Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 44

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Abschließend – die Vorredner aus meiner Fraktion haben es bereits gesagt –: Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Es gibt in Bezug auf diese Gesetzesmaterie einen breiten Konsens, den ich sehr begrüße. Ich glaube, wir sollten auf diesem Weg bleiben beziehungsweise diesen Weg nicht verlassen und in Zukunft darauf achten, dass wir mehr und schnellere Schritte setzen, damit die Umweltpolitik in Österreich jenen Stellenwert behält, den sie momentan hat. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.10


Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.

11.10


Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätztes Hohes Haus! Die Bestimmungen des Emissionshöchstmengengesetzes-Luft gehen auf das Göteborg-Protokoll zur Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon zurück. Damit werden innerstaatlich die Emissionshöchstmengen bei Schwefeldioxid, Stickstoffoxid, flüchtigen organischen Stoffen und Ammoniak festgesetzt, die laut EU-Richtlinie bis Ende 2010 einzuhalten sind.

Die Grünen haben dazu auch eine Anfrage bezüglich Ammoniak gestellt. Die Belastung mit Am­moniak wird – eine grobe Schätzung – mit 68 Kilo-Tonnen pro Jahr angenommen, sollte aber eigentlich bei 66 Kilo-Tonnen pro Jahr liegen. Das hat uns dazu gebracht, ganz konkrete Maßnahmen ins Auge zu fassen, Maßnahmen, die jedoch zum Teil hier im Hohen Hause ziem­lich inkompetent kommentiert wurden.

Das heißt, wir haben das Problem, dass zwar erkannt wird, was zu tun ist, aber es gibt dazu keine konkreten Vorschläge. Das Gesetz enthält ja keine neuen Instrumente zur Reduktion von Luftschadstoffen, sondern stellt sozusagen eine Wiedergabe der EU-Richtlinie dar, eine Richt­linie, die jedoch – wie schon meine Kollegin vorhin gesagt hat – nicht gerade „berauschend“ ist, was neue Ansätze anlangt. Sie dient lediglich der Emissionserfassung und der Dokumentation von Maßnahmen, was immerhin etwas ist, aber die Sinnhaftigkeit steht und fällt mit der Ge­nauigkeit der Emissionsinventare.

Bei den Neuerungen bewerten wir es als positiv, dass die Sanktionen bei Zuwiderhandeln gegen die Maßnahmenkataloge verschärft werden, denn sonst nützt das ganze Instrument nichts. Die Frist für die Erstellung der Statuserhebung wird verkürzt; auch das ist positiv zu be­werten. Und jene IPPC-Anlagen, die noch keiner bundesgesetzlichen Bewilligungspflicht unter­liegen, werden bewilligungspflichtig.

Die Neuerungen sind also im Großen und Ganzen positiv zu beurteilen. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Vollzug des Gesetzes bisher sehr mangelhaft war. Obwohl es weit mehr als zehn luftschadstoffbelastete Gebiete in Österreich gibt, wurde bis dato erst ein einziger Maßnahmenkatalog erlassen.

Schon im Umweltausschuss ist die besondere Fähigkeit unseres Ministers, dass er sehr zuver­sichtlich ist, hervorgekommen; das finde ich schön. Zuversicht darf aber nicht mit Blauäugigkeit verwechselt werden. (Abg. Mag. Molterer: Das stimmt!) Er ist zuversichtlich, dass wir das Ziel bei der Reduktion der CO2-Emissionen erreichen werden. Das heißt, er ist zuversichtlich, dass wir von einem angenommenen Wert von 86 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf den ange­nommenen Wert von 68 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent herunterkommen, also eine Re­duktion von 18 Millionen Tonnen erreichen werden, und das mit wenig Geld, denn die ange­nommene Unterstützung durch den Bundeshaushalt in der Höhe von 540 Millionen € ist ja auf 180 Millionen € zusammengeschrumpft, was ich erbärmlich finde. Damit sind wir wieder bei dem Problem, dass offensichtlich viele Leute in der Regierung davon ausgehen, dass Um­weltschutz eine Art Orchideenthema ist, das heißt, dass Umweltschutz etwas ist, was zwar ganz nett ist, aber nichts kosten darf. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ha­ben Sie sich das Budget angeschaut?)

 


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