Die Qualität dieses Gesetzes ist unzureichend. Das
Gesetz ist nicht ausreichend ausformuliert, es ist in sich widersprüchlich, und
es geht großteils an der Praxis vorbei. Gerade der Wunsch, den Herr Kollege
Mag. Ikrath geäußert hat, dass hier Rechtssicherheit geschaffen werde,
wird wohl nicht in ausreichendem Maße erfüllt werden. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.) Und
das nur deshalb, weil aus für mich unverständlichen Gründen seitens des Justizministeriums
zunächst lange Untätigkeit geherrscht hat und dann offensichtlich in einer
„Hauruck-Aktion“ mit einer Qualität, die wir ansonsten nur von den Ministern
Strasser und Gehrer gewohnt sind, ein Gesetz entworfen wurde, das eben auf
Grund dieser nicht ausreichenden Bearbeitung und Überarbeitung in seiner Qualität
sehr zu wünschen übrig lässt. (Beifall bei der SPÖ.)
Wie wir der „Parlamentskorrespondenz“ entnehmen können, sollen mit diesem Gesetz zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, was sich auch aus dem Gesetzestext ergibt. Wenn man die „Parlamentskorrespondenz“ liest, dann meint man, diese zwei EU-Richtlinien würden vor allem auch die Ausgleichsordnung, die Konkursordnung und das Insolvenzrechtseinführungsgesetz betreffen, was nicht wahr ist.
Das ist eine Scheinbegründung dafür, dass man es trotz langjähriger EU-Mitgliedschaft Österreichs verabsäumt hat, diese EU-Richtlinien, die schon lange in Geltung sind, rechtzeitig umzusetzen, obwohl es gerade im Bereich der Konkurs- und Ausgleichsordnung in den letzten beiden Jahren mehrere Novellen gegeben hat. Man hat es seitens der Bundesregierung und des Justizministeriums einfach verschlafen, die EU-Richtlinien rechtzeitig umzusetzen.
Wir wünschen uns, dass wir in Zukunft nicht gezwungen
sind, Gesetzen dieser mangelhaften Qualität zuzustimmen, nur weil sich eben die
rechtliche Notwendigkeit ergibt, EU-Richtlinien umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.
20.45
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich war froher Hoffnung, dass sich Herr Abgeordneter Puswald nach seinen Ausfällen bei seinem letzten Redebeitrag wieder eingerenkt hat. – Dem ist leider nicht so!
Herr Abgeordneter Puswald, ich gebe Ihnen einen guten
Tipp: Wenn Sie Unlust verspüren, dieses Gesetz zu beschließen, wenn Sie die
Qualität für unzureichend befinden, wenn das Gesetz Ihrer Ansicht nach zu
wünschen übrig lässt, wenn es widersprüchlich ist und wenn es an der Praxis
vorbeigeht, dann dürfen Sie, wenn Sie ein ernst zu nehmender Abgeordneter sein
wollen, diesem Gesetz nicht zustimmen – ganz einfach! (Beifall bei den Freiheitlichen und
der ÖVP. – Abg. Dr. Puswald:
... die EU-Richtlinie umzusetzen, Herr Kollege! – Abg.
Schieder: Oft hat das schon jeder gemacht!)
Meine Damen und Herren! Das internationale Insolvenzrecht ist eine sehr spezifische Materie. Diese Neuregelung ist wichtig und notwendig. Bisher war es, wie schon ausgeführt wurde, so: Wenn kein Staatsvertrag vorhanden war, dann hatten die Gläubiger keine Möglichkeit, bei inländischem Konkurs auf ausländisches Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Das drastische Beispiel des Kollegen Ikrath betreffend die Schweiz führt einem vor Augen, wie notwendig eine Neuregelung geworden ist.
Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Das internationale Insolvenzrecht wird dadurch in die österreichische
Konkursordnung aufgenommen. Auch im Ausland gelegenes Vermögen wird somit in
Zukunft in einen inländischen Konkurs mit einbezogen, und umgekehrt wird
natürlich ein ausländisches Insolvenzverfahren auch in Österreich anerkannt. Es
ist aus unserer Sicht nicht nur ein notwendiges, sondern ein ausgewogenes, ein
sehr gutes Gesetz, das wir heute beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
20.46