dert, unseren
Beitrag zu leisten. Die Umwelt braucht es. – Danke. (Beifall bei der
ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist als Nächste
Frau Abgeordnete Bayr. Ihre Redezeit beträgt wunschgemäß 5 Minuten. –
Bitte, Frau Abgeordnete.
10.53
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Minister! Sehr geehrtes Hohes Haus! Mit dieser Novelle – das ist schon oft
gesagt worden – wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Spät, aber doch! Ich
wage auch zu behaupten, man merkt, dass es eine EU-Richtlinie ist, die umgesetzt
wird, denn es ist ein bisschen lieblos, was da passiert. Diese Novelle ist
Pflichtprogramm und ganz sicher nicht die Kür. Es hätte wesentlich mehr Ideen
geben können, es hätte wesentlich mehr Emotion und Ansätze für dieses Gesetz
geben können.
Lassen Sie mich
auf einige Kritikpunkte konkret betreffend Ozongesetz eingehen! Da ist zum
einen § 13 Abs. 1, der für jene Ozon-Überwachungsgebiete, in denen es
zu einer Überschreitung eines Zielwerts kommt, Programme vorsieht. Bezüglich
dieser Programme werden die Landeshauptleute ersucht, Vorschläge
für Maßnahmen zu machen. – Jetzt denke ich, es wäre doch durchaus möglich
gewesen, da die Bundesländer etwas mehr in die Pflicht zu nehmen. (Abg. Großruck:
Das ist österreichische Höflichkeit! Sie kennen den Föderalismus nicht! Landeshauptmänner
lassen sich nichts anschaffen! – Abg. Gradwohl: Leider!) Ich
glaube, dass es sehr schlau gewesen wäre, zu einem wirklich konkreten
Mechanismus zu kommen, wie der Bund und die Länder miteinander arbeiten können,
weil eine verbindliche Kooperation für einen sinnvollen und funktionierenden
Ozonschutz durchaus notwendig ist. Ein reines Ersuchen ist meiner Meinung nach
auch legistisch eine zu schwache Basis. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Zum Zweiten, zu
§ 15 Abs. 1, der einen Aktionsplan für Sofortmaßnahmen vorsieht, der
auch entfallen kann, und zwar dann, wenn die Maßnahmen kein nennenswertes
Potential besitzen. – Jetzt bin ich schon dafür und halte es für politisch
durchaus richtig – auch im Sinne der Kosten für richtig –, dass es
eine Verhältnismäßigkeit auf der einen Seite zwischen den Mitteln und auf der
anderen Seite zwischen den Effekten gibt. Das ist gar keine Frage. Die Frage
ist nur – und diese habe ich auch im Ausschuss gestellt –: Wer legt
diese Verhältnismäßigkeit eigentlich fest? Darauf habe ich zur Antwort
bekommen: Man wird eine Studie in Auftrag geben, und auf Basis dieser Studie
können dann die Landeshauptleute entscheiden.
Ich bezweifle, dass
es möglich ist, eine Studie zu erstellen, die für alle Eventualitäten, nämlich
wann, wie oder wo Sofortmaßnahmen zu setzen sind, immer an einer klaren
Richtlinie ablesbar macht, was denn verhältnismäßig ist und was nicht. Was ich
weiters noch viel mehr bezweifle, ist, dass es möglich ist, immer dann, wenn es
notwendig ist, eine Sofortmaßnahme zu setzen, eine Studie in Auftrag zu geben,
denn das würde zu lange dauern. Es geht ja um Sofortmaßnahmen, etwas, was
Studien eigentlich nicht an sich haben.
Ich bin nicht
gegen Studien – überhaupt nicht! –, ich halte diese für sehr
sinnvoll, für eine gute Grundlage, aber ich glaube nur, dass in diesem Gesetz
eine Klarheit bezüglich Verhältnismäßigkeit gänzlich fehlt – und das ist
schade. (Beifall bei der SPÖ.)
Zum Dritten, zu
§ 15 Abs. 4: Dieser regelt die Möglichkeit einer Verordnung für
Fahrverbote des motorisierten Individualverkehrs als Maßnahme und regelt auch
gleichzeitig die Möglichkeit für Ausnahmen, nämlich Ausnahmen von
Kraftfahrzeugen mit besonders niedrigen Luftschadstoffemissionen. –
Besonders niedrige Luftschadstoffemissionen, steht da. Da kann man fragen: Was
ist das? Mir ist Folgendes eingefallen, ich habe damit Elektroauto assoziiert.
Auf die Frage, was denn mit einem Kfz mit besonders niedrigen Luftschadstoffemissionen
gemeint ist, habe ich zur Antwort bekommen: Das sind Euro-4-Lkw. – Das
finde ich sehr spannend, dass das Kfz mit niedrigen
Luftschadstoffemissionen sein sollen! Das heißt, wir legen den Level für die
Ausnahmen so hoch, dass wir sie so gut wie nie überschreiten werden, und das
heißt auch, dass es zu kaum irgendwelchen nennenswerten relevanten
Verkehrseinschränkungen bei Ozonproblemen kommen wird.