Abschließend –
die Vorredner aus meiner Fraktion haben es bereits gesagt –: Wir
unterstützen diesen Gesetzentwurf. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Es
gibt in Bezug auf diese Gesetzesmaterie einen breiten Konsens, den ich sehr
begrüße. Ich glaube, wir sollten auf diesem Weg bleiben beziehungsweise diesen
Weg nicht verlassen und in Zukunft darauf achten, dass wir mehr und schnellere
Schritte setzen, damit die Umweltpolitik in Österreich jenen Stellenwert
behält, den sie momentan hat. – Danke schön. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.10
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.
11.10
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätztes
Hohes Haus! Die Bestimmungen des Emissionshöchstmengengesetzes-Luft gehen auf
das Göteborg-Protokoll zur Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und
bodennahem Ozon zurück. Damit werden innerstaatlich die Emissionshöchstmengen
bei Schwefeldioxid, Stickstoffoxid, flüchtigen organischen Stoffen und Ammoniak
festgesetzt, die laut EU-Richtlinie bis Ende 2010 einzuhalten sind.
Die Grünen haben
dazu auch eine Anfrage bezüglich Ammoniak gestellt. Die Belastung mit Ammoniak
wird – eine grobe Schätzung – mit 68 Kilo-Tonnen pro Jahr
angenommen, sollte aber eigentlich bei 66 Kilo-Tonnen pro Jahr liegen. Das
hat uns dazu gebracht, ganz konkrete Maßnahmen ins Auge zu fassen, Maßnahmen,
die jedoch zum Teil hier im Hohen Hause ziemlich inkompetent kommentiert
wurden.
Das heißt, wir
haben das Problem, dass zwar erkannt wird, was zu tun ist, aber es gibt dazu
keine konkreten Vorschläge. Das Gesetz enthält ja keine neuen Instrumente zur
Reduktion von Luftschadstoffen, sondern stellt sozusagen eine Wiedergabe der
EU-Richtlinie dar, eine Richtlinie, die jedoch – wie schon meine Kollegin
vorhin gesagt hat – nicht gerade „berauschend“ ist, was neue Ansätze
anlangt. Sie dient lediglich der Emissionserfassung und der Dokumentation von
Maßnahmen, was immerhin etwas ist, aber die Sinnhaftigkeit steht und fällt mit
der Genauigkeit der Emissionsinventare.
Bei den Neuerungen
bewerten wir es als positiv, dass die Sanktionen bei Zuwiderhandeln gegen die
Maßnahmenkataloge verschärft werden, denn sonst nützt das ganze Instrument
nichts. Die Frist für die Erstellung der Statuserhebung wird verkürzt; auch das
ist positiv zu bewerten. Und jene IPPC-Anlagen, die noch keiner
bundesgesetzlichen Bewilligungspflicht unterliegen, werden
bewilligungspflichtig.
Die Neuerungen sind
also im Großen und Ganzen positiv zu beurteilen. Das soll aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass der Vollzug des Gesetzes bisher sehr mangelhaft war.
Obwohl es weit mehr als zehn luftschadstoffbelastete Gebiete in Österreich
gibt, wurde bis dato erst ein einziger Maßnahmenkatalog erlassen.
Schon im
Umweltausschuss ist die besondere Fähigkeit unseres Ministers, dass er sehr
zuversichtlich ist, hervorgekommen; das finde ich schön. Zuversicht darf aber
nicht mit Blauäugigkeit verwechselt werden. (Abg.
Mag. Molterer: Das stimmt!) Er ist zuversichtlich, dass wir das
Ziel bei der Reduktion der CO2-Emissionen erreichen werden. Das
heißt, er ist zuversichtlich, dass wir von einem angenommenen Wert von
86 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf den angenommenen Wert
von 68 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent herunterkommen, also
eine Reduktion von 18 Millionen Tonnen erreichen werden, und das mit
wenig Geld, denn die angenommene Unterstützung durch den Bundeshaushalt in der
Höhe von 540 Millionen € ist ja auf 180 Millionen €
zusammengeschrumpft, was ich erbärmlich finde. Damit sind wir wieder bei dem
Problem, dass offensichtlich viele Leute in der Regierung davon ausgehen, dass
Umweltschutz eine Art Orchideenthema ist, das heißt, dass Umweltschutz etwas
ist, was zwar ganz nett ist, aber nichts kosten darf. (Beifall bei den
Grünen. – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Haben Sie sich das
Budget angeschaut?)