Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 60

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Wir wünschen uns, dass das Bundestierschutzgesetz alle Tiere erfassen soll, die von Men­schen gehalten werden, das heißt Heimtiere und Nutztiere, aber auch sonstige Tiere, die von Menschen gehalten werden, wie zum Beispiel Begleittiere, Sporttiere, Brieftauben et cetera. Weiters sollen auch die Tierhaltung in Zoos, Tierparks und im Rahmen von Zirkussen sowie die gewerbliche Tierhaltung erfasst sein.

Ziel sind klare bundesgesetzliche Bestimmungen für einen einheitlichen und effizienten Vollzug auf Landesebene, um eine EU-rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten.

Bei der Kodifikation des Bundestierschutzgesetzes sollen auch Fragen der Tiergesundheit, des Verbraucherschutzes und der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit besonders zu berück­sichtigen sein. Wir wünschen uns auch Anreizsysteme und Investitionsförderungen für tier­freundliche Haltungsformen.

Um Übertretungen – das ist auch ein wichtiger Punkt – der Tierschutzvorschriften wirksam zu verhindern, sind die bestehenden Kontrollsysteme zu stärken und zu verbessern. Wir wollen im Sinne der Verwaltungsreform aber keine zusätzlichen bürokratischen Einrichtungen; allerdings ist es uns ein Anliegen, das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter vor allem durch Ausbildungsmaßnahmen und Informationsoffensiven zu erhöhen.

Wesentlich ist auch, dass die Konstruktion des Bundestierschutzgesetzes so sein soll, dass die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht möglichst rasch und ohne Verzögerung erfolgen kann. – So weit die Kernpunkte dieses Entschließungsantrages. Es tut mir – wie gesagt – außerordentlich Leid, dass die Oppositionsfraktionen nicht zustimmen konnten.

Ich möchte an dieser Stelle einen Appell an alle KollegInnen von den Oppositionsparteien richten: dass wir gemeinsam versuchen, lösungsorientiert zu arbeiten, dass wir so arbeiten, dass alle mitwirken können. Ich halte überhaupt nichts davon – ich ersuche Sie auch, darauf zu achten, das nicht zu tun –, Forderungen aufzustellen, die viele Beteiligte überfordern. Aber so, wie ich Sie kenne, Frau Kollegin Sima, kann ich sagen, Sie sind sicher nicht der Typ, der derart vorgehen wird.

Uns allen ist der Tierschutz ein großes Anliegen. Wenn wir einander blockieren, haben die Tiere und auch die Menschen, die mit und von ihnen leben, überhaupt nichts davon. – Danke viel­mals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.23


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag betreffend Ausarbeitung und Über­mittlung einer Regierungsvorlage betreffend ein Bundestierschutzgesetz an den Nationalrat ist ordnungsgemäß eingebracht, wird vervielfältigt und steht dann zur Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aus­arbeitung und Übermittlung einer Regierungsvorlage betreffend ein Bundestierschutzgesetz an den Nationalrat

eingebracht im Zuge der Debatte zu Punkt 3 der NR-Sitzung am 7. Mai 2003

Das Bekenntnis zum umfassenden Tierschutz beruht in Österreich auf einem breiten gesell­schaftlichen Konsens. Die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes ist allen Fraktionen des Nationalrates ein besonderes Anliegen. Dies wurde insbesondere durch die am 10. April 2003 tagende Enquete-Kommission unter Beweis gestellt.

Die Regierungsparteien sprechen sich für die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes aus, da

 


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