreich und legen die CD ein. Was aber
passiert? – Das Gerät ist nicht kompatibel.
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Genau das ist das Problem. Hier wird einerseits Konsumentenbetrug
begangen und auf der anderen Seite ein neuer Eigentumsbegriff kreiert, weil die
Nutzungsrechte der Käufer beschränkt werden. Wir kennen das von der
internationalen Industrie her. Mittels Regional-Codes funktionieren bestimmte
Geräte beziehungsweise bestimmte CDs nur in bestimmten Regionen. Und jetzt
kommt der Kopierschutz dazu. (Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Diese Vorlage widerspricht auch den Interessen der
österreichischen Wirtschaft! Kollegin Fekter! Sie haben wie ich die
Stellungnahme der österreichischen Unternehmen bekommen. Die
österreichischen Unternehmen haben sich aus verschiedenen Gründen klar
dagegen ausgesprochen. Daher sind derzeit wir auf der Seite der österreichischen
Industrie und nicht Sie, die Regierungsparteien.
Es geht aber dabei
noch um viel mehr, nämlich auch um die Zukunft der Musikuniversitäten. Kollegin
Fekter, Ihre Feststellung von vorhin kann nicht so im Raum stehen bleiben. (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen nur die Musikverlage schädigen, die kleinen
Musikverlage!) Ich bringe daher den Entschließungsantrag der
Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Niederwieser, Mag. Maier ein, der
sich mit dieser Problematik auseinander setzt.
Laut diesem
Entschließungsantrag soll alles getan werden, damit der Lehrbetrieb an Musikuniversitäten
nicht massiv beeinträchtigt beziehungsweise in einzelnen Fächern unmöglich gemacht
wird, weiters damit für Musikstudierende beträchtliche Kostenbelastungen
vermieden werden, Musikbibliotheken nicht mit unverhältnismäßigen zusätzlichen
Kosten belastet werden und massive Beeinträchtigungen des allgemeinen österreichischen
Musiklebens verhindert werden.
Kollegin Fekter!
All das liegt genau auf der Linie der ÖVP gegen die Universitäten.
Der Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Jarolim, Dr. Niederwieser, Mag. Maier und KollegInnen
betreffend negative Auswirkungen der Urheberrechts-Novelle insbesondere für
die Musikuniversitäten und Musikstudierende
Der Nationalrat
hat beschlossen:
Der Bundesminister
für Justiz wird aufgefordert, im Lichte der zu befürchtenden Beeinträchtigung
des allgemeinen österreichischen Musiklebens, des Lehrbetriebes an
Musikuniversitäten und der zusätzlichen Kostenbelastungen für Musikstudierende
und Musikbibliotheken durch die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen internationale Vereinbarungen brechen und
Musikverlage schädigen!)
1. die Frage des erforderlichen Schutzes von Musiknoten ebenso wie die Frage der berechtig-ten Interessen der freien Werknutzung und der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Ausnahmebestimmungen im Rahmen des nach Artikel XII Abs. 3 und 4 der Info-Richtlinie