Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 59

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quete-Kommission gehe ich aber davon aus, dass auch die weiteren Verhandlungen ebenso gut verlaufen werden.

Wir möchten mit allen Fraktionen, auch mit den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, gemeinsam ein modernes Bundestierschutzgesetz schaffen. Wir wollen ein vernünftiges und vor allem auch ein administrierbares Gesetz, und – ich habe es damals bei der Enquete-Kommission gesagt, ich sage es heute wieder; wir stehen dazu – wir wollen eine tiergerechte und nachhaltige Tierhaltung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Tierschutz ist auch mehr und mehr Thema in der Europäischen Union. Es wäre natürlich auch ein sehr starkes Signal für den Tierschutz, auch ein sehr starkes Signal für das Engagement Österreichs, wenn wir eine ge­meinsame Vorgangsweise für ein Bundestierschutzgesetz schaffen.

Ich greife einige inhaltliche Dinge, die bei dieser Enquete-Kommission diskutiert wurden, heraus, so zum Beispiel die Frage der Bundeskompetenz für den Tierschutz. Professor Raschauer hat sehr eingehend Auskunft darüber gegeben, welche Möglichkeiten bestehen, wie Bundestierschutz in der Verfassung verankert werden kann; angefangen von Artikel 10, 11 oder 12 bis hin zu eigenen Verfassungsbestimmungen. Artikel 10 etwa bedeutet, Gesetzgebung und Vollziehung sind Bundessache, Artikel 11 – wie Sie alle wissen –: Gesetzgebung Bundessache, Vollziehung Landessache. Wir sind in dieser Sache nicht festgelegt. Die einzige Einschränkung, die ich machen möchte, ist, dass wir uns nicht vorstellen können, eine Artikel-10-Materie daraus zu machen. Ich denke, Artikel 11 oder alle anderen Möglichkeiten wären für uns eine gute Vorgangsweise.

Eine weitere Idee, die ich aufgreifen möchte, die mir auch sehr gut gefallen hat, kam von Direktor Pechlaner, nämlich die Idee des Tierschutzbeirates. Ich denke, das ist verfolgenswert. Wenn wir für Tiere etwas machen wollen und uns nicht in gegenseitigen Blockaden einengen wollen, werden wir hier vielleicht weiterkommen. Das wäre für uns ein großes Anliegen.

Der dritte Punkt, den ich herausgreifen möchte, liegt im Bereich der Heimtierhaltung, nämlich eine Kennzeichnungspflicht vor allem für Hunde, sie kann aber auch für Katzen gelten. Ein Experte, der sich vor allem für die Heimtierhaltung als zuständig erklärt hat, hat uns das nahe gelegt. Wir haben das, wenn Sie sich erinnern, schon in früheren Verhandlungen, als es um das Thema „gefährliche Hunde“ gegangen ist, als eine mögliche Lösung angesehen. Ich denke, das ist ein sehr verfolgenswerter Vorschlag.

Es gab natürlich noch eine Fülle von weiteren Anregungen. Ich denke – es waren ja auch die Kolleginnen und Kollegen der Ressorts anwesend –, dass diese in die legistischen Beratungen einfließen werden. Sie werden auch bei der Erarbeitung des Bundesgesetzes zu beachten und zu bewerten sein. Es war ja ziemlich eindeutig, wohin der Tenor der Gesamtveranstaltung gewiesen hat.

Diese Arbeitsgruppe aus Vertretern aller beteiligten Bundesministerien hat bereits ihre Arbeit aufgenommen und ist dabei, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden uns voraussichtlich im Herbst 2003 übermittelt werden, und ich nehme an, wir werden dann hier eine eingehende Debatte darüber führen.

Wir haben versucht, die Zustimmung der Oppositionsfraktionen zu einem Entschließungs­antrag zu bekommen. Das ist uns leider nicht gelungen, ich bringe ihn dennoch ein. Ich möchte ihn in seinen Kernpunkten erläutern und den Herrn Präsidenten ersuchen, diesen Ent­schließungsantrag im Sinne des § 55 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung zu vervielfältigen und auch für die Verteilung zu sorgen.

Die Kernpunkte sind folgende:

Wir begrüßen die Einrichtung der Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt unter Einbeziehung aller betroffenen Ressorts und auch – das ist uns wichtig – der Bundesländer. Wir ersuchen darum, dass diese Arbeitsgruppe bis Herbst 2003 dem Nationalrat einen ersten Vorschlag in Form einer Regierungsvorlage zuleiten wird und eine Beschlussfassung im Herbst 2004 möglich sein wird.

 


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