Wir wünschen uns,
dass das Bundestierschutzgesetz alle
Tiere erfassen soll, die von Menschen gehalten werden, das heißt Heimtiere und
Nutztiere, aber auch sonstige Tiere, die von Menschen gehalten werden, wie zum
Beispiel Begleittiere, Sporttiere, Brieftauben et cetera. Weiters sollen auch
die Tierhaltung in Zoos, Tierparks und im Rahmen von Zirkussen sowie die
gewerbliche Tierhaltung erfasst sein.
Ziel sind klare
bundesgesetzliche Bestimmungen für einen einheitlichen und effizienten Vollzug
auf Landesebene, um eine EU-rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten.
Bei der
Kodifikation des Bundestierschutzgesetzes sollen auch Fragen der
Tiergesundheit, des Verbraucherschutzes und der wirtschaftlichen
Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen sein. Wir wünschen uns auch
Anreizsysteme und Investitionsförderungen für tierfreundliche Haltungsformen.
Um
Übertretungen – das ist auch ein wichtiger Punkt – der
Tierschutzvorschriften wirksam zu verhindern, sind die bestehenden
Kontrollsysteme zu stärken und zu verbessern. Wir wollen im Sinne der
Verwaltungsreform aber keine zusätzlichen bürokratischen Einrichtungen;
allerdings ist es uns ein Anliegen, das Verantwortungsbewusstsein der
Tierhalter vor allem durch Ausbildungsmaßnahmen und Informationsoffensiven zu
erhöhen.
Wesentlich ist
auch, dass die Konstruktion des Bundestierschutzgesetzes so sein soll, dass die
Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht möglichst rasch und ohne Verzögerung
erfolgen kann. – So weit die Kernpunkte dieses Entschließungsantrages. Es
tut mir – wie gesagt – außerordentlich Leid, dass die
Oppositionsfraktionen nicht zustimmen konnten.
Ich möchte an
dieser Stelle einen Appell an alle KollegInnen von den Oppositionsparteien
richten: dass wir gemeinsam versuchen, lösungsorientiert zu arbeiten, dass wir
so arbeiten, dass alle mitwirken können. Ich halte überhaupt nichts
davon – ich ersuche Sie auch, darauf zu achten, das nicht zu tun –,
Forderungen aufzustellen, die viele Beteiligte überfordern. Aber so, wie ich
Sie kenne, Frau Kollegin Sima, kann ich sagen, Sie sind sicher nicht der Typ,
der derart vorgehen wird.
Uns allen ist der
Tierschutz ein großes Anliegen. Wenn wir einander blockieren, haben die Tiere
und auch die Menschen, die mit und von ihnen leben, überhaupt nichts
davon. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.23
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag betreffend
Ausarbeitung und Übermittlung einer Regierungsvorlage betreffend ein
Bundestierschutzgesetz an den Nationalrat ist ordnungsgemäß eingebracht, wird
vervielfältigt und steht dann zur Abstimmung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer,
Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausarbeitung und Übermittlung
einer Regierungsvorlage betreffend ein Bundestierschutzgesetz an den
Nationalrat
eingebracht im Zuge der Debatte zu Punkt 3
der NR-Sitzung am 7. Mai 2003
Das Bekenntnis
zum umfassenden Tierschutz beruht in Österreich auf einem breiten gesellschaftlichen
Konsens. Die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes ist allen Fraktionen des
Nationalrates ein besonderes Anliegen. Dies wurde insbesondere durch die am
10. April 2003 tagende Enquete-Kommission unter Beweis gestellt.
Die Regierungsparteien sprechen sich für die Schaffung
eines Bundestierschutzgesetzes aus, da