Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 166

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doyer für die Raubkopien! Sagen Sie das den Künstlern, dass Sie Raubkopien zulassen wollen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist absurd! Den Anbietern wird das Recht einge­räumt, digitale Kopien durch wirksame technische Maßnahmen zu verhindern. Gleichzeitig wird durch Strafsanktionen verhindert, dass diese technischen Maßnahmen umgangen werden.

Ein Beispiel: Sie kaufen sich eine CD mit wunderschöner Musik, Kollegin Fekter, sitzen im Auto auf der Fahrt heim nach Oberösterreich und legen die CD ein. Was aber passiert? – Das Gerät ist nicht kompatibel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Genau das ist das Problem. Hier wird einerseits Kon­su­mentenbetrug begangen und auf der anderen Seite ein neuer Eigentumsbegriff kreiert, weil die Nutzungsrechte der Käufer beschränkt werden. Wir kennen das von der internationalen In­dustrie her. Mittels Regional-Codes funktionieren bestimmte Geräte beziehungsweise be­stimmte CDs nur in bestimmten Regionen. Und jetzt kommt der Kopierschutz dazu. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Vorlage widerspricht auch den Interessen der österreichischen Wirtschaft! Kollegin Fekter! Sie haben wie ich die Stellungnahme der österrei­chi­s­chen Unternehmen bekommen. Die österreichischen Unternehmen haben sich aus ver­schie­­­de­nen Gründen klar dagegen ausgesprochen. Daher sind derzeit wir auf der Seite der öster­rei­chischen Industrie und nicht Sie, die Regierungsparteien.

Es geht aber dabei noch um viel mehr, nämlich auch um die Zukunft der Musikuniversitäten. Kollegin Fekter, Ihre Feststellung von vorhin kann nicht so im Raum stehen bleiben. (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen nur die Musikverlage schädigen, die kleinen Musikverlage!) Ich bringe daher den Ent­­schlie­ßungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Niederwieser, Mag. Maier ein, der sich mit dieser Problematik auseinander setzt.

Laut diesem Entschließungsantrag soll alles getan werden, damit der Lehrbetrieb an Musik­univer­sitäten nicht massiv beeinträchtigt beziehungsweise in einzelnen Fächern unmöglich ge­macht wird, weiters damit für Musikstudierende beträchtliche Kostenbelastungen vermieden werden, Musikbibliotheken nicht mit unverhältnismäßigen zusätzlichen Kosten belastet werden und massive Beeinträchtigungen des allgemeinen österreichischen Musiklebens verhindert wer­den.

Kollegin Fekter! All das liegt genau auf der Linie der ÖVP gegen die Universitäten.

Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Niederwieser, Mag. Maier und KollegInnen betreffend negati­ve Auswirkungen der Urheberrechts-Novelle insbesondere für die Musikuniversitäten und Mu­sik­studierende

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, im Lichte der zu befürchtenden Beeinträchti­gung des allgemeinen österreichischen Musiklebens, des Lehrbetriebes an Musikuniversitäten und der zusätzlichen Kostenbelastungen für Musikstudierende und Musikbibliotheken durch die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen internationale Vereinbarungen brechen und Musikverlage schädigen!)

1. die Frage des erforderlichen Schutzes von Musiknoten ebenso wie die Frage der berechtig-ten Interessen der freien Werknutzung und der damit im Zusammenhang stehenden notwendi­gen Ausnahmebestimmungen im Rahmen des nach Artikel XII Abs. 3 und 4 der Info-Richtlinie


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