Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 39

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drittens auch die Schließung einer Rechtslücke, weil die Luftreinhaltung Bundeskompetenz ist und es den Ländern nur beschränkt möglich war, hier Maßnahmen zu setzen.

Für die Praxis heißt das – und gerade wir Tiroler haben ja schon Maßnahmen umsetzen können und sind, so glaube ich, Vorreiter –, wir müssen sogar Vorreiter sein, um unsere Bürger zu schützen, damit es bei Luftschadstoffüberschreitungen generelle Ausnahmeverbote gibt. Aus­nahmeregelungen sind ab nun auf zwölf Monate begrenzt und müssen danach einer Überprü­fung zugeführt werden. Eine so genannte Statuserhebung muss innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein, und innerhalb von sechs Monaten – also maximal insgesamt nach 15 Mo­naten – muss der Landeshauptmann bei Überschreitungen einen Maßnahmenkatalog erlassen.

Wir sind insgesamt alle von Lärm, Staub und Abgasen betroffen. Die laufenden Schadstoffüber­schreitungen haben es – ich habe es schon vorhin eingehend dargestellt – gerade in Tirol not­wendig gemacht, ein Maßnahmenpaket zu schnüren. Dieses gibt jetzt auch unserem Landes­hauptmann, der initiativ war, und der gesamten Tiroler Landesregierung die Möglichkeit, dass in diesem Bereich Maßnahmen mit einem Nachtfahrverbot zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, das mit 1. Juni auf das ganze Jahr ausgedehnt wird, gesetzt werden.

Es gibt auch ein sektorales Fahrverbot, das mit 1. August in Kraft tritt, um Güter wie Abfälle, Rundholz, Getreide und Eisenerz auf die Schiene zu verlagern.

Es gibt aber zum Glück auch – und das ist für die heimische Wirtschaft wichtig – Ausnahmen für den Ziel- und Quellverkehr, um den Wirtschaftsstandort nicht zu gefährden. Ziel dieser Maßnahme des Landes Tirol ist es, die LKW-Zahl um 200 000 zu verringern, weil wir natürlich auch wissen, dass wir gerade im freien Warenverkehr in der EU einem internationalen Druck ausgesetzt sind.

Ich bin durchaus auch dankbar dafür, dass wir nicht nur Nachsorge betreiben, sondern unser Bundesminister Pröll gerade im letzten Umweltausschuss auch präventive Maßnahmen ange­kündigt hat und diese in diesem Jahr sukzessive umgesetzt werden. Es gibt ein Fünf-Punkte-Programm unseres Bundesministers, durch das die Schadstoffemissionen im Verkehr reduziert werden sollen:

Erstens soll die Einführung bleifreier Treibstoffe mit 1. Jänner 2004 erfolgen. Blei als Umweltgift Nummer eins muss aus dem Treibstoff herausgenommen werden.

Zweitens gibt es politische Initiativen auf EU-Ebene. Da sei an erster Stelle der Dieselpartikel­filter erwähnt. Wir versuchen derzeit intensiv, dafür Verbündete auf EU-Ebene zu finden.

Als dritte Maßnahme ist die Forcierung alternativer Treibstoffe zu erwähnen. Ich glaube, darin liegt durchaus eine Chance für die heimische Landwirtschaft.

Der vierte Punkt sind nationale Maßnahmen wie die Stärkung der Infrastruktur – neue Verkehrs­konzepte, moderne Verkehrskonzepte – und auch eine Optimierung in der Logistikfrage.

Fünftens sind gesetzliche Initiativen, wie wir sie heute hinsichtlich des IG-Luft beschließen, wichtig.

Diese Novelle bringt insgesamt eine Beschleunigung der Verfahrensabläufe. Es gilt, mehr Flexi­bilität regional zu beschränken und lokal zu lenken.

Wir können dem internationalen Druck entgegenwirken, welcher, bedingt durch den freien Warenverkehr, ganz Europa betrifft und durch die Osterweiterung nicht weniger werden wird. Wir können einen Beitrag dazu leisten, die Lebensqualität zu sichern. Da sind wir alle gefordert. Auch das schwer erreichbare Kyoto-Ziel muss immer im Mittelpunkt unserer Bestrebungen stehen; diese Novelle ist ein Beitrag dazu.

Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar für die breite Zustimmung hier im Hohen Haus. Eine Maßnahme allein ist zu wenig, es gibt noch viel für unsere Umwelt zu tun. Wir alle sind gefor-


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