quete-Kommission
gehe ich aber davon aus, dass auch die weiteren Verhandlungen ebenso gut
verlaufen werden.
Wir möchten mit
allen Fraktionen, auch mit den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition,
gemeinsam ein modernes Bundestierschutzgesetz schaffen. Wir wollen ein
vernünftiges und vor allem auch ein administrierbares Gesetz, und – ich
habe es damals bei der Enquete-Kommission gesagt, ich sage es heute wieder; wir
stehen dazu – wir wollen eine tiergerechte und nachhaltige Tierhaltung,
meine sehr geehrten Damen und Herren! Tierschutz ist auch mehr und mehr Thema
in der Europäischen Union. Es wäre natürlich auch ein sehr starkes Signal für
den Tierschutz, auch ein sehr starkes Signal für das Engagement Österreichs,
wenn wir eine gemeinsame Vorgangsweise für ein Bundestierschutzgesetz
schaffen.
Ich greife einige
inhaltliche Dinge, die bei dieser Enquete-Kommission diskutiert wurden, heraus,
so zum Beispiel die Frage der Bundeskompetenz für den Tierschutz. Professor
Raschauer hat sehr eingehend Auskunft darüber gegeben, welche Möglichkeiten
bestehen, wie Bundestierschutz in der Verfassung verankert werden kann;
angefangen von Artikel 10, 11 oder 12 bis hin zu eigenen
Verfassungsbestimmungen. Artikel 10 etwa bedeutet, Gesetzgebung und
Vollziehung sind Bundessache, Artikel 11 – wie Sie alle
wissen –: Gesetzgebung Bundessache, Vollziehung Landessache. Wir sind in
dieser Sache nicht festgelegt. Die einzige Einschränkung, die ich machen
möchte, ist, dass wir uns nicht vorstellen können, eine Artikel-10-Materie daraus
zu machen. Ich denke, Artikel 11 oder alle anderen Möglichkeiten wären für
uns eine gute Vorgangsweise.
Eine weitere Idee,
die ich aufgreifen möchte, die mir auch sehr gut gefallen hat, kam von Direktor
Pechlaner, nämlich die Idee des Tierschutzbeirates. Ich denke, das ist
verfolgenswert. Wenn wir für Tiere etwas machen wollen und uns nicht in
gegenseitigen Blockaden einengen wollen, werden wir hier vielleicht
weiterkommen. Das wäre für uns ein großes Anliegen.
Der dritte Punkt,
den ich herausgreifen möchte, liegt im Bereich der Heimtierhaltung, nämlich
eine Kennzeichnungspflicht vor allem für Hunde, sie kann aber auch für Katzen
gelten. Ein Experte, der sich vor allem für die Heimtierhaltung als zuständig
erklärt hat, hat uns das nahe gelegt. Wir haben das, wenn Sie sich erinnern,
schon in früheren Verhandlungen, als es um das Thema „gefährliche Hunde“
gegangen ist, als eine mögliche Lösung angesehen. Ich denke, das ist ein sehr
verfolgenswerter Vorschlag.
Es gab natürlich
noch eine Fülle von weiteren Anregungen. Ich denke – es waren ja auch die
Kolleginnen und Kollegen der Ressorts anwesend –, dass diese in die
legistischen Beratungen einfließen werden. Sie werden auch bei der Erarbeitung
des Bundesgesetzes zu beachten und zu bewerten sein. Es war ja ziemlich
eindeutig, wohin der Tenor der Gesamtveranstaltung gewiesen hat.
Diese
Arbeitsgruppe aus Vertretern aller beteiligten Bundesministerien hat bereits
ihre Arbeit aufgenommen und ist dabei, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten.
Die Ergebnisse werden uns voraussichtlich im Herbst 2003 übermittelt
werden, und ich nehme an, wir werden dann hier eine eingehende Debatte darüber
führen.
Wir haben
versucht, die Zustimmung der Oppositionsfraktionen zu einem Entschließungsantrag zu bekommen.
Das ist uns leider nicht gelungen, ich bringe ihn dennoch ein. Ich möchte ihn
in seinen Kernpunkten erläutern und den Herrn Präsidenten ersuchen, diesen Entschließungsantrag
im Sinne des § 55 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 5 der
Geschäftsordnung zu vervielfältigen und auch für die Verteilung zu sorgen.
Die Kernpunkte
sind folgende:
Wir begrüßen die
Einrichtung der Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt unter Einbeziehung aller
betroffenen Ressorts und auch – das ist uns wichtig – der
Bundesländer. Wir ersuchen darum, dass diese Arbeitsgruppe bis Herbst 2003
dem Nationalrat einen ersten Vorschlag in Form einer Regierungsvorlage zuleiten
wird und eine Beschlussfassung im Herbst 2004 möglich sein wird.