Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 24

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geben, sondern „nur“ – unter Anführungs­zeichen – 2,6 Milliarden € oben draufzugeben. (Abg. Öllinger: Das ist ja ein Schmäh! Das stimmt alles nicht!) Das heißt, meine Damen und Herren, wir reden nicht von einer Kürzung, sondern von einer Schwächung der zusätzlichen Ausgaben, und wir reden von 600 Millionen € weniger an zusätzlichen Ausgaben in einer Periode bei Gesamtausgaben von 32 Milliarden €. (Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!) Meine Damen und Herren! Wir reden über 2 Prozent der gesamten Pensionsaufwendungen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen ehrlich: Uns geht es hier auch um die Glaubwürdigkeit der Politik. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Schon viel zu oft hat man gerade in dieser sensiblen Frage das Ver­trauen der Bevölkerung missbraucht. Es geht um die Aufrechterhaltung des Generationenver­trags. Es geht um eine faire Verteilung der Lasten zwischen Generationen. So wie die Groß­eltern und Eltern immer nur das Beste für ihre Kinder und Enkelkinder wollen, genau so müssen wir für die junge Generation auch handeln. Wir dürfen die jungen Menschen von heute nicht überfordern. Warum sollen sie für die hohen Schulden, die man ihnen hinterlässt, und für unsere Pensionen geradestehen müssen? Entweder Schulden oder Pensionen, aber nicht beides. Wir müssen diese Politik der ungedeckten Schecks auf die Zukunft und der Belastung der nächsten Generationen beenden. Der Generationenvertrag ist abzusichern und wiederher­zu­stellen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Pensionsreformkommission, der auch die Sozialpartner ange­hören, wo die Gewerkschaft ebenso wie die Wirtschaftskammer in vielen Sitzungen mit dabei war, hat bereits drei Jahre lang getagt. Sie hat im Wesentlichen auch Einvernehmen sowohl über die Notwendigkeit als auch über die wichtigsten Eckpfeiler der Pensionssicherungsreform erzielt.

Man hat im Wesentlichen Einigung erzielt über die schrittweise Anhebung des Frühpensions­alters auf 65 Jahre bei Männern, auf 60 Jahre bei Frauen, über die schrittweise Einführung eines lebenslangen Durchrechnungszeitraumes von 40 Jahren, über den Grundsatz, dass 45 Ver­sicherungs- und Beitragsjahre eine Nettoersatzrate von 80 Prozent der Lebenseinkom­menssumme für die Pension garantieren sollen, und über eine verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Sehr wichtig für unsere politische Debatte in diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Frage: In welchem Zeitraum, mit welchen Übergangsfristen, mit welchen konkreten Schritten kommen wir zu diesem Ziel? Vor allem: Welche Schritte sind den Menschen auch zumutbar?

Mit unserem Beschluss im Ministerrat haben wir eine 25-jährige Übergangsfrist für die Aus­dehnung des Durchrechnungszeitraumes vorgesehen, eine Deckelung der möglichen Durch­rechnungsverluste mit 3,5 Prozent bis 2007, mit 7 Prozent bis 2015 und mit 10 Prozent darüber hinaus, eine zehnjährige Übergangsfrist für das Auslaufen der Frühpensionen, eine Deckelung bei den Abschlägen, eine dreijährige Übergangsfrist, um mit 45 statt mit 40 Beitragsjahren 80 Prozent Pension zu erhalten, so wie es 50 Jahre lang in Österreich auch rechtliches Faktum war.

Über die Fortschreibung der „Hackler-Regelung“ und die Schaffung eines neuen Dauerrechts für besonders schwer arbeitende Berufsgruppen haben wir ebenso Konsens erzielt (Zwischen­rufe bei der SPÖ); ein neues Dauerrecht für schwer arbeitende Berufsgruppen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das ist – ich bin wirklich davon überzeugt – ein vernünftiges, ein faires, ein in hohem Maße sozial verantwortliches Konzept.

Der Beweis für diese soziale Kompetenz der Bundesregierung ist auch, dass wir in bestehende Pensionen nicht eingreifen. Keiner der mehr als 2 Millionen derzeitiger Pensionisten hat irgend­etwas zu befürchten, egal, ob er Angestellter, Arbeiter, Bauer, Gewerbetreibender oder Beamter war – mit Ausnahme des kleinen Pensionssicherungsbeitrages von 1 Prozent –, wir garantieren


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